Die drei Angeschuldigten waren ab 2005 verantwortlich Handelnde (Geschäftsführer bzw. Vorstände) einer Firmengruppe in Deutschland und Bulgarien, die Grundstücke in Bulgarien aufkaufte bzw. pachtete und diese großflächig mit Nutzholz bepflanzte. Die Angeschuldigten haben als Vorstände einer deutschen Aktiengesellschaft zahlreiche Anleger gewonnen, die rund 67 Millionen Euro in diese Vermögensanlage investierten. Eigentümer bzw. Pächter der Grundstücke und Baumbestände waren durch die Angeschuldigten beherrschte bulgarische Unternehmen.
Am 8. September 2015 bestätigte die Bundesanstalt für Finanzleistungsaufsicht der Firmengruppe, dass für sie eine sog. „Prospektpflicht“ gelte. Da die erforderlichen Angaben nach dem Vermögensanlagegesetz bis zum 1. März 2016 nicht nachgereicht wurden, wurde im März 2016 das öffentliche Angebot der Vermögensanlage untersagt. Denjenigen, die bis zum 31. Dezember 2015 bereits ihr Geld angelegt hatten, soll so ein Schaden von etwa 28,3 Millionen Euro entstanden sein. Noch im ersten Quartal 2016 wurden durch Anleger in Unkenntnis der wirtschaftlichen Situation noch etwa weitere 314.000 Euro investiert.
Im April 2016 stellten die Angeschuldigten die Insolvenzanträge für die zwölf deutschen Unternehmen. Zeitgleich verzichtete die deutsche Holding auf die eingetragenen Nutzungsrechte, weshalb die Anleger von der Verwertung des Baumbestandes ausgeschlossen wurden.
Neben der Verurteilung der Angeschuldigten strebt die Staatsanwaltschaft in dem nun beim Landgericht Berlin anhängigen Verfahren auch die Einziehung unrechtmäßigen Gewinns bei zwei der Tochterfirmen in Höhe von insgesamt etwa 28,5 Millionen Euro an.
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