Darüber hatten wir in den letzten Wochen berichtet. Nun erreichten uns in den letzten Tagen vermehrt Anfragen, „wo man denn den Artikel im Original nachlesen könne“? Nun ganz einfach, dieser Artikel erschien im Wiener Kurier in Österreich.
Hier der Link dazu: „Advofin“. Den Artikel findet man auch auf der Seite des Unternehmens advofin selber. Unserer Kenntnis nach befindet sich das Unternehmen advofin derzeit wohl auch in Verhandlungen mit deutschen Rechtsanwälten, um auch möglicherweise in Deutschland ein ähnliches Verfahren gegen die MIG Fonds anzustreben.
Offenbar hat man hier einen tragfähigen rechtlichen Ansatz gefunden, auch in Deutschland möglicherweise für Anleger erfolgreich zu sein. Wir sind natürlich gespannt, wie sich das in Zukunft entwickelt.
Es ist möglich, dass das Jahr 2020 für Dr. Matthias Hallweger ein recht unbequemes Jahr werden könnte, denn er wird sich sicherlich gegen die Klagen in Österreich verteidigen wollen und müssen, aber auch er weiß hier nicht, was dabei herauskommen wird. Verliert er diese Klagen, dann könnte das möglicherweise für die betroffenen Fonds ernsthafte Probleme bedeuten.
Kommen nun auch in Deutschland noch möglicherweise Klagen hinzu, dann könnte das auch ein Kampf gegen Windmühlen werden. Immer wieder haben wir aber auch interessierte Anleger am Telefon, die uns fragen, „kann ich in den MIG Fonds 16 investieren?“
Dazu unsere ganz klare Aussage: Ja, natürlich können sie das, wenn sie von dem Produkt überzeugt sind, das Prospekt komplett inhaltlich gelesen haben und sich darüber bewusst sind, dass dieses Investment ein Investment mit
TOTALVERLUSTRISIKO
für Sie ist.
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