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MIG Fonds 16 – Die Meinung von Rechtsanwalt Christian Röhlke

geralt (CC0), Pixabay
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Die Anleger des GA Fonds haben zum Jahreswechsel 2019/20 der Auflösung ihres Fonds mittels Liquidation nicht zugestimmt. Dies hat eine öffentliche Diskussion losgetreten in Bezug auf die Fonds aus dem Hause Dr. Hallweger. Diskutiert wird die juristische Frage der Prospekthaftung und der Haftung des Vertriebes für den MIG Fonds 16. Wann ist ein Nachtragsprospekt erforderlich, der über schlechte Presse und andere Dinge berichtet?

Advofin-Musterprozess, schlechtlaufende Vorgängerfonds, hohe Kostenbelastung – sind das nicht Dinge, die auch im Prospekt des MIG Fonds 16 stehen müssten?

Die MIG Fonds (Made in Germany) genießen grundsätzlich einen guten Ruf, denn sie geben den Anlegern die Möglichkeit, sich an Venture-Capital (Wagniskapital) zu beteiligen. „Mit den MIG Fonds privates Beteiligungskapital in den industriellen Wandel investieren. An den starken Standorten Deutschland und Österreich die Digitalisierung, Industrie 4.0, Robotik, Energieeffizienz, autonomes Fahren mitgestalten. Made in Germany für Technologien und Produkte mit globaler Strahlkraft.“ (Homepage HWG Emissionshaus AG). „Nach der Rechtsprechung können Fondsgesellschaften die Anleger vor der Zeichnung durch die Übergabe eines Prospektes über die Kapitalanlage informieren. Angesichts mancher Ereignisse in der Vergangenheit ist zu fragen, ob einige MIG Fonds-Prospekte zur vollständigen Aufklärung überhaupt taugen. Falls nicht, könnten sich eine Haftung des Vertriebes und/oder eine Haftung der Prospektverantwortlichen ergeben“, erläutert der erfahrene Jurist Christian-H. Röhlke, Rechtsanwalt aus Berlin.

MIG Fonds – Hintergründe

Die MIG Fonds sind dem Publikum angebotene Geldanlagemöglichkeiten, bei denen Anleger Geld geben und relativ wenig Rechte haben, da sie sich über einen Treuhandkommanditisten beteiligen. Was macht der Fonds? Er investiert in Wagniskapitalunternehmen (Venture-Capital), von denen die beteiligten Anleger sich erhoffen, dass diese Fonds sich gut entwickeln. Dies war leider bei den bisherigen Fonds nicht der Fall. Prospekte als einzige Informationsgrundlage Prospekte sind deshalb gesetzlich vorgeschrieben und werden auch in der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugeführt, weil diese die einzige Möglichkeit des Anlegers darstellen, sich über sein Investment zu informieren. Die Anleger kaufen bekanntlich etwas, von dem sie wenig wissen. Deshalb sind die Anforderungen an die Prospekthaftung hoch, als Schutz für die Anleger. Diese Anforderungen sind allerdings kaum gesetzlich geregelt, sondern die Frage „Was sind Prospektfehler?“ regeln meistens Gerichtsurteile.

Entwicklung MIG Fonds – Bilanzen zeigen Rentabilität

Die MIG Fonds, bei denen gerade der MIG Fonds 16 bis zum 31.12.2021 im Vertrieb ist, sind bisher nicht besonders gut gelaufen. Bemerkt hat das allerdings noch niemand, weil kaum jemand sich die Mühe macht, in die veröffentlichten Bilanzen zu schauen. Die, die sich die Mühe machen, stellen im Ergebnis fest: Für die bisherigen Investments, jedenfalls zurzeit, sind diese Fonds im Minus. Das heißt, aufgrund der Kosten und nicht gut laufender Investitionen haben die Geldanleger mehr Geld investiert, als dass sie heute zurückbekommen würden. Da die Fondskonstruktionen langlaufend angelegt sind, wird dieses Minus nicht schnell offensichtlich. Bei der versuchten Liquidation des GAF Fund (Global Asset Fund) am 31.12.2019, welcher gescheitert ist, wurde allerdings allen klar: Der Ausstieg bedeutet einen Vermögensverlust.

MIG Fonds 16: Kostenbelastung – Aufklärung schlecht laufender Vorgängerfonds aus der Fondsfamilie

Nun gibt es verschiedene Aspekte, über die man in Bezug auf den Prospekt des MIG Fonds 16 sprechen könnte: zum einen die Kostenbelastung. Hier weist der Prospekt darauf hin, dass bei nicht genügenden Investitionen die Fixkosten gleichbleiben und dadurch die Kostenbelastung pro eingenommene Euros extrem steigt. Das ist so in Ordnung. Weiß allerdings auch der Investierende, wie viel bisher nur investiert worden sind?

Schwerwiegender könnte Folgendes sein: Die Rechtsordnung verlangt in einem Musterurteil des Bundesgerichtshofs, dass ein Investor über nicht oder schlecht laufende Schwester- oder Vorgängerfonds informiert werden muss. Dies ist nicht geschehen, weder in dem Prospekt vom Mai 2019 noch in dem Nachtrag vom Dezember 2019.

Hinzukommt, dass der älteste und finanzstarke Prozessfinanzierer, die Advofin Prozessfinanzierung AG aus Österreich (Lothringerstraße 14, 1030 Wien), im Moment betroffene Anleger einlädt, sich an einem Musterverfahren zu beteiligen: „Sie sind potentiell Geschädigter/Geschädigte (Sie haben eine Investition in MIG-Fonds getätigt + haben einen finanziellen Schaden erlitten, d. h., Sie haben bis heute nicht einmal Ihr einbezahltes Kapital zurückerhalten) und haben Interesse daran, Ihren Schaden geltend zu machen?“ (Homepage Advofin AG).

Advofin Prozessfinanzierung AG – Sammelverfahren MIG Fonds

„Es handelt sich hierbei nicht um die vielleicht zu vernachlässigende Einzelmeinung eines einzelnen Juristen, sondern schließlich um ein Engagement eines großen Marktteilnehmers in Europa in Bezug auf Prozessfinanzierung. Die Prospektfehler dürften daher auf Herz und Nieren geprüft sein“, erläutert Christian-H. Röhlke.

Prospektfehler haben eine unangenehme Folge: Prospektverantwortliche, d. h. Herausgeber und Hinterleute, könnten zur Haftung gezogen werden. Gleiches gilt für den Vertrieb. Bekanntlich dient ein Prospekt bei dem Vertrieb einer Kapitalanlage der anleger- und anlagegerechten Aufklärung des Kunden. Wenn ein Interessent dann aufgrund eines falschen Prospektes zeichnet, droht die Haftung. Denn wäre er durch den Prospekt ordnungsgemäß informiert worden, dann hätte der Kunde nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zumeist nicht gezeichnet. Eine Haftung kann sich daher auch gegen den Vertrieb richten. Es könnte juristisch sein, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Nachtragsprospekt erforderlich ist, um über diese Dinge aufzuklären.

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