Das Bundesjustizministerium meldet verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einführung des geplanten Betreuungsgeldes an.
Medienberichten zufolge bestehe ein hohes verfassungsrechtliches Risiko für eine Regelung, wonach Eltern vom Betreuungsgeld ausgeschlossen werden, die ihr Kind in eine Kita schicken. Das geht aus einem internen Vermerk des Ministeriums hervor. Das Betreuungsgeld setze desweiteren Ansätze für gering verdienende Frauen, ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben. Dies stehe im Konflikt mit dem Förderauftrag des Grundgesetzes.
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