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Miese Bilanz: K-Bonds AG

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Natürlich die einfachste Lösung: „Der Vorstand schlägt der Aktionärsversammlung vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.“ Nun sollte man aber schauen, dass dieser Satz im nächsten Geschäftsjahr nicht wieder in die Bilanz des Unternehmens aufgenommen werden muss.

K-Bonds AG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz zur Offenlegung zum 31. Dezember 2017

K-Bonds AG, Frankfurt am Main

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 700,00 1.749,00
II. Sachanlagen 18.031,00 63,00
III. Finanzanlagen 83.598,55 102.329,65 95.070,09
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 0,00 243.666,67
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 186.430,78 218.413,67
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr EUR 0,00 (EUR 29,913,55)
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.240,59 204.671,37 139,61
C. Rechnungsabgrenzungsposten 22.447,95 25.045,53
329.448,97 584.147,57

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 101.000,00 101.000,00
III. Gewinnrücklagen 5.000,00 5.000,00
IV. Gewinnvortrag 143.291,37 146.811,49
V. Jahresfehlbetrag -287.753,23 -3.520,12
B. Rückstellungen 13.150,00 16.150,00
C. Verbindlichkeiten 304.760,83 268.706,20
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 304.760,83 (EUR 268.706,20)
329.448,97 584.147,57

Anhang für 2017

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die K-Bonds AG hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 88391 eingetragen.

II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des Aktien-Gesetzes aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die immateriellen Vermögensgegenstände wurden linear abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer des jeweiligen immateriellen Vermögensgegenstands nach dessen Produktlebenszyklus oder dessen erwarteten Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt werden können. Ansonsten wird die Nutzungsdauer gem. § 253 III HGB mit zehn Jahren angenommen.

Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibung bilanziert (§§ 253,255 I HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253 III 5 HGB) waren nicht erforderlich.

Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer wie folgt abgeschrieben:

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten: 5 Jahre

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: 3 – 5 Jahre.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen (§ 253 IH 5,6 HGB) waren nicht erforderlich.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Nennwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert bilanziert.

Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Restlaufzeit
Verbindlichkeiten < 1 Jahr 1-5 Jahre > 5 Jahre
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen EUR 38.017,02 EUR 0,00 EUR 0,00
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen EUR 0,00 EUR 65.125,62 EUR 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten EUR 201.618,19 EUR 0,00 EUR 0,00
Summe EUR 239.635,21 EUR 65.125,62 EUR 0,00

V. Sonstige Pflichtangaben

Anzahl der Arbeitnehmer

Die K-Bonds AG hat im Geschäftsjahr 2017 zwei Mitarbeiter beschäftigt.

Namen des Vorstandes

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Dr. Hans-Günther Nordhues (bis 25. Februar 2017)

Anne Nordhues (ab 14. März 2017)

Herr Dr. Nordhues verstarb am 25. Februar 2017 plötzlich und unerwartet.

Mit Handelsregistereintragung vom 15. März 2017 wurde Frau Anne Nordhues neuer Vorstand.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehören folgende Personen an:

Herr Salomon Joseph Augapfel, Rechtsanwalt, Häuslenen, Schweiz

Herr Jörg Swoboda, Dipl.-Kaufmann, Bad Homburg v.d.H.

Frau Sandra Harms, Kauffrau, Frankfurt am Main

Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt der Aktionärsversammlung vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

Frankfurt am Main, den 4. Juni 2018

K-Bonds AG

Vorstand

Der Jahresabschluss wurde am 4. Juni 2018 festgestellt.

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