Bei der Landeszentralstelle Cybercrime (LZC) der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ist seit Mitte des letzten Jahres ein Ermittlungsverfahren gegen einen Computerbetrüger im Raum Koblenz anhängig.
Nach dem Ergebnis der aufwändigen vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geführten Ermittlungen nutzte der Beschuldigte einen Programmfehler einer US-amerikanischen Handelsplattform für kryptografische Zahlungsmittel aus, der es ihm erlaubte, innerhalb kürzester Zeit von ihm eingesetztes Geld unberechtigt zu vermehren.
Nach vorläufigen Berechnungen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte von den Betreibern der Plattform unbemerkt einen bestimmten Vorgang mehrere hundert Mal wiederholte und sich auf diese Weise Zugriff auf Krypto-Token im damaligen Wert von etwa 4,5 Millionen Euro erschwindelte.
Am Morgen des 15.05.2019 wurde im Raum Koblenz die Wohnung des Beschuldigten durchsucht. Dabei konnten über 40.000,- Euro Bargeld und Guthaben kryptografischer Zahlungsmittel im Wert von über 180.000,- Euro sichergestellt werden.
Es wurden zudem Dokumente gefunden, die darauf hindeuten, dass der Beschuldigte erhebliche Summen ins Ausland transferiert hat. Teile der Beute setzte er ferner zur Anschaffung hochpreisiger Unterhaltungselektronik sowie eines Luxusfahrzeugs der Marke Mercedes ein. Schließlich wurde umfangreiches Datenmaterial sichergestellt. Die Auswertung der Unterlagen und des Datenmaterials dauert an.
Weil Fluchtgefahr besteht wurde der Beschuldigte festgenommen. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Koblenz erließ am 15.05.2019 auf Antrag der LZC Haftbefehl gegen den 35 Jahre alten Mann wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs in über 300 Fällen. Er macht zum Tatvorwurf keine Angaben.
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