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Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften

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Noch bis zum 23. November nimmt die BaFin Stellungnahmen zu den Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften (KAMaRisk) entgegen, die sie auf ihrer Internetseite zur Konsultation gestellt hat. Es handelt sich um eine Überarbeitung der bisherigen Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften (InvMaRisk).

Zu den wesentlichen Änderungen gehört, dass zahlreiche Regelungen gestrichen wurden, die inzwischen in der Delegierten Verordnung zur europäischen AIFM-Richtlinie (Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds – Alternative Investment Fund Managers) enthalten sind. Vorgaben der InvMaRisk, die die Regelungen der Delegierten Verordnung konkretisieren, wurden jedoch übernommen.

Zudem werden die KAMaRisk die Mindestanforderungen an das Risikomanagement von AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften festlegen, die für Rechnung des AIF Gelddarlehen gewähren oder in unverbriefte Darlehensforderungen investieren.

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