Das sehen nicht nur wir so, sondern dies zeigen auch viele Reaktionen, die wir in den letzten Stunden zu dem Beitrag in unsere Redaktion bekommen haben. Der Film betrachtet nur geschädigte Anleger im Ausland und dubiose Rechtsanwälte, die hier versuchen, Kasse zu machen, eigentlich aber doch wissen müssten, dass der Anleger hier dann möglicherweise nur gutes Geld schlechtem hinterherwirft. Das macht dann letztlich die Erfolglosigkeit des Anwaltes, der in dem Beitrag zu Wort kommt, auch nochmals deutlich. Er muss sich nicht grämen, er hat sein Geld verdient.
Nun aber zur eigentlichen sachlichen Kritik. Hätte das ARD-Team das Konstrukt des Unternehmens Dolphin mal unter dem Gesichtspunkt „geschädigte Deutsche Anleger“ aufgearbeitet, dann hätte man doch über die geschädigten Immobilienerwerber berichten müssen. Jene, die eine Denkmalschutzimmobilie erworben haben, um damit nicht nur Steuern zu sparen, sondern auch um etwas für die eigene Altersvorsorge zu tun.
Diese haben oft doch hohe Kredite für die Finanzierung des Immobilienerwerbs aufgenommen, stehen heute möglicherweise dann vor dem persönlichen Ruin. Sie haben keine Mieteinnahmen, da die Immobilie nicht fertiggestellt wurde, müssen aber ihre Kredite bedienen. Man fragt sich schon, warum nicht genau dieses Thema nicht in den Bericht aufgenommen wurde.
Zudem ist nicht vorstellbar, dass Charles Smethurst hier der alleinige Verantwortliche war, denn Charles Smethurst war, bevor er das Abenteuer Dolphin begonnen hat, in der Textilbranche als Einkäufer mit guten Kontakten nach Asien tätig. Immobilien kannte er nur aus der eigenen Wohnung, in der er wohnte. Man hätte sich gewünscht, dass die Redaktion hier einmal intensiver in Irland recherchiert hätte. Das zum Beispiel nach einem Mark Railey. Nun gut, der Beitrag ist nun gesendet, aber der deutsche geschädigte Anleger ist hier wesentlich zu kurz gekommen.
Auch das Thema BaFin ist so nicht richtig. Meiner Erinnerung nach ist die BaFin bereits im Jahre 2015 gegenüber dem Unternehmen Dolphin durchaus tätig geworden. Zumindest ist mir ein Schriftverkehr aus dieser Zeit bekannt. Hier hat die BaFin damals, korrekterweise, eben nicht eingegriffen, weil deutsche Anleger wohl nicht betroffen waren, so meine Erinnerung an den Vorgang.
Ein wichtiger Partner des Unternehmens war meiner Erinnerung nach die Rechtsanwalts-kanzlei Simmons & Simmons und Wirtschaftsprüfer Professor Knoll aus Leipzig. Ob diese genannten nur Dienstleister waren oder möglicherweise sogar Teil des Systems wäre sicherlich auch interessant gewesen zu erfahren.
Natürlich kann man in 30 Minuten nicht alle diese Dinge aufarbeiten und berichten, aber der Schwerpunkt auf deutsche geschädigte Immobilienerwerber wäre mir persönlich dann lieber gewesen. Das sagt uns eine mit dem Unternehmen vertraute Person. Vielen Aussagen kann man dann nur beipflichten.
Leave a comment