Das Bundeskabinett hat in einer Rechtsverordnung beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2017 in Deutschland von 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde steigt. Damit setzte das Kabinett die Empfehlung der Mindestlohnkommission um, die diese im Juni vorgelegt hatte.
In ihrer Geschäftsordnung hat die Mindestlohnkommission festgelegt, sich bei ihrer Entscheidung an dem monatlichen Index der tariflichen Stundenverdienste ohne Sonderzahlungen zu orientieren: Dieser Indikator ist zwischen Dezember 2014 und Juni 2016 um 3,2 % gestiegen. Die Veränderungsrate spiegelt alle Tarifabschlüsse beziehungsweise bereits vorher festgelegten Stufenerhöhungen wider, die von Januar 2015 bis einschließlich Juni 2016 zur Auszahlung gekommen sind.
Zusätzlich hat die Kommission bei ihrer Entscheidung auch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst berücksichtigt: Dieser wurde zwar erst in der zweiten Jahreshälfte zahlungswirksam, gilt aber rückwirkend zum 1. März 2016. Simulationsrechnungen haben ergeben, dass sich die Veränderungsrate von + 3,2 % durch den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst auf + 4,0 % erhöht hätte.
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