Klar, jeder Anwalt schaut wo er wirtschaftlich bleibt.Da ist so eingen sogenannten Anlegerschutzanwälten jedes Akquisemittel recht.
Auch der Missbrauch von staatlichen Informationsquellen wie dem Grundbuch und dem Handelsregister wird dabei in Kauf genommen.Unverständlich ist, das die eigene Kammer bei solchen Methoden nicht eingreift, entspricht dieses Handeln nicht dem korrekten und seriösen Handeln eines Anwaltes.
Auszug aus einem Artikel des VGF zu Rechtsanwalt „Mattil“
Ähnliches gilt für den so genannten Anlegerschutzanwalt Peter Mattil. Unter Ihren Kollegen aus den Print-Redaktionen hat sich bereits herumgesprochen, dass Anlegerschutzanwälte, wenn sie mit vermeintlichen Skandalen an Medien herantreten oder sich dort in der Art und Weise äußern, wie Herr Mattil das im oben erwähnten Beitrag getan hat, dies keineswegs aus altruistischen Motiven tun, sondern weil dies ein verschleiertes Instrument der Mandantenakquise ist. Es ist längst hinreichend bekannt, dass so genannte Anlegerschutzanwaltskanzleien gezielt Handelsregistereinträge einsehen und dann die dort eingetragenen Anleger anschreiben, um sie auf der Basis vermeintlicher Prospekt- oder Beratungsfehler zu Sammelklagen zu bewegen. Die Erfolgsaussichten derartiger Klagen können die Anwälte dabei in der Regel unberücksichtigt lassen. Denn sobald die Kanzlei ein Mandat hat, wird sie auch die entsprechenden Gebühren für Ihre Tätigkeit erhalten. Sollte die Klage scheitern, geht dies dann zulasten der Mandanten/Anleger. Dazu gibt es eine Reihe leicht zu findender Artikel im Internet, z.B. ein Interview mit RA DR. Oliver Renner zur Vorgehensweise von sogenannten Anlegerschutzanwälten und Interessengemeinschaften (http://www.vsav.de/index.php?id=612&ftu=08f950669f6e5abbae89a713219deb55) oder auch den Artikel „Masse statt Klasse“ aus der Wirtschaftswoche vom 26. Januar 2009(http://www.wiwo.de/finanzen/falschberatung-bei-anlegeranwaelten-384710).
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