MIG GmbH & Co. Fonds 15 geschlossene Investment-KGPullach i.IsartalJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz zum 31. Dezember 2020InvestmentanlagevermögenA. AKTIVA
B. PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020Investmenttätigkeit
Anhang für das das Geschäftsjahr 2020A. Grundlagen 1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der MIG GmbH & Co. Fonds 15 geschlossene Investment-KG zum 31.12.2020 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs („HGB“) sowie der Verordnung über Inhalt, Umfang und Darstellung der Rechnungslegung von Sondervermögen, Investmentaktiengesellschaften und Investmentkommanditgesellschaften sowie über die Bewertung der zu dem Investmentvermögen gehörenden Vermögensgegenstände (Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung – KARBV) aufgestellt (§ 158 i.V.m. 135 Abs. 11 Kapitalanlagegesetzbuch – KAGB). Die MIG GmbH & Co. Fonds 15 geschlossene Investment-KG ist eine kleine Personengesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 i.V.m. § 264 a HGB und hat daher die Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für Kapitalgesellschaften zu beachten. Von den Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften nach § 274 a HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Bestimmungen der §§ 21 und 22 KARBV. Für die Aufstellung des Anhangs wird § 25 KARBV beachtet. Aufgrund der Vorschriften des KAGB erstellt die Gesellschaft einen Lagebericht nach § 289 HGB mit den besonderen Angaben nach § 23 KARBV. Der Bericht über die Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung gemäß § 289 Abs. 1 S. 4 HGB entfällt, da die Gesellschaft aufgrund der Verwaltung durch eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft nicht über Investmentbetriebsvermögen verfügt. Der Bericht über die wesentlichen Risiken gemäß § 23 i.V.m. 8 Abs. 3 KARBV ist im Tätigkeitsbericht enthalten. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden werden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze (§§ 252 ff. HGB), die besonderen Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie die für geschlossene Investment-Kommanditgesellschaften geltenden besonderen Bewertungsvorschriften (§§ 158, 135 KAGB, §§ 21 Abs. 3, 26 ff. KARBV) beachtet. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Für Beteiligungen werden gemäß § 32 KARBV die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben. Dabei werden anerkannte Grundsätze für die Unternehmensbewertung beachtet. Positionen in fremder Währung werden grundsätzlich zum Kurs am Bilanzstichtag bewertet. Bankguthaben werden zum Nennwert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Verkehrswert bewertet. Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig erscheint. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anteilsbesitz Die gesonderte Aufstellung der Beteiligungen i.S.v. § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB ist Bestandteil des Anhangs. 2. Restlaufzeiten Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. D. Sonstige Angaben zum Jahresabschluss 1. Gesamtkostenquote Die Gesamtkostenquote beträgt 0,96 % (ohne Berücksichtigung von Aufwendungen aus weiterberechneten Kosten). 2. Rückvergütungen Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft gewährt keine so genannten Vermittlungsprovisionen an Vermittler aus den von dem Investmentvermögen an sie geleisteten Vergütungen. 3. Vergleichende Wertentwicklung Der Wert je Anteil hat sich wie folgt entwickelt:
* je 100 € Warnhinweis: die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. 4. Verwendungsrechnung
5. Entwicklungsrechnung
6. Darstellung der Kapitalkonten Für die Gesellschafter und Treugeber werden durch die Gesellschaft folgende Konten geführt: a) Kapitalkonto I Auf dem Kapitalkonto I werden der Kapitalanteil jedes Gesellschafters und der treuhänderisch gehaltene Kapitalanteil jedes Treugebers gebucht. b) Kapitalkonto II Auf dem Kapitalkonto II werden der Betrag des Agios sowie Überzahlungen und Rückzahlungen von Überzahlungen jedes Gesellschafters und Treugebers gebucht. c) Variables Kapitalkonto I Auf dem Variablen Kapitalkonto I werden für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber die Gewinnanteile, Ausschüttungen, sonstige Entnahmen sowie sonstige Einlagen gebucht. d) Variables Kapitalkonto II (Verlustvortragskonto) Auf dem Variablen Kapitalkonto II (Verlustvortragskonto) werden für jeden Gesellschafter und jeden Treugeber die Verlustanteile gebucht. Gewinnanteile werden diesem Variablen Kapitalkonto II bis zu ihrem Ausgleich gutgeschrieben. e) Verrechnungskonto I Auf dem Verrechnungskonto I werden die gesamten, jeweils offenstehenden Einzahlungsverpflichtungen jedes Gesellschafters oder Treugebers auf seine Kapitaleinlage gebucht. f) Verrechnungskonto II Auf dem Verrechnungskonto II wird die gesamte, jeweils offenstehende Einzahlungsverpflichtung eines Treugebers auf das Agio gebucht.
Die Verrechnungskonten I und II weisen keine Salden auf. Unterschrift der Geschäftsleitung
Pullach, den 30. Juni 2021 HMW Komplementär GmbH Pervin Persenkli Inga-Maren Birk
München, den 30. Juni 2021 MIG Verwaltungs AG als Kapitalverwaltungsgesellschaft Michael Motschmann Jürgen Kosch Dr. Matthias Kromayer Kristian Schmidt-Garve Vorstand
* Gezeichnetes Kapital, ggf. inklusive eigener Aktien/Anteile Lagebericht für das Geschäftsjahr 20201. Marktentwicklung / Marktbeurteilung Venture CapitalMarktentwicklungNach den vorläufigen Zahlen für das Jahr 2020 des Bundesverbands Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften entwickelte sich der Markt für Venture Capital wie folgt.1 Investitionen Die Investitionen der in Deutschland ansässigen Beteiligungsgesellschaften (Branchenstatistik) erreichten EUR 8,95 Mrd., nach EUR 13,76 Mrd. im Vorjahr. Davon investierten die Gesellschaften EUR 1,64 Mrd. im Ausland. Im Venture Capital-Segment investierten Beteiligungsgesellschaften mit EUR 1,85 Mrd. rund 18 % weniger als im Vorjahr (EUR 2,26 Mrd.). 654 Unternehmen wurden mit Venture Capital finanziert. Die Transaktionszahl blieb trotz Pandemie mit 134 auf weiterhin hohem Niveau, aber unter dem Vorjahreswert (169). Investitionen nach Branchen Die IKT-Branche (Kommunikation, Computer, Elektronik) liegt mit 39 % der Investitionen wie im Vorjahr mit deutlichem Abstand an der Spitze. Dahinter folgen fast gleichauf die Branchen Unternehmensprodukte/dienstleistungen und Biotechnologie/Gesundheitswesen sowie Konsumgüter/-services. Bezogen auf die Zahl der finanzierten Unternehmen verteidigte ebenfalls die IKT-Branche den Spitzenplatz mit 390 Unternehmen vor Unternehmensprodukten/-dienstleistungen (Vorjahr 177) sowie Biotechnologie/Gesundheitswesen und Konsumgütern/-services (Vorjahr jeweils 151). Divestments Das Volumen der Beteiligungsverkäufe stieg im Vergleich zum Vorjahr leicht von EUR 2,71 Mrd. auf EUR 2,85 Mrd. Nachdem 2019 noch Trade Sales der wichtigste Exit-Kanal waren, standen 2020 Verkäufe an andere Beteiligungsgesellschaften mit 44 % des Exit-Volumens an der Spitze. Dahinter folgen Trade Sales mit 16 % und Verkäufe über die Börse (IPO oder Aktienverkäufe) mit 13 %. Divestments aufgrund von Totalverlusten lagen mit EUR 380 Mio. (13,3 %) erneut deutlich über dem Vorjahresniveau (7,9 % bzw. EUR 213 Mio.). MarktbeurteilungDie Mitgliedsunternehmen des BVK Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften sowie weitere deutsche Beteiligungsgesellschaften beurteilen den Markt 2020 in einer von KfW Research ausgewerteten Umfrage wie folgt: „Das VC-Geschäftsklima verbessert sich zum Jahresende 2020 deutlich und hat dadurch den coronabedingten drastischen Einbruch vom Jahresbeginn nun gänzlich wettgemacht. Im vierten Quartal legt der Geschäftsklimaindikator des Frühphasensegments um 26,7 Zähler auf 17,0 Saldenpunkte zu. Die Bewertungen der aktuellen Geschäftslage und der Geschäftserwartungen verbuchen ähnlich hohe Zugewinne. Der Indikator für die aktuelle Geschäftslage steigt um 28,3 Zähler auf 16,1 Saldenpunkte, der Indikator für die Geschäftserwartung um 25,2 Zähler auf 17,8 Saldenpunkte. Die drei Geschäftsklimaindikatoren zeigen sich also unbeeindruckt vom neuerlichen „Lockdown“ und übertreffen somit den letzten Vor-Corona-Stand. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr lehrten offenbar, dass die Anti-Corona-Maßnahmen die Start-up-Szene weniger in der Breite treffen als zunächst befürchtet. Analog zum Geschäftsklima erreichen die meisten Klimaindikatoren für das Marktumfeld am Ende des Corona-Jahres 2020 höhere Werte als ein Jahr zuvor. So liegen die Indikatoren für Qualität und Stärke des Dealflows jetzt klar im grünen Bereich, während sie Ende 2019 negativ waren. Erfreulich ist auch der Verlauf des „Preisindikators“, da die coro na bedingte Entspannung bei den Einstiegsbewertungen weiter anzuhalten scheint. Die Zufriedenheit mit den Einstiegsbewertungen ist aktuell deutlich höher als Ende 2019, als der Indikator tief im roten Bereich stand. Die Verbesserung des Marktumfelds macht sich auch bei Indikatoren bemerkbar, die die Verluste auf Jahressicht nicht ganz wettmachen konnten. So liegt das Fundraisingklima zwar unter dem Jahresendstand 2019, aber trotz Corona-Einbruchs wieder klar im grünen Bereich. Darüber hinaus stieg die Zufriedenheit mit dem Förder- und Steuerumfeld. Dies dürfte auf die Fortsetzung der Corona- Unterstützung für Start-ups, die Bereitstellung der Mittel für den „Zukunftsfonds“ im Bundeshaushalt 2021 sowie auf die Vorlage des Referentenentwurfs für das neue Fondsstandortgesetz zurückzuführen sein. Die Beurteilung des Förderumfelds markierte sogar ein neues Hoch.2 1 Datenquelle: BVK Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften e.V., „BVK-Statistik 2020 – Tabellen“, Datenstand März 2021 Die MIG Verwaltungs AG sieht Deutschland weiterhin als einen geeigneten Standort für Wagniskapitalgeber. Auch wenn die Volumina – weitgehend verursacht durch die Coronakrise- unter dem Vorjahr lagen, belegen sie, dass der Markt weiterhin das große Potential von Venture Capital erkennt. Nach dem sehr zurückhaltenden Verhalten der Investoren im ersten Halbjahr 2020 gewannen sie im zweiten Halbjahr wieder stark an Optimismus. Es bleibt jedoch unverändert eine Herausforderung, junge Unternehmen in Deutschland an den Kapitalmarkt zu bringen, da die institutionellen Investoren weiterhin sehr zurückhaltend sind. Unternehmen am Standort Deutschland aufzubauen, wird jedoch in der Regel ab einer bestimmten Größe überwiegend nur am Kapitalmarkt möglich sein, da nur dort entsprechende Mittel für Wachstum und Entwicklung bereitgestellt werden können. Die USA mit einem Segment wie der Technologiebörse Nasdaq sind ein entsprechendes Vorbild, auf das Deutschland eine Antwort liefern sollte. Dies wird wahrscheinlich ohne entsprechende Anreize der Politik nicht gelingen. 2. Geschäftsverlauf und zukünftige EntwicklungIm Geschäftsjahr wurden Investitionen in Höhe von ca. EUR 0,7 Mio. in das Beteiligungsportfolio vorgenommen. MIG Fonds 15 hält zum Jahresende 2020 zusammen mit anderen Co-Investoren Anteile an 8 Beteiligungsgesellschaften. Die Geschäftsleitung rechnet damit, dass im Geschäftsjahr 2021 ein realisiertes Jahresergebnis in Höhe von ca. EUR -0,9 Mio. erzielt werden wird. Daneben können Veräußerungsergebnisse und daraus resultierende ergebnisabhängige Aufwendungen sowie Bewertungsmaßnahmen das Jahresergebnis der Gesellschaft wesentlich beeinflussen. In der Planung wurden aufgrund der geschäftsmodelltypischen Prognoseunsicherheit mögliche Veräußerungs- bzw. Bewertungsergebnisse nicht berücksichtigt. Die Geschäftsleitung sieht die Entwicklung der MIG GmbH & Co. Fonds 15 geschlossene Investment-KG als günstig und positiv an. 3. Wirtschaftliche Lage der GesellschaftI. ErtragslageDie Gewinn- und Verlustrechnung schließt im Geschäftsjahr 2020 mit einem Jahresergebnis von TEUR 10.783 ab, bei einem realisierten Ergebnis in Höhe von TEUR -868 sowie einem unrealisierten Ergebnis von TEUR 11.652. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken um TEUR 23 auf TEUR 1, vor allem durch den Rückgang der Erträge aus weiterberechneten Kosten um TEUR 16 auf TEUR 1. Daneben fielen im Geschäftsjahr keine Erträge aus Rücktritten von Anlegern an (VJ: TEUR 7). Die Aufwendungen sanken um TEUR 21 auf TEUR 869. Dabei sank die Verwaltungsvergütung um TEUR 2 auf TEUR 336 sowie die Verwahrstellenvergütung um TEUR 4 auf TEUR 32. Die sonstigen Aufwendungen sanken um TEUR 16 auf TEUR 480, im Wesentlichen bedingt durch den Rückgang der weiterberechneten Kosten um TEUR 16 auf TEUR 1. Aus der Bewertung der Beteiligungen nach den Vorschriften des KAGB bzw. der KARBV resultierte ein unrealisierter Gewinn in Höhe von TEUR 11.652. Den wertmäßig höchsten Anstieg verzeichnete die Beteiligung an der Konux Inc., während bei der Beteiligung an der Affiris AG die wertmäßig höchste Wertminderung auftrat. Die Gesamtkostenquote in Höhe von 0,96 % wurde berechnet ohne Berücksichtigung von Aufwendungen aus weiterberechneten Kosten. Die für das realisierte Jahresergebnis wesentlich relevanten Sachverhalte waren im internen Planungsprozess für das Jahr 2020 bereits berücksichtigt. Das realisierte Jahresergebnis deckt sich sowohl mit den Planungswerten als auch den Erwartungen der Geschäftsleitung. II. FinanzlageDer Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2020 sank gegenüber dem Jahresbeginn um TEUR 2.504 auf TEUR 5.517. Die Zahlungsfähigkeit war im gesamten Berichtsjahr gegeben und wird nach derzeitigem Kenntnisstand auch zukünftig gegeben sein. III. VermögenslageDie Bilanzsumme stieg gegenüber dem Vorjahr um TEUR 9.803 auf TEUR 95.696. Auf der Aktivseite stieg, vor allem durch Investitionen und Wertsteigerungen, der Bilanzwert der Beteiligungen um TEUR 12.324 auf TEUR 90.178. Die Barmittel und Barmitteläquivalente sanken um TEUR 2.504 auf TEUR 5.517, unter anderem durch die im Geschäftsjahr erfolgte Gewerbesteuer-Vorauszahlung 2018 in Höhe von TEUR 787 sowie die Auszahlungen aufgrund von Investitionen in Höhe von TEUR 673. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen (VJ: TEUR 17 an Beteiligungsgesellschaften). Auf der Passivseite sanken die Rückstellungen um TEUR 772 auf TEUR 149. Dabei sanken die Rückstellungen für Gewerbesteuern um TEUR 787 auf TEUR 58 durch die im Geschäftsjahr erfolgte freiwillige Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das Geschäftsjahr 2018. Dagegen stiegen die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen um TEUR 16 auf TEUR 28. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken um TEUR 137 auf TEUR 29. Dabei bestanden keine Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Beteiligungen (VJ: TEUR 110), ferner sanken die anderen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 27 auf TEUR 29. Die um TEUR 71 auf TEUR 15 gesunkenen sonstigen Verbindlichkeiten bestehen ausschließlich aus noch zu leistenden Ausschüttungen aus dem SILTECTRA-Exit, die aufgrund ausgebliebener Rückinformation seitens der Anleger bis zum Bilanzstichtag nicht ausgezahlt werden konnten. Das Eigenkapital stieg um TEUR 10.783 auf TEUR 95.502. Dabei sanken die Kapitalanteile der Kommanditisten um TEUR 868 auf TEUR 59.276 durch die im Einbuchung des realisierten Jahresergebnisses. Dagegen stiegen die nicht realisierten Gewinne aus der Neubewertung der Beteiligungen um TEUR 11.652 auf TEUR 36.226. Das bilanzielle Eigenkapital betrug TEUR 95.502 im Gegensatz zu TEUR 84.719 im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote stieg von 98,6 % auf 99,8 %. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auch das unrealisierte Ergebnis in der Berechnung enthalten ist. Außer einer in Fremdwährung gehaltenen Beteiligung ist die Vermögenslage der Gesellschaft nicht von Wechselkurseinflüssen betroffen. Außerbilanzielle Finanzinstrumente waren nicht im Bestand. Die Vermögenslage der Gesellschaft ist weiterhin geordnet, insgesamt beurteilen wir die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft als stabil. Die Anzahl der umlaufenden Anteile am 31.12.2020 betrug 799.775 Stück zu je 100 EUR. 4. TätigkeitsberichtI. Anlageziele und Anlagepolitik zur Erreichung der AnlagezieleDie Fondsgesellschaft verwendet ihr Gesellschaftskapital nach Abzug der Kosten dafür, Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB). Das Gesellschaftskapital wird also dafür eingesetzt, Anteile an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften, Kommanditanteile sowie atypisch stille Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben, zu halten, zu verwalten und zu veräußern. Zielunternehmen für Beteiligungen sind kleine und mittelgroße Unternehmen. Im Fokus für Investitionen liegen insbesondere junge, innovative Unternehmen, denen die Fondsgesellschaft im Regelfall Eigenkapital für die Entwicklung und den Vertrieb ihrer Produkte zur Verfügung stellt, um im Gegenzug – meist über eine Kapitalerhöhung – Anteile an diesen Unternehmen zu erwerben. Die Unternehmen, an denen die Gesellschaft Beteiligungen erwirbt, müssen in einer der folgenden Branchen tätig sein:
Bei der Investition in Unternehmensbeteiligungen müssen ferner folgende Investitionskriterien eingehalten werden:
Die Fondsgesellschaft ist bestrebt, aufgrund der typischerweise mit Venture-Capital-Investitionen verbundenen Gewinnchancen, Erträge aus ihren Unternehmensbeteiligungen zu erzielen. In erster Linie sollen Gewinne daraus resultieren, dass Beteiligungen der Gesellschaft nach einer Wertsteigerung mit Gewinn weiterveräußert werden. Eine weitere Ertragsmöglichkeit besteht darin, dass die Fondsgesellschaft von einem Beteiligungsunternehmen laufende Gewinnausschüttungen erhält. Eine weitere Einnahme der Fondsgesellschaft soll sich aus der Nutzung der Liquiditätsreserve ergeben. Laut § 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags und § 1 Abs. 1 Ziff. 1.2. der Anlagebedingungen ist diese Liquiditätsreserve in Bankguthaben anzulegen, die eine Laufzeit von höchstens 12 Monaten haben. II. Wesentliche Risikena) Risikomanagement Die MIG AG verfügt über ein Risikomanagement gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Darin werden Erfassung, Bewertung, Monitoring und Reporting der Risiken, welche die Geschäftsgrundlagen der Gesellschaft direkt oder indirekt beeinträchtigen können, mit Hilfe eines Risikomanagement-Systems kontinuierlich und systematisch vorgenommen. Im Rahmen des Risikomanagements erstellt die MIG AG auch Risikoprofile der von ihr verwalteten Investmentvermögen. Die Risikomanagement-Funktion obliegt innerhalb der MIG AG einer unabhängigen, in der Marktfolge angesiedelten Stelle, die als Stabsfunktion direkt dem Geschäftsleiter Risikocontrolling unterstellt ist. Zusätzlich überwacht die an einen externen Dienstleister ausgelagerte Interne Revision als prozessunabhängige Kontrollinstanz die Einhaltung der internen Kontrollsysteme und die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. a) Risikomanagementprozess Als Ausgangspunkt des Risikomanagementprozesses der MIG AG wurde eine Risikostrategie festgelegt. Eine daraus abgeleitete Systematik zur Identifizierung einzelner Risiken sorgt für Redundanz und damit für eine flächendeckende Erfassung aller relevanten Risiken. Eine regelmäßige systematische Analyse und die Bewertung sowohl der identifizierten Risiken als auch der Auswirkungen durchgeführter Risikostresstests auf das Risikodeckungspotenzial gewährleisten die effiziente, angemessene und gesetzeskonforme Risikosteuerung und Risikobewältigung. Zum Nachweis der Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems werden die Ergebnisse der Analysen und Bewertung von Risiken sowie die getroffenen Maßnahmen zur Bewältigung systematisch dokumentiert und an den Gesamtvorstand sowie den Aufsichtsrat berichtet. b) Identifizierte Einzelrisiken Operationelle Risiken Personenrisiken: Die Tätigkeiten der Gesellschaft werden durch erfahrene und hochqualifizierte Mitarbeiter durchgeführt; darüber hinaus wird der in der Finanzdienstleistungsbranche besonders hohen Abhängigkeit der Prozesse von qualifiziertem Personal durch eine angemessene Personalentwicklung und -politik Rechnung getragen. Prozessrisiken: Zur Vermeidung bzw. Kontrolle von Prozessrisiken, wie sie üblicherweise im Asset Management entstehen können, werden unter anderem folgende organisatorische Maßnahmen regelmäßig durchgeführt:
Systemrisiken: Bei der Ausgestaltung der IT-Systeme und -prozesse wird auf gängige Standards zurückgegriffen, um unberechtigten Datenzugriff, Datenverlust oder Datenmissbrauch zu verhindern. Die von uns eingesetzten IT-Systeme stellen die Integrität, die Verfügbarkeit, die Authentizität sowie die Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten sicher. Rechtsrisiken: Sofern komplexe Sachverhalte oder Strukturen dies erforderlich machen, werden über die eigene Expertise im Haus hinaus externe Experten oder Aufsichtsbehörden konsultiert. Finanzrisiken Adressausfallrisiko In den ausgelagerten Tätigkeiten „Eigenkapitalvermittlung“ und „Fondsbuchhaltung“ identifizierte Adressausfallrisiken sowie Maßnahmen zu deren Minimierung werden durch regelmäßiges Auslagerungscontrolling ständig überwacht. Finanzrisiko der Beteiligung Finanzrisiken werden durch ein aktives Dealflow- und Investment-Management gesteuert. Möglichen Fehlentwicklungen wird unter anderem durch regelmäßige Überwachung und Anpassung der Prozesse entgegengewirkt. Liquiditätsrisiko Im Rahmen unseres Budgetierungsprozesses planen wir die wesentlichen Aus- und Einzahlungen unter Berücksichtigung, dass sämtlichen Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit nachgekommen werden kann. Sonstige Risiken Strategische Risiken: Innerhalb dieser Risikoart ergibt sich eine starke Konzentration auf die Organisationseinheit Emission. Eine langjährige Erfahrung des beteiligten Dienstleisters, die Konsultation von renommierten Experten sowie regelmäßige Überwachung tragen hier zur Risikominimierung bei. Reputationsrisiko: Durch ständige Marktbeobachtung und im Bedarfsfall schnelle Reaktion sowie durch aktive Marktpositionierung mittels geeigneter Marketingmaßnahmen werden die Risiken dieser Risikoart minimiert. Nachhaltigkeitsrisiken Bei der Einbeziehung potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken in unseren Investitionsentscheidungsprozessen orientieren wir uns an den Nachhaltigkeitszielen (https://sdgs.un.org/goals) sowie an den Prinzipien für nachhaltige Investitionen (https://www.unpri.org/) der Vereinten Nationen. Die jeweils relevanten, potenziell nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und Nachhaltigkeitsindikatoren identifizieren wir für jedes Portfoliounternehmen anhand der UN SDG. c) Gesamteinschätzung der Risikolage Die Entwicklung der Gesellschaft ist durch das Maß beeinflusst, in dem Anleger ihre bereits abgegebenen Kapitalzusagen erfüllen und neue eingehen. Ferner ist die Entwicklung der Gesellschaft von Änderungen der steuerlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie von den Wirtschafts- und Investmentmärkten vor allem in Deutschland und Österreich abhängig. Negative Entwicklungen dieser Faktoren können sich auf das Vertrauen der Investoren, auf die Geschäftsentwicklung der Beteiligungsunternehmen, auf das Fondsvolumen sowie auf das Transaktionsvolumen bei der Veräußerung von Beteiligungsunternehmen auswirken – und damit auf die Fondsperformance und mittelbar auf die Ergebnissituation der Gesellschaft. Bei unbefriedigendem Geschäftsverlauf der Fondsgesellschaften können Rechts- und Reputationsrisiken entstehen. Derzeit bestehen jedoch keine Indizien dafür, dass mögliche Ansprüche Dritter aus derartigen Risiken berechtigt wären und erfolgreich durchgesetzt werden könnten. Seitens des Auslagerungscontrollings lagen in der Berichtsperiode keine Beanstandungen der ausgelagerten Tätigkeiten vor. Im Berichtszeitraum wurden alle Zahlungsverpflichtungen bedient. Bedingt durch die weiter anhaltende Coronavirus-Epidemie bestehen Risiken, deren Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage derzeit nicht quantifizierbar sind. Möglich sind Risiken für die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der Gesellschaft, wie etwa geringere oder ausbleibende Veräußerungserträge oder geringere Verkehrswerte im Beteiligungsportfolio. Den genannten Risiken stehen objektiv erhebliche Chancen im Wagniskapitalmarkt gegenüber, die in den kommenden Jahren noch zunehmen können. Die Nutzung dieser Chancen im Rahmen des Geschäftsmodells des Fonds erfordert wiederum das Eingehen von Risiken, von deren frühzeitigem Erkennen und professioneller Bewältigung der Erfolg der Gesellschaft abhängt. Durch ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken wird versucht, den Geschäftserfolg zu maximieren und mögliche negative Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg so gering wie möglich zu halten. Auf Basis der verfügbaren Informationen besteht zum 31. Dezember 2020 keine Indikation, dass die bestehende Risikolage die zukünftige Entwicklung des Fonds gefährden könnte. III. KapitalverwaltungsgesellschaftVertrag Die MIG Verwaltungs AG, München wurde zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) im Sinne der §§ 1 Abs. 13, 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB für die gesamte kollektive Vermögensverwaltung (gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB) der MIG GmbH & Co. Fonds 15 geschlossene Investment-KG bestellt. Die Bestellung ist unbefristet, die Kündigungsfristen richten sich nach § 154 KAGB. Diese Vereinbarung kann von jeder Partei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres ordentlich gekündigt werden, erstmalig jedoch mit Wirkung zum Zeitpunkt der Auflösung des AIF gemäß § 131 Abs. 1 HGB; eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Haftung Die KVG hat sich verpflichtet, die Kapitalverwaltung unter Einhaltung aller geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften durchzuführen, insbesondere der Bestimmungen des KAGB und der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwaltung alternativer Investmentfonds sowie der in diesem Zusammenhang ergangenen behördlichen Verlautbarungen und Rundschreiben. Ferner hat sich die KVG verpflichtet, bei der Kapitalverwaltung im Rahmen dieses Vertrags sämtliche für den MIG Fonds 15 geltenden vertraglichen Regelungen vollständig einzuhalten, insbesondere des Gesellschaftsvertrags, sowie dessen Anlagebedingungen. Zur angemessenen Abdeckung potentieller Haftungsrisiken aus beruflicher Fahrlässigkeit hat die KVG in Überreinstimmung mit den sich aus § 25 KAGB ergebenden Eigenmittelanforderungen eine entsprechende Kapitalrücklage gebildet, diese wird in Form liquider Mittel auf Bankkonten vorgehalten. Auslagerungen Per 31.12.2019 sind folgende Tätigkeiten der KVG auf externe Unternehmen ausgelagert:
Gebühren Die MIG Verwaltungs AG erhält als externe KVG für die Verwaltung der Gesellschaft eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,87 % der Bemessungsgrundlage. Mit dieser Verwaltungsvergütung werden zugleich die Kosten für eine Bestandsprovision an das mit dem Eigenkapitalvertrieb beauftragte Unternehmen, die Kosten des Anlegerservices und der Vertriebsabrechnung sowie die Vergütung an die Treuhandkommanditistin für die Wahrnehmung der Treuhänderfunktionen und die Durchführung der Treuhandverträge abgedeckt. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden jährlichen Vergütungen ist jeweils die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag von der Gesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen, maximal aber 100 % des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals („Festkapital“ der Gesellschaft). Für die Berechnung des Durchschnittswertes wird der Wert am Anfang und am Ende des betreffenden Geschäftsjahres zugrunde gelegt, sofern der Nettoinventarwert im Geschäftsjahr nur einmal jährlich ermittelt wird. Darüber hinaus erhält die MIG Verwaltungs AG im Zusammenhang mit einer erfolgreichen Transaktion der Gesellschaft ferner eine Vergütung („Transaktionsgebühr 2“). Die Transaktionsgebühr 2 beträgt 25 % des Veräußerungsgewinns, sofern der Veräußerungsgewinn für eine Unternehmensbeteiligung der Gesellschaft erzielt wird, die während der Kapitalverwaltung durch die MIG Verwaltungs AG durch die Gesellschaft erworben worden ist. Verwaltungskosten Im Geschäftsjahr 2020 betrugen die von MIG Fonds 15 zu tragenden Verwaltungskosten EUR 336.115,56. Angaben zur Mitarbeitervergütung (Aufwand) der KVG für das Geschäftsjahr 2020
IV. Wesentliche Anlagegeschäfte im Geschäftsjahr
* Datum des Beteiligungsvertrags, Datum der Eintragung im Handelsregister kann abweichen V. Struktur und Wertentwicklung des Portfolios
Warnhinweis: die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. VI. Wertentwicklung der FondsgesellschaftDer Nettoinventarwert der Fondsgesellschaft stieg im Berichtszeitraum von TEUR 84.719 am Beginn des Geschäftsjahres auf TEUR 95.502 am Ende des Geschäftsjahres. Warnhinweis: die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Bilanzeid gem. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB, § 289 Abs. 1 Satz 5 HGB Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Unterschrift der Geschäftsleitung
Pullach, den 30. Juni 2021 HMW Komplementär GmbH Pervin Persenkli Inga-Maren Birk
München, den 30. Juni 2021 MIG Verwaltungs AG als Kapitalverwaltungsgesellschaft Michael Motschmann Jürgen Kosch Dr. Matthias Kromayer Kristian Schmidt-Garve Vorstand Vermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die MIG GmbH & Co. Fonds 15 geschlossene Investment-KG, Pullach Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der MIG GmbH & Co. Fonds 15 geschlossene Investment-KG, Pullach, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MIG GmbH & Co. Fonds 15 geschlossene Investment-KG, Pullach, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 159 S. 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 S. 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 S. 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der MIG GmbH & Co. Fonds 15 geschlossene Investment-KG, Pullach, zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of His- torical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. §136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
München, 30. Juni 2021 LM Audit & Tax GmbH Maximilian Bodenhagen, Wirtschaftsprüfer Tobias Igl, Wirtschaftsprüfer |
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