Startseite Vorsicht Anlegerschutz MIG GmbH & Co. Fonds 1 KG – jetzt bilanziell überschuldet
Anlegerschutz

MIG GmbH & Co. Fonds 1 KG – jetzt bilanziell überschuldet

geralt (CC0), Pixabay
Teilen

Keine Jubelbilanz für investierte Anleger dieses MIG Fonds, wie bei anderen leider auch.

MIG GmbH & Co. Fonds 1 KG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 3,00 3.796.958,13
I. Finanzanlagen 3,00 3.796.958,13
B. Umlaufvermögen 90.382,17 155.047,04
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8.606,47 276,47
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 81.775,70 154.770,57
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 20.908,39 0,00
I. nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil von Kommanditisten 20.908,39 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 111.293,56 3.952.005,17

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 94.121,57 3.936.546,95
I. Kapitalanteile 94.121,57 3.936.546,95
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 94.121,57 3.936.546,95
B. Rückstellungen 10.029,45 10.274,07
C. Verbindlichkeiten 7.142,54 5.184,15
Bilanzsumme, Summe Passiva 111.293,56 3.952.005,17

Anhang

A. Grundlagen

1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: MIG GmbH & Co. Fonds 1 KG

Firmensitz laut Registergericht: München

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: München

Register-Nr.: HRA 85035

Die Gesellschaft befindet sich seit dem 01.01.2015 in Liquidation.

2.Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der MIG GmbH & Co. Fonds 1 KG i. L. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs („HGB“) aufgestellt.
Die MIG GmbH & Co. Fonds 1 KG i. L. ist eine kleine Personengesellschaft i.S.d. § 267 Abs.1 i.V.m. § 264a HGB und hat daher die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für Kapitalgesellschaften zu beachten. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 S. 4, § 274a und § 288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

B.Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und Abweichungen zum Vorjahr

Aufgrund des voraussichtlich 2020 endenden Liquidationszeitraums konnte in Abkehr von den Vorjahren bei der Bewertung nicht mehr von einer ggfs. auch längerfristigen Haltedauer der unter den Finanzanlagen ausgewiesenen  Unternehmensbeteiligungnen ausgegangen werden, die zuvor ihre Bewertung analog zur Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ermöglichte.

Die Finanzanlagen mussten daher im Gegensatz zu den Vorjahren mit dem sog. beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes war im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, dass der beabsichtigte Abschluss der Liquidation eine vorherige Veräußerung der Unternehmensbeteiligungen erzwingt. In diesem Fall der baldigen Veräußerung entspricht der beizulegende Zeitwert dem voraussichtlich im Zeitpunkt der Veräußerung zu erzielenden Einzelveräußerungspreis, unabhängig davon, ob die diesen voraussichtlichen Einzelveräußerungspreis beeinflussende Wertminderung ggfs. als nur vorübergehend zu beurteilen ist

Aufgrund dieser gegenüber den Vorjahren abweichenden Bewertungsmethode wurde das Finanzanlagevermögen um TEUR 2.761 niedriger angesetzt als bei analoger Annahme der Unternehmensfortführung und Inanspruchnahme (wie in den Vorjahren) des Wahlrechts gem. § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken bewertet.

Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt.

Im Eigenkapital wurden neben den Kapitalanteilen der Kommanditisten auch die Kapitalanteile von nach Beginn der Liquidation ausgeschiedenen Kommanditisten ausgewiesen, deren Auseinandersetzungsguthaben einer sog. Durchsetzungssperre unterliegt und daher nicht vor Abschluss des Liquidationsverfahrens und nicht vorrangig gegenüber Ansprüchen der Kommanditisten eingefordert werden kann.

Die Rückstellungen berücksichtigen die Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbar waren und sind jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C.Erläuterungen zur Bilanz

1.Finanzanlagen

Zur Verbesserung der Klarheit und übersichtlicheren Darstellung wurde eine weitere Untergliederung mit dem Posten GmbH-Anteile im Anlagevermögen vorgenommen.

2.Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Folgende Beträge in der Bilanz betreffen Gesellschafter:

Sachverhalte 31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 153,28 86,85
Sonstige Verbindlichkeiten 2.143,18 2.143,18

3. Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

D.Sonstige Angaben zum Jahresabschluss

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die MIG GmbH & Co. Fonds 1 KG beschäftigte während des Geschäftsjahrs keine Arbeitnehmer.

Unterschrift der Liquidatoren

München, den 15.10.2020

Dr. Rolf Eckhard Jürgen Kosch
Geschäftsführer MIG Komplementär GmbH Geschäftsführender Kommanditist
Michael Motschmann Jürgen Kosch
Vorstand MIG Verwaltungs AG Vorstand MIG Verwaltungs AG
Dr. Matthias Kromayer Kristian Schmidt-Garve
Vorstand MIG Verwaltungs AG Vorstand MIG Verwaltungs AG

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2020 festgestellt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...