Das Bundeskabinett hat dem von Finanzminister Christian Lindner (FDP) vorgelegten Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen zur Entlastung von Steuerzahlern und zur Förderung bestimmter Ziele.
Ein wichtiger Punkt ist die steuerliche Förderung von Vermietern, die Wohnraum zu vergünstigten Konditionen an hilfsbedürftige Menschen vermieten. Durch diese Maßnahme soll ein Anreiz geschaffen werden, mehr bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen und somit die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entlasten.
Ein weiterer Aspekt des Gesetzes ist die Vereinfachung der Versteuerung von Arbeitgeberangeboten wie Jobtickets, Jobfahrrädern oder Carsharing. Diese sollen künftig über ein sogenanntes Mobilitätsbudget abgerechnet werden können, was die steuerliche Behandlung dieser Angebote erleichtern soll. Ziel ist es, umweltfreundliche Mobilität und alternative Verkehrsmittel zu fördern.
Finanzminister Lindner kündigte zudem ein zweites Jahressteuergesetz an, das sich insbesondere mit der Bekämpfung der sogenannten kalten Progression befassen soll. Darunter versteht man den Effekt, dass Steuerzahler durch die Inflation in höhere Steuersätze rutschen, obwohl ihre Kaufkraft nicht gestiegen ist. Um dies zu vermeiden, soll der Steuertarif an die Inflationsrate angepasst werden, ähnlich wie es bei Sozialleistungen bereits üblich ist.
Darüber hinaus plant Lindner, den Grundfreibetrag, also den Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, in den Jahren 2025 und 2026 weiter anzuheben. Dies soll insbesondere Geringverdiener entlasten.
Allerdings gibt es innerhalb der Ampelkoalition, insbesondere bei SPD und Grünen, Vorbehalte gegen weitergehende Steuerentlastungen. Sie befürchten, dass dadurch wichtige Investitionen in Bereichen wie Bildung, Soziales und Klimaschutz erschwert werden könnten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion innerhalb der Regierung entwickelt und welche Maßnahmen letztendlich umgesetzt werden.
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