Der Begriff des Venture Capital bedeutet wörtlich ins Deutsche übersetzt Wagniskapital oder Risikokapital. Als Venture-Capital-Finanzierung oder Venture-Capital-Investition wird die Bereitstellung von Eigenkapital durch einen Investor an Unternehmen, meist während oder kurz nach dessen Gründungsphase, bezeichnet.
Der Kapitalgeber stellt dem Beteiligungsunternehmen langfristig (regelmäßig ca. drei bis acht Jahre) Eigenkapital abschließend zur Verfügung und erhält im Gegenzug einen Unternehmensanteil. Die Rendite der Kapitaleinlage hängt ausschließlich vom unternehmerischen Erfolg des Beteiligungsunternehmens ab.
Eine solche Form der Unternehmensfinanzierung wird auch als Private-Equity-Finanzierung bezeichnet. Die Begriffe stehen – wörtlich aus dem Englischen übersetzt – für Eigenkapital (Equity) und privaten (Private), also vor- oder außerbörslichen Kapitaleinsatz. Private Equity steht somit begrifflich ebenfalls für eine Beteiligung an Unternehmen durch die Bereitstellung von Eigenkapital.
Diesen Hinweis findet man dann leider nur auf dem Punkt „rechtliche Hinweise“:
Verantwortlicher im Sinne des § 55 Abs. 2 RStV:
Dr. Matthias Hallweger, Münchener Str. 52, 82049 Pullach
https://www.mig-fonds.de/rechtliche-hinweise.html
ZITAT:
Einzelne angebotene Beteiligungen oder auf diesen Internetseiten erwähnte Anlagemöglichkeiten können überdurchschnittliche Renditen erzielen. Diese können jedoch auch mit einem entsprechend höheren Risikopotenzial behaftet sein. Die Wert- und Ertragsentwicklung einer Beteiligung ist auch durch zukünftige wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen beeinflusst. Dies kann sich positiv auf den Ertrag der Beteiligung, aber auch negativ bis hin zum Totalverlust auswirken. Wir empfehlen daher, vor einem Investment die individuellen Anlageziele wie auch die entsprechende Anlageerfahrung entsprechend zu berücksichtigen.
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