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Mindestanforderungen an das Risikomanagement

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Mindestanforderungen an das Risikomanagement

BaFin konsultiert siebte Novelle des MaRisk-Rundschreibens

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 26. September 2022 auf ihrer Website einen novellierten Entwurf ihres Rundschreibens „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) zur Konsultation gestellt. Die neue Fassung der MaRisk soll das aktuell gültige Rundschreiben 10/2021 ablösen.

Vorrangiges Ziel der siebten Novellierung der MaRisk ist es, die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für die Kreditvergabe und Überwachung umzusetzen. Dies hatte die BaFin mit ihrer Compliance-Erklärung gegenüber der EBA bereits angekündigt. Darüber hinaus greift die Novellierung Erkenntnisse aus der Prüfungspraxis zu Immobilieneigengeschäften der Institute auf.

Erstmals werden zudem – in Anlehnung an das BaFin-Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken – Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken aufgenommen. Neu sind außerdem grundlegende Regelungen, die Institute bei der Verwendung von Modellen einzuhalten haben.

Stellungnahmen nehmen die BaFin und die Deutsche Bundesbank bis zum 28. Oktober 2022 entgegen, per EMail an konsultation-06-22@bafin.de und B32_MaRisk@bundesbank.de mit dem Betreff „Konsultation 6/2022“.

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