Startseite Vorsicht BAFIN Mindestbeitragsrückerstattung: BaFin veröffentlicht Rundschreiben
BAFIN

Mindestbeitragsrückerstattung: BaFin veröffentlicht Rundschreiben

Leovinus (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin hat ein Rundschreiben veröffentlicht, in dem sie Hinweise gibt, wie die unter ihrer Aufsicht stehenden Lebensversicherer sie über die Werte zur Berechnung der Mindestbeitragsrückerstattung informieren müssen.

Dem Rundschreiben ist ein Formular beigefügt, mit dem sich die Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ermitteln lässt.

Das Formular berücksichtigt hauptsächlich die neuen Regelungen, die im Jahr 2020 in die Verordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (MindZV) aufgenommen wurden. Finanzmittel, die zweckgebunden von außen dem Eigenkapital zugeführt und zur Finanzierung einer Zinsrückstellung verwendet wurden, können nun dem Kapitalgeber zurückerstattet werden, sofern die Auflösungsbeträge der Zinsrückstellung nicht zur Finanzierung der Zinsgarantien benötigt werden. Die Daten, die die Unternehmen in diesem Zusammenhang auf Grund von § 15 Absatz 3 MindZV veröffentlichen müssen, erfasst das neue Formular ebenfalls.

Das Rundschreiben ersetzt das Vorgänger-Rundschreiben 07/2017 (VA). Es gilt nicht für Pensions- und Sterbekassen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
BAFIN

BaFin warnt vor dubiosen Angeboten auf safetrades.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt ausdrücklich vor Finanzangeboten auf der Website...

BAFIN

Warnung der BaFin: Unautorisiertes Angebot von Zazoon-Aktien durch Capital Impact Corp.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gibt eine dringende Warnung vor den Aktivitäten...

BAFIN

BaFin ermittelt gegen Spar Global: Warnung vor unerlaubten Finanzangeboten auf spar-global.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Aktivitäten des Unternehmens Spar...

BAFIN

BaFin warnt vor der Website guru4invest.io: Unerlaubte Finanzdienstleistungen im Fokus

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung vor der Website...