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Miese Bilanz: Raisin Bank AG (vormals: MHB-Bank Aktiengesellschaft)

geralt (CC0), Pixabay
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Raisin Bank AG (vormals: MHB-Bank Aktiengesellschaft)

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die MHB Bank AG, Frankfurt am Main

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MHB Bank AG, Frankfurt am Main – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MHB Bank AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO“) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nicht-prüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend beschreiben wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt:

Realisierung von Provisionserträgen

Gründe für die Bestimmung als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt

Die Provisionserlöse sind die wesentliche Ertragsquelle der Gesellschaft und betragen ca. 74 % der Erträge. Die zu vereinnahmenden Provisionserträge werden ausschließlich manuell berechnet und in Rechnung gestellt. Aufgrund der Vielfalt an vertraglichen Vereinbarungen wird die Realisierung der Provisionserträge als komplex betrachtet, so dass ein erhöhtes Risiko einer fehlerhaften Bilanzierung besteht.

Prüferisches Vorgehen

Wir haben uns mit den Prozessen und Kontrollen in Zusammenhang mit der Berechnung sowie Verbuchung der Provisionen befasst.

Für die realisierten Provisionserlöse haben wir anhand von Stichproben die korrekte Provisionsvereinnahmung nachvollzogen, indem wir die Provisionsberechnungen der Gesellschaft mit den vertraglichen Vereinbarungen abgeglichen haben.

Für die periodengerechte Vereinnahmung der Provisionen haben wir den Zeitraum der Leistungserbringung mit der Buchungsperiode abgestimmt.

Verweis auf zugehörige Angaben

Zu den bzgl. der Realisierung von Provisionserträgen angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Anhang der Gesellschaft unter Abschnitt 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die im Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Institute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 8. Mai 2018 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 17. August 2018 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2017 als Abschlussprüfer der MHB Bank AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Dirk Müller-Tronnier.

 

Eschborn/Frankfurt am Main, 22. Mai 2019

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Müller-Tronnier, Wirtschaftsprüfer

Gövert, Wirtschaftsprüfer

Jahresbilanz der MHB-BANK Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2018

AKTIVSEITE

EUR EUR EUR Vorjahr
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 952,75 1
b) Guthaben bei Zentralnotenbanken 272.875.201,51 159.714
darunter: bei der Deutschen Bundesbank EUR 272.875.201,51 (Vorjahr: TEUR 159.714 )
c) Guthaben bei Postgiroämtern 0,00 272.876.154,26 0
2. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 237.374,23 150
b) andere Forderungen 60.021,08 297.395,31 0
3. Forderungen an Kunden
darunter: durch
Grundpfandrechte gesichert: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
Kommunalkredite: EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0) 705.074,45 876
4. Treuhandvermögen
darunter Treuhandkredite EUR 73.659.636,35 (Vorjahr: TEUR 251.195) 73.659.636,35 251.265
5. Immaterielle Vermögensgegenstände
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 365.800,00 173
c) Geschäfts- oder Firmenwerte 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 365.800,00 0
6. Sachanlagen 58.697,00 47
7. Sonstige Vermögensgegenstände 12.855,52 554
8. Rechnungsabgrenzungsposten 164.544,05 137
Summe der Aktiva 348.140.156,94 412.917

PASSIVSEITE

EUR EUR EUR Vorjahr
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 269.400,92 278
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 0,00 269.400,92 0
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 0,00 0
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 0,00 0,00 0
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 256.867.426,87 142.801
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 0,00 256.867.426,87 256.867.426,87 0
3. Treuhandverbindlichkeiten 73.659.636,35 251.265
darunter: Treuhandkredite 73.659.636,34 (Vorjahr: TEUR 251.195 )
4. Sonstige Verbindlichkeiten 439.400,61 265
5. Rechnungsabgrenzungsposten 15.000,00 0
6. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 8.699.273,00 8.187
b) Steuerrückstellungen 0,00 0
c) andere Rückstellungen 297.560,00 8.996.833,00 597
7. Eigenkapital
a) Eingefordertes Kapital
Gezeichnetes Kapital 9.986.000,00 9.986
abzüglich nicht eingeforderter ausstehender Einlagen 0,00 9.986.000,00 0
b) Kapitalrücklage 7.676.722,73 7.677
c) Gewinnrücklagen
ca) gesetzliche Rücklage 1.848.832,00 1.849
cb) Rücklagen für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitsbeteiligten Unternehmen 0,00 0
cc) satzungsmäßige Rücklagen 0,00 0
cd) andere Gewinnrücklagen 1.250.000,00 3.098.832,00 1.250
d) Bilanzgewinn/Bilanzverlust -12.869.095,54 7.892.459,19 -11.238
Summe der Passiva 348.140.156,94 412.917
EUR EUR Vorjahr
TEUR
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungen 168.347,85 1.451
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 168.347,85 0

Gewinn- und Verlustrechnung der MHB-BANK Aktiengesellschaft für die Zeit vom 01.01.2018 bis 31.12.2018

AUFWENDUNGEN

EUR EUR EUR Vorjahr
TEUR
1. Zinsaufwendungen 26,72 0
abzgl. positive Zinsen -701.244,37 -701.217,65 -459
2. Provisionsaufwendungen 8.665,90 9
3. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 2.130.144,64 2.149
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.147.526,09 3.277.670,73 1.082
darunter: für Altersversorgung EUR 808.267,75 (Vorjahr: TEUR 790 )
b) andere Verwaltungsaufwendungen 2.130.517,24 5.408.187,97 2.046
4. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 111.710,45 95
5. Sonstige betriebliche Aufwendungen 343.750,21 342
6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft, Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 24
7. Außerordentliche Aufwendungen 92.030,00 92
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 -4
9. Jahresüberschuss 0,00 0
Summe der Aufwendungen 5.263.126,88 5.376

ERTRÄGE

EUR EUR Vorjahr
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 30,38 0
abzgl. negative Zinsen aus Geldmarktgeschäften -824.506,71 -548
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 0,00 -824.476,33 2
2. Provisionserträge 3.833.353,00 4.019
3. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 14.000,00 0
4. Sonstige betriebliche Erträge 609.539,72 358
davon: Erträge aus Währungsumrechnung EUR 0,00 (Vorjahr: TEUR 0)
5. Erträge aus Verlustübernahme 0,00 1.544
6. Jahresfehlbetrag 1.630.710,49 0
Summe der Erträge 5.263.126,88 5.376
1. Jahresüberschuss -1.630.710,49 0
2. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -11.238.385,05 -11.238
3. Bilanzverlust -12.869.095,54 -11.238

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

1. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss der MHB-Bank Aktiengesellschaft (MHB-Bank), Frankfurt am Main, zum 31. Dezember 2018 wurde entsprechend den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Aktiengesetzes (AktG) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

In diesem Jahresabschluss wurden die gleichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 angewandt.

Die Formblätter 1 und 2 gemäß § 2 RechKredV, die dazugehörenden Vorschriften zu einzelnen Posten der Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung fanden entsprechend Anwendung.

2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Die Liquiden Mittel und Forderungen sind mit dem Nennbetrag zuzüglich anteiliger Zinsen angesetzt. Erkennbaren Bonitätsrisiken wurde durch angemessene Vorsorge Rechnung getragen.

Zur Deckung des latenten Kreditrisikos bei Forderungen bildete die MHB-Bank pauschale Wertberichtigungen in angemessener Höhe.

Bei Erwerb von Treuhandforderungen wird der Kaufpreis oder der Marktwert zugrunde gelegt, sofern dieser der Bank bekannt ist. Ist der Bank der Kaufpreis oder Marktwert nicht bekannt, so wird das Treugut mit einem Merkposten angesetzt. Die korrespondierenden Treuhandverbindlichkeiten werden analog gebucht.

In dem Posten Immaterielle Anlagewerte wird die aktivierte Standardsoftware gemäß § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB mit den Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, ausgewiesen.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Abschreibungssätze sind nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben gewählt. Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden monatsgenau abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800 werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben.

Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgte zum Erfüllungsbetrag.

Rückstellungen für Pensionen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen im Projected Unit Credit-Verfahren (PUC), unter Anwendung der „Richttafeln 2018 G“ und eines Rechnungszinssatzes von 3,21 % (10-Jahres-Durchschnitt) ermittelt worden.

Der Rückstellungsbetrag wird unter Einbeziehung von Trendannahmen hinsichtlich eines Gehaltstrends (2,1%), der Rentenentwicklung (1,5%) sowie der Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze (2,1%) berechnet. Die Fluktuationswahrscheinlichkeit wurde mit 0% berücksichtigt.

Der entsprechende Zinsanteil wird in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Die bis ins Jahr 2024 gleichbleibende jährliche ratierliche Zuführung in Höhe von TEUR 92 nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB wird unter den Außerordentlichen Aufwendungen ausgewiesen.

Die Unterdeckung der Pensionsrückstellungen nach Art. 67 Abs. 2 EGHGB beträgt TEUR 552 (Vorjahr TEUR 644).

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 912.

Alle Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen die erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 HGB i.V.m. IDW RS BFA 3 (Ermittlung von Drohverlustrückstellungen) sind für die MHB-Bank nicht erforderlich, weil sich aus den Positionen des Bankbuchs kein Verpflichtungsüberschuss aus zinsbezogenen Finanzinstrumenten des Bankbuchs ergab.

Posten, die auf fremde Währung lauten, wurden gemäß § 256a HGB i.V.m. mit § 340h HGB mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Sie bestanden aktivisch in Höhe von TEUR 41 (Vorjahr TEUR 42) und passivisch in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 22).

In den Treuhandverbindlichkeiten sind Fremdwährungspositionen in Höhe von TEUR 567 (Vorjahr TEUR 556) enthalten. Diese resultieren aus dem Bestand der Treuhandportfolien. Aufgrund gleichlautender Treuhandforderungen entsteht hieraus kein Fremdwährungsrisiko für die MHB-Bank.

Provisionserträge werden ertragswirksam gebucht, sobald der Anspruch entstanden ist.

3. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER JAHRESBILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

ERLÄUTERUNG EINZELNER BILANZPOSTEN

Die Forderungen an Kreditinstitute stellen sich wie folgt dar:

2018 2017
Forderungen an Kreditinstitute TEUR 297 TEUR 150
• darunter täglich fällig TEUR 237 TEUR 150
• darunter mit einer Restlaufzeit von mehr als ein Jahr bis fünf Jahre TEUR 60 TEUR 0

Die Forderungen an Kunden stellen sich wie folgt dar:

2018 2017
Forderungen an Kunden TEUR 705 TEUR 876
• darunter täglich fällig TEUR 701 TEUR 876
• darunter mit einer Restlaufzeit bis zu drei Monaten TEUR 4 TEUR 0

Alle Forderungen sind unverbrieft.

Der unter dem Posten Treuhandvermögen ausgewiesene Betrag in Höhe von EUR 73,7 Mio (Vorjahr EUR 251,2 Mio) beinhaltet treuhänderische, im eigenen Namen gehaltene Kredite an Kunden und Banken.

2018 2017
Treuhandvermögen EUR 73,7 Mio. EUR 251,2 Mio.
• darunter an Kunden EUR 45,8 Mio. EUR 251,2 Mio.
• darunter an Banken EUR 27,9 Mio. EUR 0,0 Mio.

Die MHB-Bank übernimmt im Auftrag der Treugeber unter anderem die Zinsberechnung, Leistungseinzüge und Kontoführung.

Der Posten Treuhandverbindlichkeiten korrespondiert zum Posten Treuhandvermögen und beinhaltet die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden und Banken (Treugeber).

2018 2017
Treuhandverbindlichkeiten EUR 73,7 Mio. EUR 251,2 Mio.
• darunter gegenüber Kunden EUR 67,9 Mio. EUR 243,1 Mio.
• darunter gegenüber Banken EUR 5,8 Mio. EUR 8,1 Mio.

Sämtliche Sachanlagen sind Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Der nachfolgende Anlagespiegel stellt die Entwicklung der Immateriellen Anlagewerte und der Sachanlagen dar:

Anschaffungs-/ Herstellungskosten Zugänge Abgänge Gesamte Abschreibungen
TEUR TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Anlagewerte 1.181 269 7 1.078
Sachanlagen 322 49 34 278
Gesamtsumme 1.503 318 41 1.356
Buchwert Stand am 31.12.2018 Buchwert Stand am 31.12.2017
TEUR TEUR
Immaterielle Anlagewerte 366 173
Sachanlagen 59 47
Gesamtsumme 424 220
Abschreibungen 2018 Abschreibungen 2017
TEUR TEUR
Immaterielle Anlagewerte 76 57
Sachanlagen 36 39
Gesamtsumme 112 96

In den Sonstigen Vermögensgegenständen ist im Wesentlichen die Forderung an SWIFT in Höhe von TEUR 8 enthalten.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 269 (Vorjahr TEUR 278) sind sämtlich täglich fällig.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von TEUR 256.867 (Vorjahr TEUR 142.801) sind täglich fällig und resultieren im Wesentlichen aus dem Geschäftsbereich „WeltSparen“.

Alle Verbindlichkeiten sind unverbrieft.

Der Posten Sonstige Verbindlichkeiten enthält im Wesentlichen Verbindlichkeiten für Avaldeckung TEUR 176 (Vorjahr TEUR 0), Umsatz-, Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von TEUR 53 (Vorjahr TEUR 88) und offene Rechnungen in Höhe von TEUR 195 (Vorjahr TEUR 177), die in den ersten Monaten des Jahres 2019 fällig sind.

In den Anderen Rückstellungen sind im Wesentlichen TEUR 130 (Vorjahr TEUR 100) für Kosten der Jahresabschlussprüfung, TEUR 65 (Vorjahr TEUR 35) für Urlaubsrückstellungen und Gleitzeitguthaben sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von TEUR 103 enthalten.

Das Gezeichnete Kapital (Grundkapital) beträgt unverändert zum Vorjahr TEUR 9.986 und ist in 12.436 Stückaktien eingeteilt.

Alle Aktien sind voll eingezahlt und lauten auf den Inhaber. Eigene Aktien befanden sich im Berichtsjahr nicht im Besitz der Gesellschaft.

Verbriefte und unverbriefte Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestanden zum Bilanzstichtag in nachfolgend aufgeführter Höhe:

31.12.2018 31.12.2017
Verbundene Unternehmen: TEUR TEUR
Forderungen
– KI 0 0
– Kunden 313 369
Verbindlichkeiten
– KI 0 0
– Kunden 0 0

Unter den Eventualverbindlichkeiten werden EUR 0,2 Mio (Vorjahr EUR 1,5 Mio) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen ausgewiesen.

ERLÄUTERUNG EINZELNER POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Unter den Zinsaufwendungen wird ein Unterposten positive Zinsen in Höhe von TEUR 701 (Vorjahr TEUR 459) ausgewiesen, dabei handelt es sich um an Kooperationspartner weiterberechnete Negativzinsen für Einlagen.

Der im Posten Allgemeine Verwaltungsaufwendungen enthaltene Anteil an Aufwendungen für Löhne und Gehälter betrug im abgelaufenen Jahr TEUR 2.130 (Vorjahr TEUR 2.149). Die Aufwendungen für Sozialabgaben und Altersversorgung erhöhten sich auf TEUR 1.148 (Vorjahr TEUR 1.082).

Die anderen Verwaltungsaufwendungen stiegen um TEUR 86 auf TEUR 2.131 und resultieren im Wesentlichen aus Projektkosten für das Kernbankensystem.

In den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 344 (Vorjahr TEUR 342) ist im Wesentlichen der Zinsaufwand für die Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 313 (Vorjahr TEUR 324) enthalten.

Die Außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 92 (Vorjahr TEUR 92) betreffen die ratierliche Zuführung zu den Pensionsrückstellungen nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB.

Unter dem Posten Zinserträge wird im Unterposten negative Zinsen aus Geldmarktgeschäften ein Betrag in Höhe von TEUR 824 (Vorjahr TEUR 548) ausgewiesen. Dabei handelt es sich um Negativzinsen für Einlagen bei der Deutschen Bundesbank.

Unter dem Posten Provisionserträge sind folgende Positionen enthalten:

Provisionsart 2018 2017
Erträge aus Dienstleistungen für Einlagenvermittler TEUR 1.644 TEUR 1.465
Erträge aus der treuhänderischen Verwaltung und Bearbeitung von Forderungen TEUR 947 TEUR 1.591
Erträge aus Dienstleistungen für Kreditvermittler TEUR 978 TEUR 536
Erträge aus Dienstleistungen für Kreditsachbearbeitung und Sachverwaltertätigkeiten TEUR 264 TEUR 341
Sonstige Provisionserträge TEUR 0 TEUR 86

Der Posten Sonstige betriebliche Erträge enthält im Wesentlichen eine Mietrückzahlung in Höhe von TEUR 51 und die Umsatzsteuererstattung für 2018 in Höhe von TEUR 50 (Vorjahr TEUR 46). Weiterhin sind TEUR 234 aus Rückstellungsauflösungen, sowie Erträge aus der Weitergabe der Gebühren für die Bankenabgabe in Höhe von TEUR 105 und für die Kosten der Einlagensicherung in Höhe von TEUR 158 enthalten.

4. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Aufsichtsrat

Aktionärsvertreter Arbeitnehmervertreter
Dr. Claus Nolting Senior Advisor Lone Star Germany Acquisitions GmbH München – Vorsitzender – Matthias Adam Bankangestellter Hösbach
Dr. Karsten von Köller Pensionär Frankfurt am Main – stellvertretender Vorsitzender –

Vorstand

Reiner Guthier (Vorstand Marktfolge)
Theodor Knepper (Vorstand Markt)

Angaben zur Firma

MHB-Bank Aktiengesellschaft

Niedenau 61 – 63

60325 Frankfurt am Main

Eingetragen beim Registergericht Frankfurt am Main

Register 72 HRB 13 305

Als Gesamtbezüge an den Aufsichtsrat fielen TEUR 16 (Vorjahr TEUR 6) an. Die Gesamtbezüge des Vorstands betrugen TEUR 481 (Vorjahr TEUR 476).

Frühere Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene erhielten im abgelaufenen Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von TEUR 320 (Vorjahr TEUR 316).

Für die laufenden Pensionen Früherer Vorstandsmitglieder und deren Hinterbliebene wurden Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.283 (Vorjahr TEUR 2.296) gebildet.

Aus unterschiedlichen Wertansätzen der Pensionsrückstellungen im handelsrechtlichen Jahresabschluss und in der Steuerbilanz hat die MHB-Bank unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 31,93% aktive latente Steuern ermittelt. Von dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB hat die MHB-Bank keinen Gebrauch gemacht.

Der gemäß § 285 Abs. 3a HGB ermittelte Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, beträgt für vertragliche Verpflichtungen TEUR 2.455 (Vorjahr TEUR 2.995). Die Berechnung erfolgte auf Basis der vertraglichen Laufzeiten und Kündigungsfristen. In der Regel liegt eine erste Kündigungsmöglichkeit nach 5 Jahren Vertragslaufzeit zugrunde.

Angaben zum Abschlussprüfer

An Honorar für den Abschlussprüfer sind TEUR 107 (netto) für Abschlussprüferleistungen angefallen (Gesamthonorar im Vorjahr TEUR 85).

An Beratungshonoraren außerhalb der Jahresabschlussprüfung wurden TEUR 16 (netto) gezahlt.

Angaben zu den durchschnittlichen Zahlen der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer:

Arbeitnehmergruppen: männlich weiblich gesamt
Vollzeitbeschäftigte 15 8 23
Teilzeitbeschäftigte 1 7 8
Gesamtzahl 16 15 31

Angaben zur Offenlegung gemäß Teil 8 der CRR

Gemäß Teil 8 der CRR (Artikel 435 bis 455) offenzulegende Inhalte sind zum Teil im Lagebericht enthalten. Die MHB-Bank beabsichtigt, die weiteren Angaben in einem separaten Offenlegungsbericht zu dokumentieren und im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Vorschlag zur Gewinnverwendung

Für das Geschäftsjahr 2018 wird kein Gewinn ausgewiesen, ein Vorschlag zur Verwendung des Ergebnisses oder ein Beschluss über seine Verwendung wurde daher nicht gefasst.

Nachtragsbericht

Am 04.04.2019 sind sämtliche Anteile an der MHB-Bank Aktiengesellschaft von LSF 9 MHB Holdings Limited, Hamilton, Bermuda, auf die Raisin GmbH, Berlin, als neue Eigentümerin übergegangen. Vorausgegangen war das erfolgreich durchlaufene Inhaberkantrollverfahren nach § 2c KWG.

Im Zuge des Eigentümerwechsels erfolgte eine Kapitalzuführung in Höhe von insgesamt EUR 4,1 Mio.

Weiterhin erfolgte eine Änderung des Aufsichtsrates. Dieser wurde nach Satzungsänderung von drei auf sechs Mitglieder erweitert.

Ausgeschieden sind folgende Aufsichtsratsmitglieder:

Herr Dr. Karsten von Köller (ausgeschieden am 01.04.2019)

Herr Dr. Claus Nolting (ausgeschieden am 04.04.2019)

Folgende Aufsichtsratsmitglieder wurden neu in den Aufsichtsrat gewählt:

Herr Alexander Heße (mit Wirkung ab 01.04.2019)

Herr Dr. Frank Freund (mit Wirkung ab 04.04.2019) – als Vorsitzender des Aufsichtsrates

Herr Dr. Tamaz Georgadze (mit Wirkung ab 24.04.2019)

Herr Michael Stephan (mit Wirkung ab 24.04.2019)

Herr Bastian Lind (mit Wirkung ab 24.04.2019)

 

Frankfurt am Main, den 22. Mai 2019

MHB-Bank Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Guthier

Knepper

ANLAGE ZUM JAHRSABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2018 NACH § 26a ABS. 1 KWG

OFFENLEGUNG

Offenlegung nach § 26a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 6 KWG

1. Firmenbezeichnung, Art der Tätigkeit, geografische Lage der Niederlassung MHB-Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main

Tätigkeit: Servicebanking, Frontingbanking, Transactionbanking, Angebot von klassischen Bankprodukten und Bankdienstleistungen.

Der Sitz der Gesellschaft liegt in der Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft unterhält keine Niederlassungen, alle Angaben beziehen sich daher nur auf den Firmensitz Frankfurt am Main.

2. Umsatz

Umsatz (Summe aus Zinsergebnis + Provisionsergebnis + sonstige betriebliche Erträge): TEUR 4.311.

3. Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten

Anzahl: 27,4 im Jahresdurchschnitt.

4. Gewinn oder Verlust vor Steuern

Verlust vor Steuern TEUR 1.631.

5. Steuern auf Gewinn oder Verlust

Steuern auf Gewinn oder Verlust: TEUR 0.

6. Erhaltene öffentliche Beihilfen

Die MHB-Bank Aktiengesellschaft hat keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018

AKTIONÄRSSTRUKTUR

Alleinaktionärin der MHB-Bank Aktiengesellschaft (MHB-Bank) war im Geschäftsjahr die LSF9 MHB Holdings Limited, Hamilton, Bermuda.

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

2018 hat sich das weltweite Wachstum nach vorläufigen Zahlen kaum verändert und liegt bei 3,7%. Allerdings gibt es eine deutliche Zunahme der Unsicherheitsfaktoren wie z. B. der Handelsstreit zwischen der USA und China, dem Etatstreit zwischen Italien und der EU sowie weiterhin die ungeklärte Frage des Brexit.

Als stark exportabhängiges Land verspürt Deutschland den Anstieg der Unsicherheitsfaktoren naturgemäß sehr früh. Daher sank das Wachstum in Deutschland von 2,2% in 2017 auf 1,5% in 2018. Der langfristige Wachstumstrend bleibt damit aber erhalten, die deutsche Wirtschaft ist damit neun Jahre in Folge gewachsen.

Insbesondere die hohe Inlandsnachfrage, vor allem im Konsumbereich, bedingt durch eine geringe Arbeitslosigkeit, konnte den starken Rückgang der Exportnachfrage abfedern.

Die Inflationsrate lag am Jahresende 2018 im Euro-Raum bei 1,5% und damit weiterhin deutlich unter der von der EZB angestrebten Marke von 2%. Die EZB hatte zwar am Ende des Jahres durch das Auslaufen des Anleihekaufprogramms ein erstes Signal für die Veränderung der Geldpolitik angedeutet, der Rückgang der Inflationsrate zu Jahresende sowie die Eintrübung der Konjunkturaussichten weltweit in Verbindung mit den Unsicherheiten des Brexit lassen aber vermuten, dass die Minus-Zins-Politik absehbar beibehalten wird.

Im Jahr 2018 wurde ein Kaufvertrag zwischen LSF9 MHB Holdings Limited, Hamilton, Bermuda, als Verkäufer und der Raisin GmbH, Berlin, als Käufer zum Erwerb der MHB-Bank AG geschlossen. Aufgrund des bevorstehenden Eigentümerwechsels wurde das Geschäftsmodell der MHB-Bank angepasst.

Um das geänderte Geschäftsmodell umzusetzen, hat die MHB begonnen, die technischen und personellen Voraussetzungen hierfür zu schaffen. Das Geschäftsmodell sieht neben den Serviceleistungen rund um den Bankbetrieb zukünftig auch die Kreditvergabe auf eigenes Risiko im beschränkten Maße vor.

GESCHÄFTSVERLAUF

Die Geschäftsentwicklung der MHB-Bank stellt sich im Geschäftsjahr 2018 wie folgt dar:

Das Geschäftsmodell der MHB-Bank ist im Wesentlichen auf die Erzielung von Provisionsergebnissen ausgerichtet. Die Provisionsergebnisse lassen sich in fünf verschiedene Kategorien unterteilen.

1. Dienstleistungen für Kreditsachbearbeitung und Sachverwaltertätigkeiten

Die im Geschäftsjahr fortgeführten Dienstleistungen für Kreditsachbearbeitung und Sachverwaltertätigkeiten bilden ein Segment der Geschäftstätigkeit. Zum Vorjahr ist hier ein Rückgang im Provisionsergebnis um 23% von TEUR 341 auf TEUR 264 zu verzeichnen. Grund hierfür war im Wesentlichen der planmäßige Rückgang im Bestandsgeschäft. Dagegen konnte kein Neugeschäft in diesem Segment akquiriert werden.

2. Treuhänderische Verwaltung und Bearbeitung von Forderungen

In der treuhänderischen Verwaltung und Bearbeitung von Forderungen verringerten sich die Erträge zum Vorjahr um 40% von TEUR 1.591 auf TEUR 947. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem planmäßigen Rückgang im Bestandsgeschäft. Neugeschäft fand in diesem Segment im Berichtsjahr nur in geringem Umfang und ausschließlich im Drittgeschäft außerhalb der Lone Star Gesellschaften statt.

3. Provisionen aus Dienstleistungen für Einlagenvermittler

In diesem Geschäftssegment konnten die Provisionserträge um 12% von TEUR 1.465 auf TEUR 1.644 gesteigert werden. Wesentlicher Treiber war hier das Engagement mit unserem Kooperationspartner Raisin GmbH und dem Produkt „WeltSparen“.

Die Provisionen aus den Dienstleistungen für Einlagenvermittler waren im abgelaufenen Geschäftsjahr die dominierende Ertragsquelle.

4. Provisionen aus Dienstleistungen für Kreditvermittler

Durch die Fortführung unserer erfolgreichen Kooperationen mit diversen Unternehmen der FinTech-Szene, institutionellen Investoren sowie Family Offices und durch die Akquise neuer Kooperationspartner konnten weitere Erträge in diesem Segment generiert werden. Die Provisionseinnahmen erhöhten sich deutlich um 82% von TEUR 536 auf TEUR 978.

5. Sonstige Provisionserträge

In dieser Position betrug der Rückgang 100% von TEUR 86 auf TEUR 0. Der Rückgang resultiert im Wesentlichen aus dem Wegfall von Kundenprovisionen aus dem Kreditgeschäft und dem Wegfall der Erträge aus der Institutszwangsverwaltung, die zurzeit nicht aktiv betrieben wird.

Die Bilanzsumme reduzierte sich um 15,7% auf EUR 348,1 Mio (Vorjahr EUR 412,9 Mio). Das Geschäftsvolumen reduzierte sich auf EUR 348,3 Mio (Vorjahr EUR 414,4 Mio). Der darin enthaltene Teil der Treuhandkredite reduzierte sich um 70,7% auf EUR 73,7 Mio (Vorjahr EUR 251,3 Mio). Grund hierfür war im Wesentlichen der planmäßige Rückgang im Bestandsgeschäft, dem kein entsprechendes Neugeschäft gegenüberstand.

Das Guthaben bei der Deutschen Bundesbank erhöhte sich zum Vorjahr um 70,9% auf EUR 272,9 Mio (Vorjahr EUR 159,7 Mio). Der Anstieg ist auf die Zunahme des Geschäftsbereichs „WeltSparen“ zurückzuführen. Weiterhin legt die Bank ihre liquiden Mittel überwiegend bei der Deutschen Bundesbank an.

Das Kreditvolumen der MHB-Bank (ohne Guthaben bei der Bundesbank) verringerte sich um 48% auf EUR 1,2 Mio (Vorjahr EUR 2,3 Mio). Die darin enthaltenen Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich um EUR 0,2 Mio auf EUR 0,3 Mio. Die Forderungen an Kunden reduzierten sich um EUR 0,2 Mio auf EUR 0,7 Mio.

Die Position Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und anderen Gewährleistungsverträgen verringerte sich um EUR 1,3 Mio auf EUR 0,2 Mio.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich zum Vorjahr nicht verändert und betragen EUR 0,3 Mio. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden erhöhten sich um EUR 114,1 Mio auf EUR 256,9 Mio (Vorjahr EUR 142,8 Mio), was auf die weiterhin starke Zunahme des Geschäftsbereichs „WeltSparen“ zurückzuführen ist.

Der Gesamtrückstellungsbestand zum Jahresende beläuft sich auf EUR 9,0 Mio (Vorjahr EUR 8,8 Mio). Hierin enthalten sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in Höhe von EUR 8,7 Mio (Vorjahr EUR 8,2 Mio).

ERTRAGSLAGE

Das Zinsergebnis blieb aufgrund der anhaltenden Niedrigzinspolitik der EZB und der hohen Guthaben auf dem Konto der MHB-Bank bei der Deutschen Bundesbank annähernd unverändert. Es beträgt zum Jahresende 2018 EUR -0,1 Mio.

Das Provisionsergebnis verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 0,2 Mio und beträgt EUR 3,8 Mio (Vorjahr EUR 4,0 Mio). Wesentliche Provisionserträge steuert das Kooperationsgeschäft mit WeltSparen bei. Weiterhin steuern auch das Treuhandgeschäft und die Darlehnsdatenverarbeitung sowie Geschäfte mit weiteren Kooperationspartnern Provisionserträge bei.

Der Leistungsindikator Provisionsergebnis stellt sich in den wesentlichen Teilen wie folgt dar:

Plan 2019 Plan 2018 Ist 2018 Abweichung Abweichung
(EUR Mio) (EUR Mio) (EUR Mio) (EUR Mio) %
Provisionsergebnis Treuhandgeschäft 0,7 1,3 0,9 -0,4 -31%
Provisionen aus Dienstleistungen für Einlagenvermittler 3,2 2,2 1,6 -0,6 -27%
Provisionen aus Dienstleistungen für Kreditvermittler 1,5 1,1 1,0 -0,1 -9%
Provisionsergebnis Darlehnsdatenverarbeitung 0,1 0,2 0,3 0,1 50%
Gesamt 5,5 4,8 3,8 -1,0 -21%

Das Provisionsergebnis aus Treuhandgeschäft und Darlehnsdatenverarbeitung war auch in 2018 durch die Aktivitäten von Lone Star und seinen Gesellschaften bestimmt. Der Rückgang im Bestandsgeschäft und fehlendes Neugeschäfts führten dazu, dass die Planzahl nicht erreicht werden konnte.

Die prognostizierte Planzahl für die Darlehnsdatenverarbeitung konnte im Jahresverlauf nicht ganz erreicht werden, weil in den von Lone Star und seinen Gesellschaften akquirierten Portfolien nicht ausreichend Geschäft enthalten war, dass im Rahmen der Darlehnsdatenverarbeitung auf die MHB-Bank übertragen werden konnte. Gleichzeitig wurde das Bestandsgeschäft weiter zurückgeführt.

Das Provisionsergebnis aus Dienstleistungen für Einlagenvermittler konnte gegenüber dem Vorjahr zwar gesteigert werden, allerdings blieb der Anstieg unter dem Planansatz zurück. Die MHB ist als Dienstleister von den Aktivitäten des Vermittlers Raisin abhängig. Verfehlt dieser seine Planziele, hat dies Auswirkungen auf den Provisionsertrag.

Das Provisionsergebnis aus Dienstleistungen für Kreditvermittler konnte trotz intensivierter Geschäftsbeziehungen und Neuakquise das Planziel noch nicht ganz erreichen.

Insgesamt konnte das Planziel für 2018 für den Leistungsindikator Provisionsergebnis nicht erreicht werden und schließt mit einer Planabweichung von -21% ab.

Für das Jahr 2019 wurden die Planzahlen für das Provisionsergebnis aus Treuhand und Darlehnsdatenverarbeitung vorsichtig konservativ geplant. Das Provisionsergebnis aus Geschäften mit Einlagen- und Kreditvermittlern wird weiter steigen. Wir gehen nunmehr von geplanten Provisionserträgen von insgesamt EUR 5,5 Mio (Vorjahr Plan EUR 4,8 Mio) aus.

Die MHB-Bank plante für 2018 ein operatives Ergebnis von EUR -0,9 Mio. Wegen der Abweichung im Provisionsergebnis erhöhte sich der Jahresverlust auf EUR -1,6 Mio.

Die Sonstigen betrieblichen Erträge sind gegenüber dem Vorjahr um EUR 0,2 Mio auf EUR 0,6 Mio gestiegen. In diesem Saldo sind im Wesentlichen Auflösungen aus Rückstellungen aus früheren Jahren sowie Kostenerstattungen und eine Umsatzsteuererstattung enthalten.

Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen sind von EUR 5,3 Mio auf EUR 5,4 Mio (+1,9%) gestiegen und somit nahezu konstant geblieben.

Der in den Verwaltungsaufwendungen enthaltene Anteil an Aufwendungen für Löhne und Gehälter betrug im abgelaufenen Jahr EUR 2,1 Mio (Vorjahr EUR 2,2 Mio). Der Personalbestand beträgt stichtagsbezogen 35 Mitarbeiter/innen (Vorjahr 28), darunter 9 Teilzeitkräfte (Vorjahr 6). Die trotz Anstiegs des Personalbestands konstanten Aufwendungen für Löhne und Gehälter resultieren aus dem Verzicht von Bonuszahlungen für 2018. Die Aufwendungen für Sozialabgaben und Altersversorgung erhöhten sich auf EUR 1,2 Mio (Vorjahr EUR 1,1 Mio).

Die anderen Verwaltungsaufwendungen betrugen EUR 2,1 Mio (Vorjahr EUR 2,0 Mio) und blieben nahezu konstant.

Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen betragen EUR 0,1 Mio (Vorjahr EUR 0,1 Mio).

Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft sind nicht angefallen.

Die Außerordentlichen Aufwendungen betragen unverändert zum Vorjahr EUR 0,1 Mio. Hier ist wie im Vorjahr ausschließlich der Umstellungseffekt der geänderten Bewertung für Pensionsrückstellungen nach dem BilMoG ausgewiesen.

Die Kapitalrendite, berechnet nach Artikel 90 der Richtlinie 2013/36/EU, beträgt -17,12% (Vorjahr 0%).

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren finden aufgrund der aktuellen Kunden- und Produktstruktur noch keine Anwendung.

FINANZLAGE

REFINANZIERUNG UND LIQUIDITÄT

Der überwiegende Teil der Einlagen aus dem Kunden- bzw. Treuhandgeschäft sowie das Eigenkapital, die Rücklagen und die langfristig zur Verfügung stehenden Pensionsrückstellungen werden bei der Deutschen Bundesbank angelegt. Diese Mittel dienen der Liquiditätsreserve der Bank.

Die Bank verfügte während des gesamten Geschäftsjahres über ausreichende Liquidität, um ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Die Liquiditätskennziffer LCR wurde ebenfalls jederzeit eingehalten. Zum Jahresultimo lag diese Kennzahl bei 146,14% (Vorjahr 149,61%) und im Jahresdurchschnitt bei 148,73% (Vorjahr 151,05%).

Bei der Deutschen Bundesbank waren zum 31. Dezember 2018, wie im Vorjahr, keine Wertpapiere hinterlegt. Vor dem Hintergrund der geschäftspolitischen Ausrichtung der Bank kann auf Refinanzierungslinien von Dritten zurzeit verzichtet werden.

VERMÖGENSLAGE

Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 9.986.

Zum Bilanzstichtag lag die gemeldete Eigenkapitalquote gemäß CRR bei 108,11% (Vorjahr 133,8%).

GESAMTAUSSAGE ZUM GESCHÄFTSVERLAUF UND ZUR LAGE DER GESELLSCHAFT

Fehlendes Neugeschäft im Treuhandgeschäft und der Darlehnsdatenverarbeitung, fehlende Zinserträge aus dem Kreditgeschäft sowie Planunterschreitungen in allen weiteren Geschäftsfeldern führten dazu, dass keine Kostendeckung im operativen Geschäft erzielt werden konnte. Insgesamt verlief die Geschäftsentwicklung ungünstiger als geplant.

Das bilanzielle Eigenkapital der Bank beträgt EUR 7,9 Mio (Vorjahr EUR 9,5 Mio).

PROGNOSE-, CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

RISIKOBERICHT

Die Verantwortung für das Risikomanagement obliegt dem Vorstand, der sich hinsichtlich Früherkennung, Überwachung und Kontrolle auf die entsprechenden Instrumente und Systeme stützt.

In das Risikomanagement sind neben den Risikoverantwortlichen (First-Line-of-Defence) auch die Risikocontrolling-Funktion, die Compliance-Funktion, das Kreditrisikomanagement, und die Geldwäscheprävention (Second-Line-of-Defence) sowie die Revision (Third-Line-of-Defence) eingebunden. Auch die IT-Security nimmt eine Funktion im Risikomanagement, speziell für IT-Risiken, wahr. Die Berichterstattung erfolgt unmittelbar an die Geschäftsleitung.

Zu den Kernaufgaben gehören:

Identifizierung, Analyse, Messung und Überwachung der Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts-, Geschäfts- und der operationellen Risiken auf Basis aufsichtsrechtlicher oder bankspezifischer Modelle und Instrumente
Kapitalrechnung und -planung
Risikotragfähigkeitsrechnung
Geldwäsche- und Betrugsbekämpfung
Implementierung und Weiterentwicklung von Risikoüberwachungs- und Risikosteuerungsmethoden

Das Berichtswesen erfolgt gemäß den Anforderungen der „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) und wird durch zusätzliche Berichtsanforderungen der Geschäftsleitung ergänzt.

Die Risiken werden unter Beachtung der Risikostrategie, Risikolimite und mit Hilfe von Organisationsanweisungen und Prozessen zur Risikomessung und Risikoüberwachung sowie deren Kommunikation gesteuert.

Zur Begrenzung von Verlusten wurden Risikolimite für die einzelnen Risikoarten festgelegt. Grundlage der Risikolimite ist die Risikotragfähigkeit der Bank. Aus dem verfügbaren Risikodeckungskapital werden auf Basis der Geschäftsplanung die Risikolimite je Risikoart allokiert. Weitere Risikokapitalzuweisungen erfolgen aus dem freien Risikodeckungskapital im Einzelfall durch Beschluss des Vorstands.

Unter Risikotragfähigkeit versteht die MHB-Bank ein Konzept, bei dem nach Ermittlung des verfügbaren ökonomischen Kapitals und nach Abzug des für den Geschäftsbetrieb notwendigen Mindestkapitals, ein positiver Risikokapitalbetrag verbleibt, der die vorhandenen wesentlichen Risiken deckt (Going-Concern-Ansatz).

Auf der Basis des zur Risikoabdeckung eingesetzten Risikokapitals werden Limite für einzelne Risikokategorien vergeben. Wir halten die getroffenen Limitierungen und Maßnahmen zur Risikosteuerung auch im Hinblick auf die weitere Geschäftsentwicklung für ausreichend.

Die Risikotragfähigkeit war zum Bilanzstichtag gegeben. Die Auslastung betrug 44% (Vorjahr 30%) des Risikodeckungskapitals.

Im Rahmen ihrer Risikoinventur hat die MHB-Bank folgende Risiken identifiziert:

Adressenausfallrisiken
Marktpreisrisiken
Liquiditätsrisiken
Geschäftsrisiken
Operationelle Risiken

Davon sind die folgenden Risiken als wesentlich eingestuft:

Operationelle Risiken
Geschäftsrisiken

Im Jahr 2018 lag das höchste Risikopotenzial bei der MHB-Bank im Bereich des Geschäftsrisikos, gefolgt von den operationellen Risiken.

Adressenausfallrisiken umfassen die Risiken von Verlusten oder entgangenen Gewinnen auf Grund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung von Geschäftspartnern.

In der Kreditrisikostrategie der MHB-Bank sind die Rahmenbedingungen für das Kreditgeschäft und die damit verbundenen Risiken vorgegeben.

Im Geschäftsjahr wurde das Geschäftssegment Ausgabe von Krediten gegenüber Privatpersonen im Eigenobligo der Bank, aufgenommen. Das Kreditvolumen aus diesem Segment lag per 31.12.2018 lediglich bei 3,9 TEUR. Obwohl Adressenausfallrisiken nach AT 2.2 MaRisk grundsätzlich als wesentliche Risiken einzustufen sind, ergab sich für das Jahr 2018 noch keine Wesentlichkeit dieser Risikoart für die MHB-Bank. Mit steigendem Geschäftsumfang wird diese Risikoart künftig als wesentlich klassifiziert.

Bei dem sich im Aufbau befindlichen Kreditportfolio handelt es sich um kurzfristige Kleinstkredite im Mengengeschäft, bei einem stark diversifizierten Portfolio. Zudem ist dieses Segment unter organisatorischer Betrachtung als nicht risikorelevantes Kreditgeschäft klassifiziert. Die MHB-Bank hat sich im Rahmen der Geschäftssegmentaufnahme dazu entschieden, die Öffnungsklauseln der organisatorischen Einstufung freiwillig vorerst nicht zu nutzen.

Im Rahmen der geplanten Ausweitung des bestehenden Kreditgeschäftes wird eine weitere Diversifizierung des Kreditportfolios sowie sämtlicher Kreditgeschäftssegmente angestrebt.

Für latente Bonitätsrisiken im Kreditgeschäft wird durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen Vorsorge getroffen. Für notleidende Kredite, bei denen die vertraglich vereinbarten Rückführungen nicht erfüllt wurden, wird in Abhängigkeit des zeitlichen Verzugs der überfälligen Zahlungen Risikovorsorge gebildet. Im Kreditmengengeschäft werden pauschalierte Einzelwertberichtigungen vorgenommen, im Krediteinzelgeschäft werden Einzelwertberichtigungen gebildet.

Das Adressenausfallrisiko ermittelt die MHB-Bank nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) und berichtet dies dem Vorstand. Darüber hinaus wird vierteljährlich vom Kreditrisikomanagement ein Risikobericht erstellt, der gemeinsam mit den Auswertungen zu den übrigen Risikoarten dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben wird.

Marktpreisrisiken entstehen durch unerwartete Veränderungen der zugrundeliegenden Marktparameter wie Zinssätze, Aktien- und Devisenkurse sowie deren Volatilitäten.

Die MHB-Bank betreibt keinen Handel. Die Strategie sieht keine Geschäftsaktivitäten vor, die zu Marktpreisrisiken führen.

Lediglich aus dem BaFin-Zinsschock (Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve um +/-200 Basispunkte) ergeben sich bei einer Zinssenkung und einem Zinsbuchbarwert von TEUR 6.406 Zinsänderungsrisiken in Höhe von TEUR -131,8 (Vorjahr TEUR -13,0). Dies entspricht -1,75% (Vorjahr -0,14%) bezogen auf die regulatorischen Eigenmittel. Die Werte des Vorjahres basieren noch auf einer Ermittlung nach dem Ausweichverfahren.

Aus geschäftspolitischen Gründen geht die MHB-Bank keine Derivatepositionen ein. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Derivatepositionen, auch Wertpapiere und Aktien befanden sich nicht im Bestand.

Aufgrund der nicht vorhandenen Positionen mit Marktpreisrisiken wurde diese Risikoart als nicht wesentlich eingestuft.

Liquiditätsrisiken sind Risiken, das aktuelle Zahlungsverpflichtungen aus den hierfür zu Verfügung stehenden Mitteln nicht geleistet werden können. Damit würde Zahlungsunfähigkeit eintreten.

Die Liquiditätsrisikostrategie der MHB-Bank gibt die Rahmenbedingungen der Liquiditätssteuerung und den Umgang der damit verbundenen Risiken vor.

Liquiditätsreserven bestehen in Form von Guthaben bei der Deutschen Bundesbank. Zur Steuerung und Überwachung wird täglich ein Liquiditätsstatus erstellt, der sowohl die Tagesliquidität, wie auch den zukünftigen Liquiditätsbedarf aufgrund bestehender Verträge ermittelt.

Die Liquiditätskennzahl gemäß CRR (LCR) wird mittels der Meldewesensoftware BAIS der Firma BSM täglich ermittelt.

Die Werte betragen:

per 31.12.2018 per 31.12.2017
in % in %
Stichtagswert 146,14 149,61
Durchschnittswert im Kalenderjahr 148,73 151,05
Minimalwert im Kalenderjahr 146,14 147,43
Maximalwert im Kalenderjahr 152,28 156,93

Aufgrund der Liquiditätssituation der MHB-Bank wurde diese Risikoart als nicht wesentlich eingestuft.

Operationelle Risiken können in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Systemen und Menschen oder in Folge externer Ereignisse eintreten. Rechts- und Reputationsrisiken gehören ebenfalls zu den operationellen Risiken.

Operationelle Risiken resultieren im Wesentlichen aus unvorhersehbaren Ereignissen, Betriebsunterbrechungen, inadäquaten Kontrollen oder Versagen von Systemen (z.B. im IT-Bereich), Vertragsrisiken, Betrug, Verfügbarkeit des Personals sowie aus Abwicklungsrisiken. Zur Begrenzung dieser Risiken verfügt die MHB-Bank über entsprechende Sicherungssysteme.

Zudem bestehen operative Risiken in Form von Projektrisiken im Hinblick auf die Ertragserwartung. Zentrale Risikopunkte sind die Umsetzungsgeschwindigkeit sowie die Umsetzungsqualität, bspw. die Anbindung neuer Kooperationspartner oder die Implementierung neuer technischer Lösungen.

Im IT-Bereich steht im Notfall eine Back-up-Infrastruktur mit Arbeitsplätzen in einem Rechenzentrum zur Verfügung.
Dem Erfordernis nach ausreichend qualifiziertem Personal wird durch sachgerechte Aus- und Weiterbildung, durch bedarfsgerechte Personalauswahl sowie den möglichen Zugriff auf qualifizierte externe Berater Rechnung getragen.
Mögliche Vertrauens- und Haftpflichtschäden sind durch entsprechende Versicherungen abgedeckt. Auch zur Abdeckung von Sachschäden sind Versicherungen vorhanden.
Im Vertragsrecht greift die Bank in der Regel auf Standardverträge und Standardformulare zurück. Bei wesentlichen Vertragsabschlüssen werden externe Rechtsanwälte oder Anwaltskanzleien hinzugezogen.

Aus dem Treuhandgeschäft resultierende Risiken beziehen sich in erster Linie auf die ordnungsgemäße Bearbeitung der vom Treugeber erteilten Handlungsanweisungen sowie die Weiterleitung der von Kreditnehmern erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen an den Treugeber.

Die ordnungsgemäße Bearbeitung von Handlungsanweisungen ist mittels angemessener Durchführungskontrollen gewährleistet. Ein umfangreiches Reporting unterrichtet den Treugeber fortlaufend über die Veränderungen des verwalteten Treuguts und ermöglicht eine zusätzliche Qualitätskontrolle.

Aus dem Dienstleistungsgeschäft (u.a. Darlehnsdatenverarbeitung) resultierende Risiken beziehen sich in erster Linie auf die ordnungsgemäße Bearbeitung der vom Auftraggeber erteilten Buchungs- und Handlungsanweisungen.

Aus der Kooperation mit der Raisin GmbH, Berlin, und dem Produkt „WeltSparen“ können der MHB-Bank Operationelle Risiken durch IT-Fehler, Bearbeitungsfehler und insbesondere Reputationsrisiken erwachsen.

Risiken aus der Kooperation mit Start-Up-Unternehmen aus der Finanztechnologie-Branche und aus Kooperationen im Kreditvermittlungssektor können sich aus einer fehlerhaften Bearbeitung der Aufträge ergeben. Investitionsrisiken geht die MHB-Bank in diesen Kooperationen nicht ein.

Im Rahmen der Kooperation mit WeltSparen sowie mit weiteren Partnern wurden einzelne Aufgaben ausgelagert. Bisher ist es aus diesen Auslagerungen zu keinen finanziellen Schäden, insbesondere auch zu keinen Reputationsschäden, bei der MHB-Bank gekommen.

In jedem Fachbereich hat die MHB-Bank mögliche Risiken und Schadensszenarien durch eine Risikoinventur erfasst und klassifiziert. Das interne Kontrollsystem (IKS) ist durchgängig auf die Einhaltung der Funktionstrennung ausgerichtet. Des Weiteren ist ein Melde- und Eskalationsverfahren für Schäden und Risiken implementiert. Organisatorisch trägt die Geschäftsverteilung im Vorstand allen Erfordernissen nach Funktionstrennung Rechnung.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr ist kein finanzieller Schaden aus operationellen Risiken entstanden (Vorjahr TEUR 12).

Es kam nicht zu Reputationsschäden durch operationelle Risiken.

Aufgrund der durchgeführten Risikoinventur und anschließender Analyse wurde die Risikoart operationelle Risiken als wesentlich eingestuft.

Das Geschäftsrisiko spiegelte bis dato die besondere Abhängigkeit zur Eigentümergesellschaft Lone Star wider. Durch die Kooperation mit der Raisin GmbH kann diese starke Abhängigkeit reduziert werden. In 2018 war der Provisionserlös aus dem WeltSparen-Geschäft die wesentliche Ertragsquelle. Geschäftsstrategisch befindet sich die weitere Diversifizierung von Kooperationspartnern in der operativen Umsetzung. Ein Geschäftsrisiko liegt dann vor, wenn die Erträge aus dem Neugeschäft nicht oder nicht in der geplanten Höhe eintreten. Dieses Risiko wird durch die gesunkene Abhängigkeit in Folge der vielseitigen Erweiterungen der angebotenen Geschäftssegmente deutlich minimiert. Zudem wird dieses Risiko durch die monatliche Fortschreibung der Gewinn- und Verlustrechnung mit Hochrechnung für das laufende Geschäftsjahr und einem Abgleich mit der Planungsrechnung überwacht.

Aufgrund der durchgeführten Risikoinventur und anschließender Analyse wurde diese Risikoart künftig als nicht mehr wesentlich eingestuft.

PROGNOSE – CHANCEN – RISIKEN

Der in 2018 geschlossene Vertrag zum Erwerb der MHB durch die Raisin GmbH wurde am 04.04.2019 durch den 100%igen Anteilsübergang vollzogen.

Aus den damit einhergehenden Änderungen im Geschäftsmodell der Bank wird die MHB das Kooperationsgeschäft mit der neuen Eigentümerin und mit Dritten weiter ausbauen und in moderatem Umfang das Kreditgeschäft ausweiten.

Durch steigende Zins- und Provisionserträge soll eine Ertragsverbesserung und damit die Chance auf eine Rückkehr in die Gewinnzone erreicht werden.

Es ist auch nach dem Eigentümerwechsel und bei geändertem Geschäftsmodell nicht vorgesehen, das Risikoprofil der Bank signifikant zu verändern.

Den durch das angepasste Geschäftsmodell entstehenden Adressenausfallrisiken und gestiegenen operationellen Risiken soll neben den bereits in 2018 durchgeführten Anpassungen im personellen, operativen und technischen Bereich mit einer Stärkung der Eigenmittel begegnet werden. Nach dem Bilanzstichtag wurden die Eigenmittel aufgrund der kaufvertraglichen Regelungen durch die bisherige und neue Eigentümerin um insgesamt EUR 4,1 Mio erhöht.

Damit soll sichergestellt werden, dass es auch in einem adversen Szenario nicht zu einer Unterschreitung aufsichtsrechtlicher Kennziffern kommt und die Risikotragfähigkeit gewährleistet bleibt.

Zudem sollen für die neu geplanten Geschäftssegmente und angebotenen Produkte adäquate Risikomessverfahren, Limitstrategien, Frühwarnindikatoren sowie Monitoring- und Reportingstrukturen implementiert werden.

Die MHB wird auch weiterhin die Lone Star Fonds beim Erwerb von Kreditportfolien und Einzelengagements sowie bei den Dienstleistungen zur Bearbeitung und Abwicklung unterstützen.

Als CRR-Kreditinstitut muss die MHB-Bank regulatorische Anforderungen hinsichtlich der haftenden Eigenmittel einhalten. Die MHB-Bank ist für die geplante Geschäftsentwicklung ausreichend kapitalisiert.

Bei einer Realisierung der vom Vorstand aus heutiger Sicht einschätzbaren Geschäftsentwicklung unter den vorhandenen Rahmenbedingungen geht die Bank davon aus, in 2019 trotz der vorgenommenen Maßnahmen und der angelaufenen Projekte aus eigener Kraft noch kein ausgeglichenes operatives Ergebnis erzielen zu können.

Die MHB-Bank geht zurzeit für das Jahr 2019 von einem operativen Jahresverlust von unter EUR 1,0 Mio. aus. Die weitere Geschäftsplanung sieht bis 2021 eine stetige Verbesserung der Ertragslage vor.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS § 289f Abs. 4 HGB

Die MHB-Bank unterliegt dem Drittelbeteiligungsgesetz gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 DrittelbG.

§ 76 Abs. 4 AktG schreibt vor, dass der Vorstand eine Zielgröße für den Frauenanteil für die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands festzulegen hat. Die MHB-Bank hat in ihrer Organisationsstruktur keine Führungsebenen unterhalb des Vorstands eingerichtet. Eine Zielgröße für den Frauenanteil entfällt somit bis auf weiteres für diesen Bereich.

Aufgrund der Anwendbarkeit des Drittelbeteiligungsgesetzes auf die MHB-Bank hat zudem der Aufsichtsrat gemäß § 111 Abs. 5 Satz 1 AktG eine Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand festzulegen.

Gemäß § 111 Abs. 5 Satz 2 AktG darf dabei die Zielgröße den erreichten Anteil nicht mehr unterschreiten, sofern der Frauenanteil bei Festlegung der Zielgröße unter 30% liegt.

Die Zielgröße des Frauenanteils für den Aufsichtsrat und den Vorstand wurde vom Aufsichtsrat mit Beschluss vom 4. April 2017 auf den bei Beschlussfassung existierenden Anteil festgelegt, d.h. jeweils auf 0%.

GESETZLICHE ANGABEPFLICHTEN

Hinsichtlich der Beziehungen zu nahestehenden und verbundenen Unternehmen hat der Vorstand in seinem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erklärt, dass „die MHB-Bank Aktiengesellschaft nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die vorstehend bezeichneten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Auf Veranlassung oder im Interesse der mit ihr verbundenen Unternehmen wurden Maßnahmen weder getroffen noch unterlassen, wodurch eine Benachteiligung ausgeschlossen werden kann.“

 

Frankfurt am Main, den 22. Mai 2019

MHB-Bank Aktiengesellschaft

Der Vorstand

Guthier

Knepper

Bericht des Aufsichtsrates

Der Aufsichtsrat hat während des Geschäftsjahres 2018 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat die geschäftliche Entwicklung der MHB-Bank Aktiengesellschaft (MHB-Bank) aufgrund mündlicher und schriftlicher Berichte des Vorstandes laufend überwacht, bedeutsame Geschäftsvorfälle mit dem Vorstand erörtert und sich von der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugt. Der Aufsichtsrat befasste sich insbesondere mit Fragen der strategischen Unternehmensplanung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage sowie der Kapitalisierung und Risikotragfähigkeit der MHB-Bank.

Bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung war der Aufsichtsrat stets rechtzeitig eingebunden. Darüber hinaus wurde er vom Vorstand zeitnah und umfassend über wesentliche Entwicklungen informiert. Schwerpunkte der Berichterstattung waren vor allem auf der Grundlage der vierteljährlichen Berichte die Geschäfts- und Risikosituation der MHB-Bank, die Risikoentwicklung sowie die Entwicklung neuer und der Ausbau bestehender Geschäftsfelder.

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr zu zwei Sitzungen zusammengetroffen. Im Vorfeld wurden den Mitgliedern des Aufsichtsrates vorbereitende Unterlagen für die Tagesordnungspunkte zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wurden mehrere, entsprechend vorbereitete Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst. An den Beschlussfassungen haben jeweils sämtliche Mitglieder mitgewirkt.

Schwerpunkt der Sitzungen war die strategische Ausrichtung der MHB-Bank, vor allem vor dem Hintergrund der Neugeschäftsakquisition und der zukunftsorientierten Stärkung der Kapitalbasis. Hierbei spielten sowohl die geschäftlichen Entwicklungen in Zusammenhang mit Akquisitionen der Lone Star Funds als auch neue Anbahnungen zu anderen Geschäftspartnern eine wesentliche Rolle. Daneben wurde die Umsetzung und Einhaltung von bestehenden und neuen gesetzlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Anforderungen thematisiert. Auch über das laufende Projekt der Umstellung auf ein neues Kernbankensystem wurde regelmäßig berichtet.

Aufgrund der Größe, der internen Organisation, des Umfangs, der Komplexität und dem Risikogehalt der Geschäfte der MHB-Bank sowie der Organgröße wurden kein Risiko-, Prüfungs-, Nominierungs- und Vergütungskontrollausschuss gebildet. Die Aufgaben der Ausschüsse werden vom Aufsichtsrat selbst wahrgenommen.

Der Vorstand hat die mittelfristige Finanzplanung einschließlich Kapitalplanung sowie die Geschäfts- und Risikostrategie mit dem Aufsichtsrat erörtert und einen entsprechenden Beschluss herbeigeführt.

Die von der Hauptversammlung als Abschlussprüfer gewählte Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat die Buchführung und den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 sowie den Lagebericht geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Prüfungsbericht sowie alle zugehörigen Anlagen und Unterlagen sind den Mitgliedern des Aufsichtsrates vor der Sitzung, in der über den Jahresabschluss beraten wurde, rechtzeitig zugegangen. Vertreter der Jahresabschlussprüfer haben an der Sitzung zur Feststellung des Jahresabschlusses teilgenommen, ausführlich über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung berichtet und Fragen beantwortet. Der Aufsichtsrat hat nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses dem Ergebnis der Abschlussprüfer zugestimmt. Bei seiner Prüfung haben sich keinerlei Einwendungen ergeben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gebilligt und ihn somit festgestellt.

Der Vorstand erstellte einen Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und legte diesen zusammen mit dem Bericht des Abschlussprüfers dem Aufsichtsrat vor. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstandes geprüft und stimmte dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zu; gegen die Erklärungen des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sind keine Einwendungen zu erheben.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der MHB-Bank für die im Geschäftsjahr 2018 geleistete Arbeit und das damit verbundene Engagement.

Frankfurt am Main, den 18. Juni 2019

Der Aufsichtsrat

Dr. Frank Freund, Vorsitzender

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