Nach mehr als drei Jahren intensiver Ermittlungsarbeit hat das Amtsgericht Hof zwei Geschäftsführer einer bundesweit tätigen Baufirma wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt. Wie das Hauptzollamt Regensburg am Dienstag (2. Juli) mitteilte, wurden Freiheitsstrafen verhängt, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Hohe Umsätze, massive Verstöße
Die beiden Geschäftsführer – ein 56-jähriger mazedonischer und ein 58-jähriger deutscher Staatsbürger – wurden zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr und drei Monaten beziehungsweise einem Jahr und fünf Monaten verurteilt. Beide Strafen wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren ausgesetzt. Die Urteile basieren auf Geständnissen der Angeklagten, die im Rahmen einer Verständigung vor Gericht abgegeben wurden.
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg hatten ans Licht gebracht, dass das Unternehmen in einstelliger Millionenhöhe Umsätze erzielte, aber Sozialversicherungsbeiträge für über eine halbe Million Euro an Löhnen nicht ordnungsgemäß abgeführt hatte.
Auslöser: Polizeikontrolle auf der A9
Der Fall nahm seinen Anfang bei einer Routinekontrolle auf der Autobahn A9. Ein italienischer Vorarbeiter wurde mit drei albanischen Arbeitern angehalten, die ohne gültigen Aufenthaltstitel nach Oberfranken gebracht werden sollten, um dort illegal zu arbeiten. Diese Feststellung führte zu umfassenden Ermittlungen wegen illegalen Aufenthalts und Beihilfe hierzu.
Die Analyse sichergestellter Mobiltelefone lieferte Beweise für weitere Baustellen des Unternehmens, auf denen ebenfalls Arbeiter ohne Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis eingesetzt wurden. Datums- und GPS-Stempel auf den Fotos bestätigten die Tätigkeiten.
Bundesweite Kontrollen und Erkenntnisse
Eine Baustellenkontrolle bei Hamburg deckte zudem weitere Verstöße auf. Dort wurden erneut Arbeiter ohne gültige Aufenthaltstitel angetroffen. Auch ein inhaftierter Arbeitslosengeld-II-Empfänger gab gegenüber der FKS Hof an, für die Firma gearbeitet zu haben, ohne jedoch Lohn erhalten zu haben.
Die Ermittlungen ergaben schließlich, dass mindestens 60 Arbeiter aus verschiedenen Ländern – darunter Italien, Bulgarien, Albanien, Mazedonien, Rumänien und Deutschland – auf den Baustellen der Firma beschäftigt waren. Nur zwei von ihnen waren ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet.
Finanzieller Schaden erheblich
Insgesamt stellte die FKS Hof nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 185.000 Euro fest. Hinzu kamen fehlende Beiträge an die Berufsgenossenschaft in Höhe von 27.000 Euro sowie rund 58.000 Euro ausstehenden Beiträgen an die SOKA-Bau, die Sozialkasse des Baugewerbes.
Darüber hinaus wurden zehn Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte illegal beschäftigte Arbeiter sowie drei Verfahren gegen Personen wegen Verdachts auf Leistungsbetrug zulasten des Jobcenters eingeleitet. Ein weiteres Verfahren wegen Urkundenfälschung ist ebenfalls Bestandteil der Ermittlungen.
Jahrelange Ermittlungen führen zum Urteil
Die Ermittlungen, die von der FKS Hof über drei Jahre hinweg durchgeführt wurden, haben zu diesem Urteil geführt, stellen jedoch keinen endgültigen Abschluss dar. Während die strafrechtlichen Verfahren gegen die Geschäftsführer nun beendet sind, laufen die Ermittlungen der Finanzbehörden zu einem möglicherweise größeren Steuerschaden weiter.
Mit dem Richterspruch zieht das Amtsgericht Hof einen vorläufigen Schlussstrich unter einen aufwendigen Ermittlungskomplex, der erneut die massive Problematik illegaler Beschäftigung und Sozialversicherungsbetrug im Baugewerbe offenlegt.
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