Migration bezeichnet die dauerhafte oder vorübergehende Verlagerung des Lebensmittelpunkts einer Person oder Personengruppe von einem Ort zu einem anderen – innerhalb eines Landes (Binnenmigration) oder über Staatsgrenzen hinweg (internationale Migration).
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Gründe für Migration können vielfältig sein: wirtschaftlich (z. B. Jobsuche), familiär, bildungsbezogen, politisch oder ökologisch.
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Migration ist nicht automatisch legal oder illegal – das hängt von den geltenden Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsregelungen des Ziellandes ab.
Illegale Migration (irreguläre Migration)
Illegale Migration liegt vor, wenn Personen ohne rechtmäßige Erlaubnis:
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eine Grenze überschreiten (z. B. ohne Visum oder Pass),
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im Land bleiben, obwohl ihr Aufenthaltstitel abgelaufen ist, oder
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arbeiten, obwohl sie keine Arbeitserlaubnis besitzen.
Der Begriff „irreguläre Migration“ wird oft als neutralere Alternative verwendet, da „illegal“ stigmatisierend wirken kann. Wichtig: Die Person ist nicht illegal, sondern ihr Aufenthalt oder ihre Einreise ist es.
Grundrecht auf Asyl (Deutschland und EU)
Das Asylrecht ist ein rechtlich geschützter Anspruch für Menschen, die aufgrund bestimmter Verfolgungsgründe Schutz in einem anderen Land suchen.
In Deutschland:
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Verankert im Grundgesetz, Artikel 16a:
„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“
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Betrifft Menschen, die wegen ihrer politischen Überzeugung, Religion, ethnischen Zugehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in ihrem Herkunftsland verfolgt werden.
In der Europäischen Union:
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Geregelt über die Genfer Flüchtlingskonvention (1951) und die EU-Asylverfahrensrichtlinien.
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Ergänzt durch den Status des subsidiären Schutzes, z. B. bei Gefahr durch Krieg, Todesstrafe oder Folter – auch wenn keine individuelle Verfolgung vorliegt.
Kein Anspruch auf Asyl besteht meist, wenn jemand über einen sog. sicheren Drittstaat eingereist ist – also über ein Land, in dem Schutz hätte beantragt werden können.
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