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Ming Le Sports AG: BaFin setzt Geldbußen fest

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Die BaFin hat am 26. März 2019 Geldbußen in Höhe von 136.000 Euro gegen die Ming Le Sports AG festgesetzt. Dabei war das Unternehmen so schön gestartet im Jahre 2012.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 37v Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) alte Fassung (a.F.) zugrunde. Die Ming Le Sports AG hatte die Bekanntmachung darüber, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 37v Absatz 2 WpHG a.F. genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren, nicht rechtzeitig veröffentlicht.

Des Weiteren lag der Sanktion ein Verstoß gegen § 37w Absatz 1 Satz 1 WpHG a.F. zugrunde. Die Ming Le Sports AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Bei der Entscheidung über die Höhe der Geldbuße hatte die BaFin nach allgemeinen Zumessungserwägungen zu berücksichtigen, dass im Zeitraum des Verstoßes gegen § 37w Absatz 1 Satz 1 WpHG a.F. teilweise noch eine frühere Fassung des WpHG galt, die einen milderen Bußgeldrahmen vorsah.

Das Unternehmen hat am 11. April 2019 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.

Ming Le Sports AG: Vorläufiges Jahresergebnis zum 31.12.2018

Heidelberg (pta025/01.02.2019/17:50) – Heidelberg – Die Ming Le Sports AG, Heidelberg, ISIN DE000A2LQ728, DE000A2LRAB3, hat ihr Geschäftsjahr 2018 (01.01.2018 bis 31.12.2018) mit einem voraussichtlichen Jahresfehlbetrag (Einzelabschluss nach HGB) in Höhe von rd. 1.080 TEUR (Vorjahr: -27 TEUR) abgeschlossen.

Das vorläufige Jahresergebnis beinhaltet sonstige betriebliche Erträge in Höhe von rd. 33 TEUR (Vorjahr: rd. 136 TEUR) sowie sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von rd. 567 TEUR (Vorjahr: rd. 159 TEUR) und ein Finanzergebnis von rd. -522 TEUR (Vorjahr: rd. 14 TEUR).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen die Einzelwertberichtigung auf Forderungen gegenüber dem Tochterunternehmen in Hong Kong (rd. 430 TEUR) resultierend aus Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Versuch der Wiedererlangung der Kontrolle über die operativen Tochterunternehmen in China. Da hier aber trotz der unternommenen Anstrengungen unklar ist, ob eine Kontrolle über Tochterunternehmen in China wiedererlangt werden kann oder Forderungen gegen diese realisiert werden können, wurden die Forderungen abgeschrieben. Das Finanzergebnis beinhaltet im Wesentlichen Wertberichtigungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens von rd. 529 TEUR (Vorjahr: rd. 108 TEUR)

Die vorläufige Bilanz zum 31.12.2018 nach HGB wird ein Eigenkapital in Höhe von rd. 2.020 TEUR (Vj. rund 637 TEUR) ausweisen.

Das genannte vorläufige Ergebnis beruht auf der vom Vorstand am 1. Februar 2019 vorgenommenen vorläufigen Bewertung des abgelaufenen Geschäftsjahrs 2018. Die in dieser Mitteilung genannten Zahlen stehen unter dem Vorbehalt der abschließenden Aufstellung des Jahresabschlusses, der Abschlussprüfung und der Billigung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat.

Der Vorstand

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