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Miese Bilanz: The Paragon Fund III GmbH & Co. geschlossene Investment KG

geralt (CC0), Pixabay
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Bei einem Bilanzminus in Höhe eines 8-stelligen Betrages als „Realisiertes Ergebnis“ des Geschäftsjahres lässt dann genau solch eine Bewertung wie in der Überschrift auch zu:

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The Paragon Fund III GmbH & Co. geschlossene Investment KG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die The Paragon Fund III GmbH & Co. geschlossene Investment KG, München

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der The Paragon Fund III GmbH & Co. geschlossene Investment KG, München, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der The Paragon Fund III GmbH & Co. geschlossene Investment KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der The Paragon Fund III GmbH & Co. geschlossene Investment KG, München, zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für unser Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsgemäß ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftiger Weise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffene wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen von Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

München, den 20. August 2021

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Griesbeck, Wirtschaftsprüfer

Nebelung, Wirtschaftsprüferin

Bilanz zum 31. Dezember 2020

A. Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
1. Beteiligungen 80.752.076,29 8.313.099,03
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
Täglich verfügbare Bankguthaben 27.333.347,69 9.401.170,29
3. Forderungen 176.712.472,83 42.073.985,59
a) Forderungen an Beteiligungsgesellschaften 112.892.172,00 41.233.500,00
b) Zins- und Dividendenansprüche 6.948.706,31 840.485,59
c) Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen 56.871.594,52 0,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 192,41 0,00
5. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 35.187,81 14.557,67
284.833.277,03 59.802.812,58

B. Passiva

1. Rückstellungen 86.772,05 100.630,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten 393.212,81 5.682.153,90
Andere 393.212,81 5.682.153,90
3. Eigenkapital
a) Kapitalanteile 7.833,00 7.833,00
b) Kapitalrücklage 300.359.183,10 59.793.183,12
c) Gewinnvortrag/​Verlustvortrag -5.780.987,44 0,00
d) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -10.232.736,49 -5.780.987,44
284.833.277,03 59.802.812,58

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020

2020 2019
EUR EUR
1. Erträge
a) Zinsen und ähnliche Erträge 7.056.870,72 840.485,59
b) Sonstige betriebliche Erträge 564,61 0,00
Summe der Erträge 7.057.435,33 840.485,59
2. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung -15.666.000,00 -5.601.016,13
b) Verwahrstellenvergütung -47.657,59 -1.794,70
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -78.519,23 -91.110,00
d) Sonstige Aufwendungen -1.497.880,00 -927.552,20
Summe der Aufwendungen -17.290.056,82 -6.621.473,03
3. Ordentlicher Nettoertrag -10.232.621,49 -5.780.987,44
4. Veräußerungsgeschäfts
a) Realisierte Gewinne -115,00 0,00
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -115,00 0,00
5. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -10.232.736,49 -5.780.987,44
6. Zeitwertänderung
a) Erträge aus der Neubewertung 0,00 0,00
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres 0,00 0,00
7. Ergebnis des Geschäftsjahres -10.232.736,49 -5.780.987,44

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

I. ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft wurde am 16. Juli 2018 gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts München (HRA 110100) erfolgte am 03. Januar 2019 zunächst unter der Firmierung „The Paragon Fund III GmbH & Co. KG“. Am 08. Oktober 2019 erfolgte die Umfirmierung in „The Paragon Fund III GmbH & Co. geschlossene Investment KG“ (The Paragon Fund III KG), welche am 04. November 2019 in das Handelsregister eingetragen wurde.

Die Gesellschaft ist eine Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des § 149 Abs. 1 Satz 1 KAGB. Die The Paragon Fund III KG ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 3 Nr. 1 HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.

Als geschlossener Spezial-AIF im Sinne des § 1 Abs. 5, 6 KAGB ist die The Paragon Fund III KG verpflichtet, einen Jahresbericht nach den Regelungen des § 158 KAGB i.V.m. § 135 KAGB sowie den Bestimmungen der KARBV und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/​2013 zu erstellen.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine extern verwaltete geschlossene Investmentkommanditgesellschaft gemäß § 149 i.V.m. § 154 Abs. 1 KAGB, welche durch eine externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) im Sinne des § 1 Abs. 16 i.V.m. § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB verwaltet wird.

Die Bilanz ist in Staffelform nach den Vorgaben des § 21 Abs. 4 KARBV gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 3 KARBV. Die Gesellschaft hat nach § 158 KAGB i.V.m. § 135 KAGB sowie § 23 KARBV einen Lagebericht nach den Vorschriften des HGB und den ergänzenden Regelungen des KAGB erstellt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt nach den Vorschriften von § 286 KAGB i.V.m. § 168 KAGB und § 32 KARBV zum Verkehrswert. Der Verkehrswert wird durch den Portfoliomanager „Paragon GP II GmbH“, auf den die externe Kapitalverwaltungsgesellschaft, LRI Invest S.A., Luxemburg, diese Tätigkeit ausgelagert hat, ermittelt. In den ersten zwölf Monaten nach Erwerb entspricht der Wertansatz dem Kaufpreis einschließlich der Nebenkosten (§ 32 Abs. 2 KARBV).

Barmittel und Barmitteläquivalente werden zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Wertberichtigungen für Ausfallrisiken waren zum Bilanzstichtag nicht zu bilden.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr werden nicht abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Beteiligungen

Die Gesellschaft ist im Berichtszeitraum vier neue Beteiligungen an Kapitalgesellschaften eingegangen. Die Anschaffungskosten betragen EUR 80.752.076,29. Die Verkehrswerte der Beteiligungen entsprechen den Anschaffungskosten.

Stand zum 31.12.2019 Zugänge Abgänge Abschreibung Zuschreibung Stand zum 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
8.313.099,03 72.769.092,26 -330.115,00 0,00 0,00 80.752.076,29

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen an Beteiligungsgesellschaften i.H.v. EUR 112.892.172,00 beinhalten Gesellschafterdarlehen und haben eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Die Zins- und Dividendenansprüche beinhalten ausschließlich Darlehenszinsen im Zusammenhang mit den Gesellschafterdarlehen und haben grundsätzlich eine Laufzeit von bis zu einem Jahr, sofern diese bei Fälligkeit nicht kapitalisiert werden. Die Zinsansprüche belaufen sich zum Bilanzstichtag auf EUR 6.948.706,31.

Es bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern aus eingeforderten, noch nicht eingezahlten Kapitalabrufen i.H.v. EUR 56.871.594,52.

Aktive Rechnungsabgrenzung

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält gezahlte Versicherungsleistungen für das Folgejahr, welche eine Laufzeit von bis zu einem Jahr haben.

Rückstellungen

Die Rückstellungen in Höhe von EUR 86.772,05 betreffen Kosten für die steuerliche Beratung und die Erstellung der Steuererklärungen in Höhe von EUR 9.520,00, für die Finanzbuchhaltung und Jahresabschlusserstellung in Höhe von EUR 30.940,00 sowie für die Jahresabschlussprüfung der Gesellschaft und der Feeder-Gesellschaft in Höhe von EUR 46.312,05.

Die Rückstellungen haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EUR 393.212,81 bestehen im Wesentlichen in Höhe von EUR 34.800,00 gegenüber der Verwahrstelle aus der Verwahrstellenvergütung sowie in Höhe von EUR 358.412,81 aus Verbindlichkeiten gegenüber weiteren Dienstleistern.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Im Handelsregister ist für die Kommanditisten eine Hafteinlage von jeweils 0,001% der jeweiligen Zeichnungssumme eingetragen. In Summe belaufen sich die derzeit eingetragenen Hafteinlagen im Handelsregister auf EUR 6.435,00. Die nicht eingetragenen Hafteinlagen belaufen sich zum Berichtsdatum auf EUR 1.398,00.

Die Komplementärin ist am Gesellschaftskapital nicht beteiligt.

Die Kapitalkonten der Komplementärin und der Kommanditisten stellen sich gemäß Gesellschaftsvertrag, wie folgt, dar:

EUR
Komplementärin: Kapitalkonto I (Haftsummenkonto) 0,00
Kommanditisten: Kapitalkonto I (Haftsummenkonto) 7.833,00
Kapitalkonto II (Rücklagenkonto) 300.359.183,10
Kapitalkonto III (Laufendes Konto) 0,00
Kapitalkonto IV (Verlustvortragskonto) -16.013.723,93
Kommanditkapital 284.353.292,17

IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Erträge in Höhe von EUR 7.057.435,33 beinhalten im Wesentlichen Zinsen aus den Gesellschafterdarlehen in Höhe von EUR 7.056.870,72.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen in Höhe von EUR 17.290.056,82 beinhalten im Wesentlichen die Vergütung für das Portfolio-Management in Höhe von EUR 15.666.000,00 sowie Broken-Deal Kosten in Höhe von EUR 1.043.646,32. Die sonstigen Aufwendungen beinhalten außerdem Kosten für Centum Capital in Höhe von EUR 141.000,00, Rechts- und Beratungskosten in Höhe von EUR 80.929,09 und weitere Gesellschaftskosten in Höhe von EUR 165.497,99.

Darüber hinaus sind in den Aufwendungen die Vergütung der Verwahrstelle in Höhe von EUR 47.657,59, die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses sowie für die Erstellung der Steuererklärungen in Höhe von EUR 88.039,23, Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von EUR 411,83 und Zinsen auf Kontokorrentkonten in Höhe von EUR 56.874,77 enthalten.

V. ANGABEN ZUM ANTEILSWERT UND ZUR ANZAHL DER UMLAUFENDEN ANTEILE

Ein Kapitalanteil beträgt einen Euro. Die Summe der umlaufenden Anteile beträgt gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 2. HS KARBV i.V.m. § 23 Abs. 2 Nr. 4 KARBV zum 31. Dezember 2020 EUR 300.367.016,10. Als umlaufende Anteile wird das eingeforderte und eingezahlte Kapital definiert.

Der Wert eines Anteils für Kommanditisten auf Basis der umlaufenden Anteile und des zum Bilanzstichtag im Jahresabschluss ausgewiesenen Eigenkapitals beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 0,95.

Es gibt drei Arten von Gesellschaftern:

Komplementärin

Geschäftsführende Kommanditistin

Anleger

Die Komplementärin übernimmt keine Kapitalzusage und ist am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.

Die geschäftsführende Kommanditistin übernimmt eine Kapitalzusage in Höhe von EUR 23.500.000,00. Im Hinblick auf die von ihr übernommene Kapitalzusage wird der Gründungskommanditist wie ein Anleger behandelt.

Bis zum Zeitpunkt der Vollrückzahlung des eingezahlten Kapitals der Anleger wird das Ergebnis der Fondsgesellschaft allen Anlegern im Verhältnis ihrer Kapitalzusagen zueinander zugewiesen. Danach wird das Ergebnis der Fondsgesellschaft allen Anlegern im Verhältnis ihrer Kapitalzusagen zueinander zugewiesen, bis diese eine Vorab-Verzinsung ihrer eingezahlten Kapitalzusagen in Höhe von 8% erhalten haben. Abweichend hiervon erhält die geschäftsführende Kommanditistin nach dem Zeitpunkt der Vollrückzahlung sowie der Vorab-Verzinsung eine gesonderte Gewinnzuweisung gemäß § 14.1 Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrags in Höhe von 25% der zugewiesenen Vorab-Verzinsung. Im Nachgang hierzu erhält die geschäftsführende Kommanditistin 20% des überschreitenden Ergebnisses während die Anleger im Verhältnis ihrer Kapitalzusagen 80% erhalten.

VI. WERTENTWICKLUNG IM GESCHÄFTSJAHR

Die im Geschäftsjahr gehaltenen Investitionen sind zum Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Eine Wertveränderung hat sich nur aufgrund von Anschaffungsnebenkosten ergeben.

VII. VERWENDUNGSRECHNUNG UND ENTWICKLUNGSRECHNUNG

Verwendungsrechnung gemäß § 24 Abs. 1 KARBV

2020
in EUR
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -10.232.736,49
Gutschrift/​Belastung auf Kapitalkonten 10.232.736,49
Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00

Entwicklungsrechnung gemäß § 24 Abs. 2 KARBV

2020
in EUR
Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres 54.020.028,68
Mittelzufluss (netto) aus Gesellschafterein-/​-austritten 240.565.999,98
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -10.232.736,49
Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,00
Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres 284.353.292,17

VIII. ANGABEN ZUR TRANSPARENZ UND ZUR GESAMTKOSTENQUOTE

Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote umfasst gemäß § 166 Abs. 5 Satz 3 KAGB sämtliche von der The Paragon Fund III KG im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Fonds; dieser beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 284.353.292,17. Die Gesamtkostenquote für das abgelaufene Geschäftsjahr beträgt 6,08 %.

Rückvergütungen und Vermittlungsfolgeprovisionen

Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Gesellschaft an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Vergütungen, die von der The Paragon Fund III KG an die Kapitalverwaltungsgesellschaft geleistet werden, werden nicht für Vergütungen an Vermittler von Anteilen der Gesellschaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet.

Erfolgsabhängige oder zusätzliche Vergütungen

Die Kapitalverwaltungsgesellschäft erhält keine erfolgsabhängige oder zusätzliche Verwaltungsvergütung gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 1 2. HS KAGB.

Transaktionskosten

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat im Geschäftsjahr 2020 Transaktionskosten in Höhe von EUR 3.000 von der The Paragon Fund III KG erhalten.

Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände

Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten, betragen 0%.

IX. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB und sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB bestehen nicht.

X. SONSTIGE ANGABEN

Mitarbeiteranzahl

Im Geschäftsjahr 2020 beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter.

Persönlich haftender Gesellschafter

Persönlich haftender Gesellschafter der The Paragon Fund III KG ist die Paragon GP GmbH, München, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 33.336,00. Sie ist am Gesellschaftskapital der Gesellschaft nicht beteiligt.

Die Geschäftsführer der Komplementärin waren im Berichtszeitraum:

Herr Marco Attolini, Fund Manager, München

Herr Dr. Edin Hadzic, Fund Manager, München

Herr Dr. Krischan von Moeller, Fund Manager, München

Die Komplementärin wird nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Geschäftsführung/​Vertretung

Die Geschäfte der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages durch die Komplementärin Paragon GP GmbH, München, sowie die geschäftsführende Kommanditistin The Paragon Partners Fund III GmbH & Co. KG, München, geführt.

Die Komplementärin sowie die geschäftsführende Kommanditistin sind berechtigt, die Geschäfte der Gesellschaft im Rahmen der ihnen im Gesellschaftsvertrag eingeräumten Geschäftsführungsbefugnis allein zu führen. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Komplementärin wird stets nach den Regelungen ihres Gesellschaftsvertrages vertreten.

 

München, den 22. Juli 2021

Paragon GP GmbH

vertreten durch die Geschäftsführer

The Paragon Partners Fund III GmbH & Co. KG

vertreten durch die Geschäftsführer

Inhaltsverzeichnis

Lagebericht 2020

1. Grundlagen der Gesellschaft

2. Branchenentwicklung

3. Tätigkeitsbericht der KVG

4. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

5. Geschäftsverlauf und Lage der Zielinvestments

6. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

7. Risikobericht

8. Chancenbericht

9. Vergütungsbericht

10. Änderungsbericht

11. Nachtragsbericht

Lagebericht 2020

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1 Allgemeine Angaben

Die The Paragon Fund III GmbH & Co. geschlossene Investment KG, München, (nachfolgend „The Paragon Fund III KG“, „Gesellschaft“ oder „Fonds“) wurde in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft mit Gesellschaftsvertrag vom 16. Juli 2018 gegründet und am 03. Januar 2019 in das Handelsregister eingetragen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 08. Oktober 2019 wurde die Beauftragung einer externen Kapitalverwaltungsgesellschaft (nachfolgend „AIFM“) beschlossen und die Gesellschaft daraufhin in „The Paragon Fund III GmbH & Co. geschlossene Investment KG“ umfirmiert. Die Umfirmierung wurde am 04. November 2019 in das Handelsregister eingetragen. Bei der The Paragon Fund III KG handelt es sich um ein im Jahr 2018 aufgelegten extern verwalteten geschlossenen Spezial-AIF („Alternativer Investment Fonds“). Die Zeichnungsfrist endete zum 25. Juni 2019 (Final Closing). Die Gesellschaft hat eine Laufzeit von 10 Jahren ab dem Datum des Final Closing und ist befristet bis zum 25. Juni 2029.

Gegenstand der Gesellschaft ist die Anlage und die Verwaltung eigenen Vermögens nach einer in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage zum Nutzen der Anleger unter der Anwendung der Vorschriften §§ 273 bis 277 und §§ 285 bis 292 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).

Wirtschaftsprüfer der Gesellschaft ist die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München. Verwahrstelle der Gesellschaft ist CACEIS Bank S.A., Germany Branch mit Sitz in München.

1.2 Anlagestrategie und Anlageziele

The Paragon Fund III KG investiert direkt oder indirekt über Holdinggesellschaften in mittelständische Unternehmen im deutschsprachigen Raum, einschließlich der Vergabe von Darlehen an Portfoliounternehmen und Beteiligungsgesellschaften gemäß § 285 KAGB. Die Zielgröße der Transaktionen liegt bei einer Eigenkapitalinvestition von EUR 25 Mio. – 100 Mio. Dabei ist die Gesellschaft als sog. Blindpool ausgestaltet, d.h. zum Zeitpunkt der Verkaufsprospekterstellung standen die Beteiligungsgesellschaften und Portfoliounternehmen, an denen sich die Fondsgesellschaft beteiligen wird, noch nicht fest.

Die Gesellschaft darf nicht in öffentlich notierte Wertpapiere investieren, mit Ausnahme von Investitionen in öffentlich notierte Wertpapiere, wenn The Paragon Fund III KG allein oder zusammen mit anderen eine Mehrheitsbeteiligung an dem Portfolio unternehmen zu erwerben beabsichtigt, um dieses Portfoliounternehmen zu privatisieren. Die Investition darf dabei nicht dazu führen, dass die Gesellschaft zu dem betreffenden Zeitpunkt Investitionen in öffentlich notierte Wertpapiere in einer Höhe von mehr als 20 % des zugesagten Kapitals hält.

Zum Bilanzstichtag befinden sich im Portfolio der The Paragon Fund III KG drei Beteiligungen.

1.3 Angaben zur Kapitalverwaltungsgesellschaft

Der Fonds hat zum 03. Oktober 2019 mit der LRI Capital Management S.A., Luxemburg, als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft einen Fondsverwaltungsvertrag geschlossen. Dieser Fondsverwaltungsvertrag wurde ersetzt durch eine neue Version des Vertrags vom 17. November 2020 (beide im Folgenden „AIFM Vertrag“). Die LRI Capital Management S. A. handelt seit ihrer Bestellung als externer AIFM der Gesellschaft im Sinne des KAGB und erbringt insbesondere das Portfoliomanagement und das Risikomanagement für die Gesellschaft. Insbesondere übernimmt die LRI Capital Management S.A. im Einklang mit den Bestimmungen aus Artikel 6.2 z) des Gesellschaftsvertrags die Ausführung der täglichen Anlagepolitik des AIF entsprechend den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags, der Anlagebedingungen und den Vorgaben des Private Placement Memorandums sowie etwaiger individueller Side-Letter Vereinbarungen mit Investoren. LRI Capital Management S.A., Luxemburg, wurde zum Stichtag 2. Dezember 2019 umfirmiert in LRI Invest S.A., Luxemburg (beide im Folgenden „LRI“ oder „AIFM“).

Der AIFM hat zum 03. Oktober 2019 mit der Paragon GP II GmbH, München (nachfolgend „GP II GmbH“ oder „Portfoliomanager“) einen Portfoliomanagementvertrag geschlossen. Dieser Vertrag wurde ersetzt durch eine neue Version des Vertrags vom 17. November 2020 (beide im Folgenden „PMV“). Damit überträgt der AIFM dem Portfoliomanager das Portfoliomanagement und die Verwaltung der Vermögenswerte des Fonds. Zu den Aufgaben des Portfoliomanagers zählt insbesondere die Ausführung der täglichen Anlagepolitik des Fonds entsprechend den Bestimmungen des AIFM Vertrags, des Gesellschaftsvertrags, der Anlagebedingungen und den Vorgaben des Private Placement Memorandums sowie etwaiger individueller Side-Letter Vereinbarungen mit Investoren. Dem AIFM obliegt im Ergebnis das Risikomanagement des Fonds.

Der AIFM-Vertrag und PMV haben eine Laufzeit bis zur Vollbeendigung der The Paragon Fund III KG. Während der Laufzeit der Gesellschaft (einschließlich einer möglichen Verlängerung der Laufzeit) kann der AIFM-Vertrag jederzeit ohne Frist aus wichtigem Grund und ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der PMV kann jederzeit ohne Frist aus wichtigem Grund und ordentlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Zwischen der Gesellschaft und dem AIFM bestehen folgende Vergütungsregelungen:

Technisches Setup einmalig zu Vertragsbeginn EUR 10.000
Grundvergütung1
< EUR 250m NIW 0,04% p.a. des NIW, mind. EUR 35.000 p.a.
≥ EUR 250m < EUR 500m NIW EUR 100.000 + 0,025% p.a. des EUR 250m übersteigenden NIW
≥ EUR 500m NIW EUR 162.500 + 0,02% p.a. des EUR 500m übersteigenden NIW
AIFM-Transaktionsgebühren (pro alternatives Investment) EUR 1.000
AIFMD-Reportinggebühren pro Bericht (quartalsweise) EUR 1.000

1 berechnet auf den Nettoinventarwert („NIW“) zum Ende der Abrechnungsperiode, das heißt vom Fonds investiertes Kapital gemäß HGB-Bewertung
2 pro rata temporis im Anfangs- und Endjahr

Zahlungen von Carried Interest haben im Wirtschaftsjahr nicht stattgefunden.

2. Branchenentwicklung

2.1 Europäische Entwicklungen

Die letzten Jahre vor der Covid19-Pandemie hat sich die Private-Equity-Branche an eine stetig wachsende Anzahl an Transaktionen und Transaktionsgrößen gewöhnt. Im Berichtsjahr 2020 führte die Pandemie mit strikten Lockdown-Maßnahmen und einem dadurch bedingten hohen Maß an Unsicherheit durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und globaler Lieferengpässe zu einem historisch schlechten zweiten Quartal. Das zweite Quartal 2020 war das Quartal mit den niedrigsten Transaktionszahlen und Transaktionswerten seit 2015. In der zweiten Jahreshälfte stiegen die Transaktionen jedoch wieder stark an, was auch daran liegt, dass ein hohes Maß an Kapital für Investitionen zur Verfügung steht.

Das Berichtsjahr 2020 war ein turbulentes und doch letztendlich erfolgreiches Jahr für die europäische Private-Equity-Branche. Mit 2.792 Deals (+4% zum Vorjahr) setzt die europäische Private Equity ihren weiterwachsenden Anstieg an Transaktionszahlen seit 2014 ungebrochen fort. Dies wurde trotz eines schlechten zweiten Quartals und einer gesunkenen Anzahl an Exits erreicht. Gegenüber 2019 ist das Transaktionsvolumen mit EUR 318 Mrd. noch deutlicher gewachsen (+26% zum Vorjahr). Ein Trend des Jahres waren strategische Spin-Offs , einige der größten Deals in Europa waren strategische Carve-outs von einzelnen Unternehmensteilen oder Sparten. Dieser Trend könnte sich im Jahr 2021 fortsetzen, als Reaktion auf das vergangene Jahr und daraus resultierender notwendiger Neuausrichtungen.

Im Jahr 2020 wurden in Europa wieder 248 Funds gezeichnet, wodurch neues Kapital in den Markt gebracht wurde. Aufgrund des noch hohen Angebots an noch nicht investiertem Kapital („Dry Powder“) aus Closings der Vorjahre herrscht weiterhin ein starker Wettbewerb unter den Private-Equity-Anbietern.

Mit dem Ablauf des Berichtsjahres 2020 wurde auch der Austritt von Großbritannien aus der EU („Brexit“) abgeschlossen. Während sich die Auswirkungen im Jahr 2020 noch nicht im Deal Volumen niedergeschlagen haben, wird sich in den kommenden Jahren zeigen, ob der Brexit Deals und Transaktionen in Europa verschiebt und eventuell weiteren Wettbewerb komprimiert.

(Informationen aus PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Private Equity Trend Report 2021, März 2021)

2.2 Entwicklungen in den Kernregionen der Gesellschaft (DACH)

Die DACH-Region zeigte im Jahr 2020 wie bereits im Vorjahr eine starke Abweichung zwischen der Anzahl an Transaktionen und dem Wert der Transaktionen. Mit 437 Private Equity Deals war die Anzahl der Transaktionen nur um 4% höher als im Vorjahr, das Transaktionsvolumen war jedoch mit EUR 63 Mrd. um 29% höher als im Vorjahr (nach einer Steigerung um 43% von 2018 auf 2019). Der Wert ist damit der höchste seit 2015 und dadurch beeinflusst, dass einige der zehn größten Deals 2020 in Europa in der DACH Region stattgefunden haben. Parallel zum europäischen Trend haben weniger Exits stattgefunden (6% weniger als 2019).

Deutschland ist weiterhin ein beliebter Markt für Private Equity. Im Ländervergleich der Buyout-Deals liegt Deutschland aufgrund einiger großer Buyouts auf dem zweiten Platz. Der Mittelstand in Deutschland ist häufig hochspezialisiert und auch auf dem Weltmarkt führend. Da in Deutschland 2020 zudem das Bruttoinlandsprodukt (BIP) lediglich um 5 % gesunken ist (Eurozone 6,8 %) zeigt sich auch hier, dass Deutschland weiterhin ein für Finanzinvestoren attraktiver und umkämpfter Markt bleiben wird.

(Informationen aus PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft; Private Equity Trend Report 2021, März 2021)

2.3 Finanzielle Leistungsindikatoren

Der wesentliche finanzielle Leistungsindikator ist die zukünftige Entwicklung der bereits getätigten Investments sowie der zukünftigen Portfoliounternehmen (Fair Market Value).

Aus der Bewertung der zum 31. Dezember 2020 gehaltenen Investments mit dem Fair-Market-Value haben sich keine Änderungen im Verkehrswert ergeben. Der bisherige Geschäftsverlauf der Gesellschaft entspricht in Bezug auf das Ergebnis den Erwartungen und ist durch ein negatives Ergebnis des Geschäftsjahres gekennzeichnet.

3. Tätigkeitsbericht der KVG

Die LRI Invest S.A., mit Sitz in 9A, rue Gabriel Lippmann, 5365 Munsbach, Luxembourg ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft („KVG“) des AIF. Sie wurde mit Vertrag vom 3. Oktober 2019 zur externen Kapitalverwaltungsgesellschaft des AIF i.S.d. KAGB bestellt.

LRI ist zur Erfüllung sämtlicher Aufgaben berechtigt und verpflichtet, welcher einer KVG nach dem KAGB obliegen. Da das Portfoliomanagement an die Paragon GP II GmbH ausgelagert wurde, konzentrierte sich die Tätigkeit der KVG auf das Risikomanagement des Fonds. Die Finanzbuchhaltung, die Vorbereitung des Jahresabschlusses und der Steuererklärung wurden ausgelagert an BLL Braun Leberfinger Ludwig Unger PartGmbB, München. Der Vertrieb war zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme des AIFM bereits abgeschlossen.

Die KVG hat im Geschäftsjahr 2020 die ihr obliegenden Aufgaben gemäß KAGB wahrgenommen.

Des Weiteren hat der Fonds CACEIS Bank S.A., Munich Branch, mit Vertrag vom 8. Oktober 2019 als Verwahrstelle im Sinne des KAGB beauftragt.

4. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Der Geschäftsverlauf entspricht hinsichtlich des erzielten negativen Ergebnisses des Geschäftsjahres den Erwartungen. Das negative Ergebnis ist insbesondere auf die angefallenen Gebühren für Management Fee und die angefallenen laufenden Kosten zurückzuführen. Der Fonds erzielt am Anfang der Laufzeit erwartungsgemäß nur geringe Erträge aus Zinseinnahmen und hat noch keine Veräußerungserlöse erwirtschaftet.

Der Nettoinventarwert des Fondsvermögens beträgt zum Abschlussstichtag EUR 284.353.292. Der Wert eines Anteils für Kommanditisten auf Basis der umlaufenden Anteile beträgt zum 31. Dezember 2020 EUR 0,95. Zum 31. Dezember 2020 waren 38,4 % des Zeichnungskapitals bzw. EUR 300.367.016 von den Kommanditisten eingefordert. Davon waren am Abschlussstichtag EUR 243.495.422 eingezahlt. Der übrige Betrag des eingeforderten Kapitals wurde Anfang Januar 2021 eingezahlt. EUR 482.932.984 sind weder eingezahlt noch eingefordert. Zum Berichtsstichtag wurden noch keine Rückzahlungen der geleisteten Einlagen getätigt.

5. Geschäftsverlauf und Lage der Zielinvestments

Am 29. August 2019 hat der Fonds eine Beteiligung in Höhe von 86% an der pro optik Augenoptik Fachgeschäft GmbH, Wendlingen, sowie deren Tochtergesellschaften (im Folgenden pro optik Unternehmensgruppe) erworben. Die pro optik Unternehmensgruppe ist in den Branchen Augenoptik und Hörakustik tätig. Die Geschäftstätigkeit besteht im Betrieb von Augenoptikfachgeschäften sowie Hörakustikfachabteilungen, die in bestehende Augenoptikfachgeschäfte integriert sind. Das Geschäftsjahr 2020 der pro optik Unternehmensgruppe war geprägt durch die Corona Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen vor allem im Frühjahr 2020. Obwohl die Optiker zur medizinischen Grundversorgung gezählt wurden und somit auch in Lockerungsphasen geöffnet blieben, lagen die Umsätze auf Jahressicht um rund neun Prozent unter den Erwartungen. Die wirtschaftliche Lage der pro Optik Unternehmensgruppe ist vor dem Hintergrund der Corona Pandemie in 2020 insgesamt dennoch als befriedigend zu bezeichnen. Da sich der Fonds am Anfang seiner Laufzeit befindet und die durchschnittliche Halteperiode von Beteiligungsunternehmen mindestens 5 Jahre beträgt, rechnet die Gesellschaft zum Realisationszeitpunkt nicht mehr mit negativen Auswirkungen durch die Corona Pandemie.

Am 30.6.2020 hat der Fonds eine Beteiligung von 100% an Castolin Eutectic GmbH, Kriftel, sowie deren Tochtergesellschaften (im Folgenden Castolin Eutectic Unternehmensgruppe) erworben. Die Castolin Eutectic Unternehmensgruppe ist ein Anbieter von Verschleißschutz- und Instandhaltungsleistungen für industrielle Ausrüstungen. Zum Bilanzstichtag hält der Fund eine Beteiligung in Höhe von 99%.

Im Geschäftsjahr 2020 erzielte die Castolin Eutectic Gruppe einen Umsatz von EUR 261 Mio. Die Reduktion um EUR 34 Mio. bzw. 11% verglichen mit dem Vorjahr ist auf allgemein schwächere Nachfrage und einen erschwerten Zugang zum Kunden während der Lockdown-Monate der Corona Pandemie zurückzuführen. In der Konsequenz wurde die Produktion an mehreren Standorten zwischenzeitlich heruntergefahren. Bereits im vierten Quartal des Jahres wurden regionsübergreifend weitestgehend wieder die Ergebnisse des Vorjahres erreicht.

Am 30.06.2020 hat der Fonds eine 100% Beteiligung an WEKA Group GmbH, Kissing, sowie deren Tochtergesellschaften (im Folgenden WEKA Firmengruppe) erworben. Die WEKA Firmengruppe ist ein Anbieter von Fachinformationen, Software und Weiterbildungen sowie Dienstleistungen in den Bereichen Business-Information & Education sowie Business Communication.

Im Rumpfgeschäftsjahr 2020 erwirtschaftete die WEKA Firmengruppe einen Umsatz von EUR 119,6 Mio. und ein EBITDA von EUR 10,3 Mio. bzw. eine EBITDA-Marge von knapp 9%. Auch wenn die WEKA Firmengruppe damit unter ihrem Potential blieb, bewertet die Geschäftsführung der Gruppe die operative Entwicklung unter Abwägung aller Faktoren und dem herausfordernden Marktumfeld als zufriedenstellend.

6. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

6.1 Vermögenslage

The Paragon Fund III KG befindet sich in der Investitionsphase. Im Jahr 2019 wurde eine Beteiligung an einer deutschen Kapitalgesellschaft erworben. Im Jahr 2020 sind vier weitere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften hinzugekommen, von denen am Abschlussstichtag zwei Gesellschaften reine Vorratsgesellschaften sind. Zusätzlich befinden sich vier Gesellschafterdarlehen im Portfolio. Die erworbenen Beteiligungen und ausgegebenen Gesellschafterdarlehen belaufen sich auf 24,7% des zugesagten Kapitals an The Paragon Fund III KG. Die Vermögenslage ist geprägt durch die Beteiligungen an den Portfoliogesellschaften, sowie den vergebenen Darlehen an die Portfoliounternehmen und den darauf aufgelaufenen Zinsforderungen. Des Weiteren hat der Fonds ein Bankguthaben von EUR 27.333.348 am Abschlussstichtag. Die Vermögenswerte sind auf Ebene des Fonds vollständig durch Eigenkapital finanziert. Ein Verkauf ist zurzeit weder geplant noch beabsichtigt.

Die Vermögensübersicht stellt sich zum 31.12.2020 wie folgt dar:

Vermögensübersicht in EUR in %
Beteiligungen EUR 80.752.076 28,4%
Barmittel und Barmitteläquivalente EUR 27.333.348 9,6%
Forderungen EUR 176.712.665 62,2%
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten EUR 35.188 0,0%
Rückstellungen EUR -86.772 -0,1%
Verbindlichkeiten EUR -393.213 -0,1%
Fondsvermögen EUR 284.353.292 100%

Das Portfolio stellt sich zum 31.12.2020 wie folgt dar:

Portfoliogesellschaft Sitz Kapitaleinzahlungen abzgl. Kapitalrückzahlungen Zeitwert
Pro optik Augenoptik Fachgeschäft GmbH Wendlingen, DE EUR 8.319.813 EUR 8.319.813
Pro optik Augenoptik Fachgeschäft GmbH (Darlehen) EUR 41.233.500 EUR 41.233.500
Pro optik Augenoptik Fachgeschäft GmbH (Zinsen) EUR 3.372.110
Castolin Eutectic GmbH Kriftel, DE EUR 32.681.385 EUR 32.681.385
Castolin Eutectic GmbH (Darlehen) EUR 21.780.000 EUR 21.780.000
Castolin Eutectic GmbH (Zinsen) EUR 682.440
WEKA Group GmbH Kissing, DE EUR 39.646.176 EUR 39.646.176
WEKA Group GmbH (Darlehen) EUR 49.878.672 EUR 49.878.672
WEKA Group GmbH (Zinsen) EUR 2.894.157
Blitz 20-465 GmbH Karlsruhe, DE EUR 59.263 EUR 59.263
Medi Pearl Invest Särl Luxemburg, LU EUR 45.439 EUR 45.439
SUMME EUR 193.644.248 EUR 200.592.955

Die Passivseite enthält neben dem Eigenkapital in Höhe von EUR 284.353.292, Rückstellungen in Höhe von EUR 86.772 und Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 393.213, welche im Wesentlichen in Höhe von EUR 34.800,00 gegenüber der Verwahrstelle aus der Verwahrstellenvergütung sowie in Höhe von EUR 358.412,81 aus Verbindlichkeiten gegenüber weiteren Dienstleistern bestehen.

6.2 Finanzlage

6.2.1 Kapitalstruktur

Fondsgesellschaft ist die The Paragon Fund III GmbH & Co. geschlossene Investment KG mit Sitz in München. Anleger haben Kommanditanteile an der Fondsgesellschaft durch Beitritt als Kommanditisten erworben.

Komplementärin der Fondsgesellschaft ist die Paragon GP GmbH mit Sitz in München. Die Komplementärin ist nicht am Kapital der Gesellschaft beteiligt.

Gründungskommanditistin und geschäftsführende Kommanditistin der Fondsgesellschaft ist die The Paragon Partners Fund III GmbH & Co. KG mit Sitz in München (im Folgenden „Paragon Partners III KG“).

Das gezeichnete Kommanditkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 unverändert EUR 783.300.000. Davon entfallen EUR 23.500.000 auf den Paragon Partners III KG und EUR 759.800.000 auf die übrigen Kommanditisten.

6.2.2 Investitionen

Im Geschäftsjahr wurden Beteiligungen an der Castolin Eutectic GmbH und WEKA Group GmbH erworben. Darüber hinaus wurden an die Akquisitionsgesellschaften verzinsliche Gesellschafterdarlehen ausgegeben.

6.2.3 Liquidität

Die Liquiditätslage des AIF war im Geschäftsjahr stets geordnet. Die Gesellschaft ist sämtlichen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachgekommen.

Zum Abschlussstichtag halt die Gesellschaft Liquidität in Höhe von EUR 27.333.348 in Form von täglich verfügbaren Bankguthaben bei der UniCredit Bank AG, München.

Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten, sind nicht im Fondsvermögen enthalten.

6.2.3.1 Leverage Limits

The Paragon Fund III KG hat folgende Leverage Limits festgelegt:

Max. Leverage (Commitment) AIFMD: 150%

Max. Leverage (Gross) AIFMD: 250%

Die aktuellen Auslastungen zum 31.12.2020 liegen bei:

Leverage (Commitment) AIFMD: 100,21%

Leverage (Gross) AIFMD: 88,18%

6.2.4 Ertragslage

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen in Höhe von EUR 17.233.182 beinhalten insbesondere Aufwendungen für die Verwaltungsvergütung in Höhe von EUR 15.666.000, sowie Broken-Deal Expenses in Höhe von EUR 1.043.646, die in den sonstigen Aufwendungen ausgewiesen sind.

Darüber hinaus sind in den Aufwendungen die Vergütung der Verwahrstelle in Höhe von EUR 47.658 sowie die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und für die Erstellung der Steuererklärungen in Höhe von EUR 78.519 enthalten.

Die Erträge in Höhe von EUR 7.056.871 resultieren aus den aufgelaufenen Zinsen für die ausgegebenen Darlehen an die Portfoliounternehmen.

Insgesamt ergibt sich im Berichtjahr ein negatives realisiertes Ergebnis von EUR 10.232.736. Die Anlaufverluste sind planmäßig und konzeptionsbedingt. Da die Summe des nicht realisierten Ergebnisses im Berichtsjahr EUR 0 beträgt, ergibt sich ein negatives Ergebnis des Geschäftsjahres von EUR 1.232.736.

6.2.5 Gesamtaussage

Die Vermögens- Finanz- und Ertragslage wird als geordnet beurteilt.

7. Risikobericht

7.1 Vorbemerkung

Bei der The Paragon Fund III KG handelt es sich um einen im Jahr 2018 aufgelegten Fonds, der seine Geschäftstätigkeit im Jahr 2019 aufgenommen. Die Wertentwicklung des Fonds zum 31. Dezember 2020 ist noch nicht aussagekräftig.

Der typische Geschäftsverlauf eines Private-Equity-Fonds verläuft in Form einer liegenden J-Kurve. Bedingt durch die Verwaltungsgebühr ist die Wertentwicklung in der Investitionsphase negativ. Der Geschäftsverlauf entspricht den Erwartungen.

Die bisherige Wertentwicklung der The Paragon Fund III KG ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung der Gesellschaft.

7.2 Anlagerisiken und wirtschaftliche Unsicherheiten

Bei der Investition in einen Private Equity-Fonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung, die sowohl allgemeinen als auch speziellen Risiken ausgesetzt ist. Diese Risiken können einzeln oder auch kumuliert auftreten. Die Ertragssituation des Fonds kann sich durch die Änderung von Rahmenbedingungen verbessern oder verschlechtern. Im ungünstigsten Fall können solche Entwicklungen, wie bei jeder unternehmerischen Beteiligung, sogar zu einem Totalverlust der Kapitalanlage führen.

Die nachfolgenden Ausführungen stellen die wesentlichen Risiken, die sich für einen Anleger ergeben können, dar.

7.2.1 Liquiditätsrisiken

Eine Investition in den Fonds erfordert ein langfristiges Engagement, bei dem die Rendite nicht sicher ist. Es ist wahrscheinlich, dass den Investoren kurzfristig nur wenig oder gar kein Cashflow zur Verfügung stehen wird. Die meisten, Investitionen des Fonds sind hochgradig illiquide und nicht an einer anerkannten Anlage- oder Wertpapierbörse notiert. Es kann nicht garantiert werden, dass der Fonds in der Lage sein wird, diese Investitionen rechtzeitig zu realisieren. Folglich können Veräußerungen dieser Investitionen einen längeren Zeitraum andauern oder zu Sachausschüttungen an die Investoren führen.

Die Vermögenswerte, in die der Fonds investieren wird, sind in der Regel die nachrangigsten in einer komplexen Kapitalstruktur und damit dem größten Verlustrisiko ausgesetzt. Die Investitionen des Fonds können in Unternehmen mit hoher Verschuldung oder in fremdfinanzierte Übernahmen (Leveraged Buy-Outs) erfolgen. Leveraged Buy-outs erfolgen durch empfindliche Reaktionen auf Ertragsrückgänge und Ausgabenerhöhungen. Da der Fonds nur eine begrenzte Anzahl von Investitionen tätigen darf und die Investitionen des Fonds im Allgemeinen mit einem hohen Risiko verbunden sind, könnte eine schlechte Performance einiger weniger Investitionen die Gesamtrendite für die Investoren stark beeinträchtigen.

7.2.2 Strategische Risiken

Investitionen in mittelständische Unternehmen, bieten zwar oft größere Wachstumschancen, können aber auch größere Risiken mit sich bringen, als sie üblicherweise mit Investitionen in große Unternehmen verbunden sind. Mittelständische Unternehmen haben möglicherweise begrenztere Produktlinien, Märkte und finanzielle Ressourcen und sind möglicherweise von einem kleineren Management Team abhängig. Folglich sind solche Unternehmen möglicherweise anfälliger für allgemeine Wirtschaftstrends und für spezifische Veränderungen der Märkte und der Technologie. Darüber hinaus gibt es normalerweise einen begrenzteren Markt für den Verkauf von Beteiligungen an kleineren, privaten Unternehmen, was die Realisierung von Gewinnen erschweren kann, da sie an andere private Investoren verkauft werden müssen.

7.2.3 Personelle Risiken

Der Erfolg des Fonds hängt zu einem wesentlichen Teil von den Fähigkeiten und dem Fachwissen des Managementteams ab. Es kann nicht garantiert werden, dass das Managementteam während der gesamten Laufzeit des Fonds weiterhin mit der Komplementärin oder dem geschäftsführenden Kommanditisten verbunden bleibt. Der Verlust von Schlüsselpersonal könnte sich erheblich nachteilig auf den Fonds auswirken.

7.2.4 Marktrisiken

Allgemeine wirtschaftliche Rahmenbedingungen können die Tätigkeiten des Fonds beeinflussen. Das Zinsniveau, die volkswirtschaftliche Situation, das Preisniveau für Unternehmenstransaktionen können einen Einfluss haben auf den Wert und die Anzahl der Investments, die der Fonds tätigen wird.

7.2.5 Kreditrisiken

Im Rahmen eines Beteiligungserwerbes werden meist auch Darlehen von der Gesellschaft an die Portfoliogesellschaften vergeben. Es besteht jedoch immer die Möglichkeit, dass die zugrunde liegende Gesellschaft sich nicht wie erwartet entwickelt oder von globalen wirtschaftlichen Ereignissen beeinträchtigt wird, die sich ihrem Einfluss entziehen. In diesen Fällen kann es vorkommen, dass die Darlehen nicht oder nicht vollständig zurückgezahlt werden.

7.2.6 Risiken durch das Corona-Virus

Die weltweite Pandemie durch das SARS-CoV-2 Virus beeinflusst immer noch in nicht absehbaren Ausmaßen die Wirtschaft. Die zum Bevölkerungsschutz vorgenommenen Schritte führen zu einer starken Einschränkung des öffentlichen Lebens, einer Reduzierung des Konsumverhaltens und der gesamtwirtschaftlichen Produktion, verbunden mit der Unterbrechung von Lieferketten. Die Auswirkungen auf die Investments können dabei direkt ausfallen (z.B. staatlich angeordnete Schließungen des Einzelhandels) oder indirekte Auswirkungen haben (z.B. durch erschwerten Zugang zu Rohstoffen oder erhöhten Rohstoffpreisen durch Lieferkettenausfälle). Diese Effekte können den Wert und die wirtschaftliche Entwicklung der Investments negativ beeinflussen.

7.3 Einschätzung der Gesamtrisikosituation

Das Risikomanagement wird vom AIFM durchgeführt.

Der AIFM setzt angemessene Risikomanagementsysteme ein, um alle Risiken, die für die Anlagestrategie des Fonds wesentlich sind und denen der Fonds unterliegt oder unterliegen kann, hinreichend festzustellen, zu bewerten, steuern und überwachen. Diese Risiken umfassen das Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiko sowie alle sonstigen relevanten Risiken, einschließlich operationeller Risiken.

Der AIFM sorgt für ein angemessenes Liquiditätsmanagementsystem, das es ermöglicht die Liquiditätsrisiken des Fonds zu überwachen. Der AIFM gewährleistet für den Fonds, dass die Liquiditätssituation des Fonds stets angepasst ist an dessen Anlagepolitik, Liquiditätsprofil und Rücknahmegrundsätze.

Zudem arbeitet das Team von Paragon, welches das Portfoliomanagement betreibt, eng und in stetigem Austausch miteinander um schnell auf Marktrisiken oder sonstige Umstände, die sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken könnten, zu reagieren.

Nach eingehender Analyse der gesamten Risikosituation sind aus heutiger Sicht keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. Auch für die Zukunft sind aus heutiger Sicht keine bestandsgefährdenden Risiken absehbar.

8. Chancenbericht

Neben den beschriebenen Risiken auch gibt es auch Chancen für die Gesellschaft. Die wesentlichen Chancen bestehen in künftigen Wertsteigerungen der Beteiligungsgesellschaften und in einem attraktiven Marktumfeld für Exits.

9. Vergütungsbericht

9.1 Vergütung der Komplementärin und der geschäftsführenden Kommanditistin

Die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditisten haben im Geschäftsjahr 2020 keine Vergütung erhalten. Durch die Ernennung des AIFM und die ihm zustehende Gebühr hat sich die der Komplementärin laut Gesellschaftsvertrag zustehende Gebühr auf EUR 0 reduziert.

9.2 Angaben zur Mitarbeitervergütung der KVG

Die LRI Invest S. A. („LRI“) hat in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen Grundsätze für ihr Vergütungssystem festgelegt, die mit einem soliden und effektiven Risikomanagementsystem vereinbar und diesem förderlich sind. Dieses Vergütungssystem basiert auf der nachhaltigen und unternehmerischen Geschäftspolitik der Gesellschaft und soll daher keine Anreize zum Eingehen von Risiken bieten, die mit den Risikoprofilen und Vertragsbedingungen der von LRI verwalteten Investmentfonds nicht vereinbar sind. Das Vergütungssystem muss stets im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der LRI und der von ihr verwalteten Fonds sowie der Anleger dieser Fonds stehen und Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten enthalten.

Die Vergütung der Mitarbeiter der LRI kann feste und variable Bestandteile sowie monetäre und nicht-monetäre Leistungen umfassen. Die Komponenten werden nach Risikogrundsätzen, Marktpraxis und Angemessenheit bemessen. Darüber hinaus wird bei der Festlegung der einzelnen Komponenten darauf geachtet, dass keine wesentliche Abhängigkeit von der variablen Vergütung besteht und ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung gegeben ist. Die variable Vergütung ist daher nur eine Ergänzung der Festvergütung und setzt keine Anreize zum Eingehen unangemessener Risiken. Ziel ist eine flexible Vergütungspolitik, die auch einen Verzicht auf die Auszahlung der variablen Komponente vorsehen kann.

Das Vergütungssystem wird mindestens einmal jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst, um sicherzustellen, dass es angemessen ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Die variable Vergütung für das Jahr 2020 beinhaltet neben den variablen Bonuszahlungen auch sogenannte Incentive-Zahlungen für die aktive Mitwirkung bei der Integration in die Apex-Gruppe, die ebenfalls in der Vergütungspolitik berücksichtigt sind. Diese Zahlungen wurden im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Vergütungsgrundsätze auf Plausibilität geprüft und lagen in allen Fällen im Rahmen der geltenden EBA-Richtlinien.

In diesem Jahr, genau am 1. Dezember 2020, wurde ein Teil des Personals zusammen mit einem Teil der Geschäftstätigkeit auf die Apex Fund Services S.A. übertragen, so dass die Mitarbeiterzahl von 209,3 FTE auf 114,5 FTE gesunken ist.

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung der LRI Invest S.A. für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020:

Anzahl Mitarbeiter: 114,5 (inkl. Geschäftsleiter) Geschäftsjahr: 01.01.2020 – 31.12.2020 31.12.2020
EUR EUR EUR
Fixe Vergütung Variable Vergütung** Gesamt Vergütung*
Gesamtsumme der gezahlten Mitarbeitervergütung im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 17.410.184,02 EUR 2.909.408,49 EUR 20.319.592,51
Vergütungen an Geschäftsleiter, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontrollfunktion und Mitarbeiter in derselben Einkommensstufe EUR 3.150.145,78 EUR 1.312.015,11 EUR 4.462.160,89
davon Geschäftsleiter EUR 1.186.795,20 EUR 1.128.870,00 EUR 2.315.665,20
davon andere Risikoträger*** EURO EURO EUR 0
davon Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR 1.963.350,58 EUR 183.145,11 EUR 2.146.495,69
davon Mitarbeiter mit gleicher Einkommensstufe N.a. N.a. N.a.

* Von den Investmentvermögen wurden keine direkten Zahlungen an Mitarbeiter geleistet.
** Auszahlung in 2020 und 2021 für das Jahr 2020
*** Neben der Geschäftsleitung sind keine weiteren Risikoträger definiert

9.3 Vergütung des Portfoliomanagers

Die Paragon GP II GmbH hat mit der LRI Invest S.A. einen Portfoliomanagementvertrag zur Auslagerung der Tätigkeit des Portfoliomanagement geschlossen.

Die Paragon GP II GmbH vergütet Ihre Angestellten mit einem fixen und einem variablen Gehalt. Die Zahlen beziehen sich auf den Jahresabschluss der Paragon GP II GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und wurden aufwandsbezogen ermittelt. Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung wurden hierbei nicht berücksichtigt.

Die Angaben zur Mitarbeitervergütung der Paragon GP II GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020:

Anzahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens : 17 31.12.2020
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 4.581.919
davon feste Vergütung EUR 3.664.336
davon variable Vergütung EUR 917.583
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0

9.4 Angaben zum Carried Interest

Im Berichtszeitraum wurde kein Carried Interest bezahlt.

10. Änderungsbericht

Im Geschäftsjahr 2020 sind keine wesentlichen Änderungen der im Verkaufsprospekt aufgeführten Informationen eingetreten.

Der am 3. Oktober 2019 geschlossene AIFM Vertrag mit LRI Invest S.A. wurde ersetzt durch eine neue Version des Vertrags vom 17. November 2020. Das gleiche gilt für den PMV zwischen LRI Invest S.A. und der Paragon GP II GmbH.

11. Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag hat der Fonds zum 21. Januar 2021 und zum 02. Juni 2021 Beteiligungen an zwei weiteren Gesellschaften erworben.

 

22. Juli 2021

Paragon GP GmbH

The Paragon Partners Fund III GmbH & Co.KG

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 wurde am 15.09.2021 festgestellt.

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