MINVEO AG und die wollen Ihnen erzählen, wie das mit der Geldanlage geht?

Published On: Freitag, 21.08.2020By

Die eigene Bilanz des Unternehmens, wenn man die als Grundlage dafür nimmt, ob das Unternehmen etwas von Geld versteht, überzeugt uns dann nicht wirklich. Lass dein Geld arbeiten. Schöner Spruch, aber bei der Arbeit muss ja nicht immer etwas Gutes herauskommen, das kennen wir ja leider aus unserem täglichen Leben oft selber.

 

Minveo AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz Minveo AG zum 31.12.2018

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EURO EURO
1. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 82.643,20 72.421,39
2. Forderungen an Kunden 1.446,01 287,65
3. Sachanlagen 0,00 0,00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 3.488,83 0,00
5. Rechnungsabgrenzungsposten 675,00 0,00
88.253,04 72.709,04

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EURO EURO
1. Sonstige Verbindlichkeiten 11.305,00 1.703,96
2. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 0,00 0,00
b) andere Rückstellungen 17.600,00 17.600,00 10.500,00
3. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
b) Kapitalrücklage 25.500,00 25.500,00
c) Bilanzgewinn/Bilanzverlust -16.151,96 59.348,04 -14.994,92
88.253,04 72.709,04

 

München, den

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2018 bis 31.12.2018

Minveo AG, München

Euro Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
1. Provisionserträge 2.913,97 480,00
2. sonstige betriebliche Erträge 78.000,00 25.000,00
3. allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 27.500,01 0,00
ab) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 4.097,81 31.597,82 49,07
davon für Altersversorgung 0,00 € (Vj 0,00 €)
b) andere Verwaltungsaufwendungen 50.473,19 15.770,88
4. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 0,00 0,00
5. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -1.157,04 9.660,05
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0,00
7. sonstige Steuern 0,00 0,00 -142,33
8. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -1.157,04 9.802,38
9. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr -14.994,92 -24.797,30
10. Bilanzgewinn/Bilanzverlust -16.151,96 -14.994,92

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 01. JANUAR 2018 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2018

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft wird im Registergericht München unter der Handelsregisternummer HRB 227017 geführt.

Der Jahresabschluss des Finanzdienstleistungsinstituts Minveo AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und den Regelungen des Aktien-Gesetzes aufgestellt.

Finanzdienstleistungsinstitute haben gemäß § 340a HGB grundsätzlich die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 – 289 HGB zu beachten.

Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses basiert auf geschäftszweigtypischen Formblättern gemäß 330 HGB. Dabei wurde das Formblatt für Finanzdienstleistungsinstitute gemäß § 2 ff. der RechKredV herangezogen.

Dieser Jahresabschluss wurde nach den Formblättern gemäß RechKredV erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Forderungen an Kreditinstitute sind mit dem Nennwert bewertet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen passiviert.

Die anderen Rückstellungen beinhalten alle zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit den nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Das Eigenkapital wurde mit dem Nominalwert bilanziert.

C. Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen an Kunden und Kreditinstitute sind täglich fällig.

Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind täglich fällig.

Rückstellungen

Die anderen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Beratungskosten (€ 6.100,00) und die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses (€ 11.500,00).

D. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Bei den Provisionserträgen in Höhe von 2.913,97,00 € handelt es sich um Provisionserlöse aus der Vermögens- und Finanzportfolioverwaltung.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 78.000,00 € betreffen die Abrechnung von erbrachten Dienstleistungen.

E. Sonstige Pflichtangaben

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den Vorstand Mathias Gehrke, Vermögensverwalter, geführt.

Der Aufsichtsrat besteht aus drei Personen und war 2018 mit folgenden Personen besetzt:

1. Vorsitzender Herr Dirk Breitsameter, Diplom-Ingenieur
2. Herr Ferdinand Schubert, Pfarrer
3. Herr Mike Kammann, Diplom-Kaufmann

Dem Vorstand und den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Bezüge gewährt.

Im Geschäftsjahr 2018 war von Mai bis Juli ein Arbeitnehmer beschäftigt.

Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt € 6.000,00 (netto) für die Abschlussprüfung.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen derzeit nicht.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 50.000,00 und ist eingeteilt in 50.000 Stückaktien ohne Nennbetrag, die auf den Namen lauten. Die Aktien wurden zu € 1,00 pro Stückaktie ausgegeben.

F. Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresfehlbetrag beträgt € 1.157,04. Mit dem bestehenden Verlustvortrag aus dem Vorjahr von € 14.994,92 ergibt sich ein Bilanzverlust von € 16.151,96, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll.

 

München, den 23. Mai 2019

Minveo AG

Vorstand

Lagebericht 2018

Geschäftsmodell

Die Minveo AG mit Sitz in München ist eine digitale bankenunabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft in Deutschland.

Gegenstand der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist im Rahmen der bankaufsichtsrechtlichen Erlaubnis die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum.

Kapitalmarktentwicklung

Das Börsenjahr 2018 gestaltete sich sehr turbulent. Unsere Prognose bezüglich einer höheren Volatilität aufgrund steigender Leitzinsen in den USA hat sich leider bewahrheitet und so endete das Börsenjahr 2018 nach anfänglich kleinen Gewinnen tiefrot. So waren es für S & P, Dow Jones, Nasdaq und auch für den Dax die größten prozentualen Verluste seit dem Jahre 2008. Die Gründe für die starken Verluste waren u.a. politisch wie der Handelsstreit der USA mit China, die Wirren um den Brexit und schwächelnde Weltwirtschaftsdaten. Ein Hauptgrund war aber die Leitzinserhöhung in den USA. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Stärke hatte Fed-Chef Jerome Powell die Leitzinsen dreimal angehoben, was auch Auswirkungen für den Rest der Welt hat. Gerade die Schwellenländer schieben eine hohe Schuldenlast vor sich her. Die bestehenden Kredite sind größtenteils in US-Dollar und daher reagieren diese Länder besonders sensibel auf steigende US-Zinsen. Nichtsdestotrotz bestimmten aber auch diffuse Ängste das Marktgeschehen und verstärkten den Abwärtstrend weiter. Für das Jahr 2019 erwarten wir eine Beruhigung und mittelfristig moderat steigende Aktienmärkte. Zum einen weil seitens der USA Entspannungssignale bezüglich weiterer Zinsanhebungen zuhören sind und zum anderen weil wir die ein oder andere positive Überraschung bei den Unternehmensdaten vermuten. Das wäre aber auch keine Überraschung nachdem die überzogenen fundamentalen Bewertungen durch die starken Kursrückgänge wieder auf ein normales Niveau gesunken sind.

Darstellung des Geschäftsverlaufs

Die Gesellschaft wurde mit notariellem Vertrag vom 01. Oktober 2015 gegründet und erhielt im März 2016 die Erlaubnis der BaFin, die Finanzportfolioverwaltung zu erbringen. Der Geschäftsbetrieb wurde im Juli 2016 aufgenommen.

Minveo befand sich auch in 2018 weiterhin in der Aufbauphase. Es wurde weiter am Aufbau der erforderlichen Unternehmensstrukturen (Front-End, Back-End und Financial Engineering) gearbeitet. In der Gesellschaft war am 31.12.2018 nur der Vorstand beschäftigt.

1. Ertragslage

Die Erträge konnten in 2018 gesteigert werden und betrugen TEUR 81. Die gesamten Verwaltungsaufwendungen betrugen im Geschäftsjahr TEUR 82. Somit wurde im Geschäftsjahr ein Jahresverlust in Höhe von TEUR 1 erzielt.

2. Vermögenslage

Die Bilanzsumme betrug zum Bilanzstichtag EUR 88.253,04. Die Vermögensgegenstände setzen sich aus Forderungen an Kreditinstitute i.H.v. EUR 82.643,20 und Forderungen an Kunden i.H.v. EUR 1.446,01 zusammen.

Das bilanzielle Eigenkapital betrug am Bilanzstichtag EUR 59.348,04.

Die Rückstellungen in Höhe von EUR 17.600,00 beinhalten insbesondere Rückstellungen für Jahresabschlusskosten und -prüfung.

Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr 2018 die Meldung der Eigenmittel auf Basis der fixen Gemeinkosten gemäß Artikel 97 der Capital Requirements Regulation (CRR, Regulation (EU) No 575/2913) abzugeben und die Kapitalquoten gemäß Artikel 92 CRR zu melden. Zum 31. Dezember 2018 betrug die Eigenmittel-/Kostenrelation gemäß Art. 97 Abs. 3 CRR 385,92%, die Gesamt-, harte Kern- sowie Kernkapitalquote gemäß Artikel 92 CRR jeweils 123,5%.

Die Gesellschaft tätigte im Geschäftsjahr keine Investitionen in Sachanlagevermögen und immaterielles Vermögen. Es bestehen keine wesentlichen Investitionsverpflichtungen.

3. Finanzlage

Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit beträgt TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 18). Die maßgebliche Basis bilden dabei das Jahresergebnis TEUR -1,0 (Vorjahr TEUR 10) erhöht um die Zunahme der Rückstellungen TEUR 7,1 (Vorjahr TEUR 3), anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind TEUR 6 (Vorjahr TEUR 5,3).

Der Finanzmittelbestand zum Jahresende betrug demnach TEUR 82 und war damit um 10 TEUR zum Vorjahr (TEUR 72) erhöht.

Im Geschäftsjahr 2018 war die Liquiditätslage der Gesellschaft jederzeit geordnet, die Zahlungsfähigkeit war stets gewährleistet.

Das Kernziel der Gesellschaft, die jederzeitige Sicherung der Liquidität zur Gewährleistung des täglichen Geschäftsbetriebs, wurde erreicht.

4. Risikobericht

Risikosteuerung und -überwachung obliegen dem Vorstand der Gesellschaft

Folgende für die Minveo AG relevanten Risikoarten wurden identifiziert:

a) Marktrisiken

Der Minveo AG ist es im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit nicht erlaubt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. Sie betreibt keinen Eigenhandel.

Die Höhe der Honorare ist abhängig von den verwalteten Volumina, welche den allgemeinen Marktschwankungen unterliegen. Dieses Marktpreisrisiko ist relevant für die Gesellschaft und wird durch Verlustbegrenzungsstrategien begrenzt.

b) Adressenausfallrisiko

Unter Adressenausfallrisiko wird das Risiko verstanden, dass bestimmte Forderungen und Außenstände bei bestimmten Adressen nicht mehr beizubringen sind, weil diese an Bonität verlieren oder gänzlich als Zahlungsadressat ausfallen. Aufgrund der Auswahl erstklassiger Kreditinstitute und der Kundenklientel hat das Adressenausfallrisiko eine geringe Bedeutung. Es kam im Geschäftsjahr 2018 für die Gesellschaft zu keinem Ausfall.

c) Ertragsrisiko

Das Ertragsrisiko bezeichnet das Risiko der Gesellschaft, die laufenden Kosten nicht durch die Erträge langfristig decken zu können. Diese Risikokategorie ist für die Gesellschaft relevant. Die Ertragslage der Gesellschaft kann als solide bezeichnet werden. Anhand des Businessplanes und der monatlichen Finanzbuchhaltung wird das Ertragsrisiko laufend durch die Geschäftsleitung überwacht.

d) Liquiditätsrisiko

Unter Liquiditätsrisiko ist das Risiko zu verstehen, dass die Gesellschaft ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Diese Risikokategorie ist für die Gesellschaft relevant. Die Liquiditätsrisiken werden laufend anhand des Businessplanes und der monatlichen Finanzbuchhaltung durch die Geschäftsleitung überwacht. In 2018 kam es zu keinen Liquiditätsengpässen.

e) Operationelles Risiko

Unter operationellem Risiko ist das Risiko zu verstehen, dass das Geschäftsmodell nicht mehr marktfähig ist, wesentliche Entwicklungen und Trends nicht rechtzeitig erkannt werden bzw. falsch eingeschätzt werden. Darüber hinaus sind Risiken im betrieblichen System oder in Prozessen sowie EDV-Risiken unter operationellen Risiken zu verstehen. Diese Risikokategorie ist für die Gesellschaft relevant. Die Entwicklung der Gesellschaft zeigt, dass das Geschäftsmodell angenommen wird.

Die Risiken im betrieblichen System oder Prozessen sind durch die Standardisierung von Verträgen, die Beachtung und Umsetzung rechtlicher Auflagen, die Implementierung in die betrieblichen Abläufe, sowie durch ein regelmäßiges und zeitnahes Reporting minimiert. Den EDV-Risiken wurde durch eigene Server und tägliche Datensicherung sowie durch eine umfangreiche Firewall begegnet.

Ein weiteres operationelles Risiko könnte durch die Verletzung von Pflichten und durch Verstöße entstehen. Die Minveo AG begegnet diesem durch strikte Einhaltung der internen Kontrollmechanismen.

Es sind keine operationellen Risiken in 2018 aufgetreten.

f) Reputationsrisiko

Unter Reputationsrisiko ist das Risiko zu verstehen, dass in der öffentlichen Wahrnehmung oder Kundenwahrnehmung die Kompetenz oder Integrität der Gesellschaft durch Fehlverhalten maßgeblich gestört wird. Diese Risikokategorie ist für die Gesellschaft relevant. Es wurden keine Auswirkungen aus diesem Risiko erkannt.

g) Personalrisiko

Unter Personalrisiko ist das Risiko zu verstehen, dass Mitarbeiter die Gesellschaft verlassen oder durch Krankheit oder fehlende Leistungsbereitschaft den Erfolg der Minveo AG negativ beeinflussen. Diese Risikokategorie ist für die Gesellschaft relevant. Aufgrund der Tatsache, dass im Geschäftsjahr nur der Vorstand bei der Gesellschaft dauerhaft angestellt war, waren negative Auswirkungen nicht zu erkennen.

h) Rechtsrisiko

Unter Rechtsrisiko ist das Risiko zu verstehen, dass nachteilige Entwicklungen für die Gesellschaft durch neue gesetzliche Regelungen auftreten können bzw. vereinbarte vertragliche Bestimmungen unwirksam oder mangelhaft werden. Diese Risikokategorie ist für die Gesellschaft relevant. Aktuell ist hier die Umsetzung von MiFID II zu nennen. Durch umfangreiche Schulungsmaßnahmen und dem erhöhten Einsatz von unterstützender EDV sowie durch die Standardisierung von Verträgen, die Einhaltung von Dokumentationserfordernissen und Beachtung der Auflagen der BaFin bzw. rechtlicher Vorschriften wird das Risiko gering gehalten. Die Minveo AG erfüllt die aktuellen Anforderungen gemäß MiFID II. Aus heutiger Sicht sind keine Risiken entstanden. Für das Jahr 2018 liegen keine Beschwerden vor, es sind keine Verfahren anhängig.

i) Sonstige Risiken

Unter sonstigen Risiken sind Risiken zu verstehen, die sich aus dem Marktverlauf und den Kundenbeziehungen ergeben können. Diese Risikokategorie ist für die Gesellschaft relevant. Weiterhin verstehen wir unter sonstigen Risiken, Risiken welche durch unser internes Risikomanagement permanent überwacht werden, in der Außendarstellung aber von untergeordneter Bedeutung sind.

Weiterhin besteht ein Risiko bezüglich des zunehmenden Wettbewerbsdrucks. Bedingt durch den technologischen Fortschritt und die damit verbundene vollständige Automatisierung von Asset-Management-Dienstleistungen handelt es sich um echte Innovationen mit hohem Wachstumspotential. Dieses zieht natürlich eine steigende Konkurrenz nach sich. Die Minveo AG ist sich dessen bewusst und arbeitet stetig an der Verbesserung des Geschäftsmodells.

5. Prognosebericht

Das Geschäftsmodell und die Ertragsentwicklung der Gesellschaft sind auch abhängig von der Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dem Vertrauen der Anleger in die Finanz-und Kapitalmärkte. Für 2019 sagen die Fachleute ein weiteres weltweites moderates Wirtschaftswachstum voraus, was sich auf die Kapitalmärkte positiv niederschlagen könnte. Wir gehen von volatilen Märkten aus, da die psychologischen Aspekte der Zinssituation in den USA und die weiterhin bestehenden weltweiten geopolitischen Unruhen die Welt in Atem halten könnten. Nichtsdestotrotz vertreten wir eine verhalten positive Meinung für das Jahr 2019, wobei die Notenbankpolitik eine große und schwer kalkulierbare Rolle spielen wird. Unterstützung erhalten wir hier durch ein digitales anspruchsvolles, quantitativbasiertes Risikomanagement.

Die weitere Entwicklung der Gesellschaft hängt auch in entscheidendem Maße von der Bereitschaft der Anleger ab, für eine objektive und produktunabhängige Vermögensverwaltung eine angemessene Vergütung zu leisten. Wir sehen hier weiterhin eine steigende Nachfrage nach objektiver Beratung.

Wir sind optimistisch, unser Geschäftsmodell weiterhin erfolgreich umzusetzen. Insofern blicken wir zuversichtlich in die Entwicklung unserer Gesellschaft. Für das Jahr 2019 rechnen wir bei leicht steigenden Provisionserträgen mit einem vergleichbaren Ergebnis wie im Jahre 2018.

 

München im Februar 2019

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Minveo AG, München

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Minveo AG, München – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.1.2018 bis zum 31.12.2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Kaufbeuren, 24. Mai 2019

STG Schwäbische Treuhandgesellschaft
Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Marz, Wirtschaftsprüfer

Lutz, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats
2018

Entsprechend der ihm gemäß Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben hat der Aufsichtsrat der Minveo AG die Arbeit des Vorstandes im Geschäftsjahr 2018 fortlaufend überwacht und die obliegenden Entscheidungen getroffen.

Der Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2018 viermal zusammengetreten und hat mehrere Beschlüsse gefasst. Er hat sich laufend über den Geschäftsverlauf und die Vermögens-, Finanz-und Ertragslage des Unternehmens befasst, wobei er die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben im Hinblick auf seine Beratungs- und Überwachungsfunktion pflichtgemäß wahrgenommen hat. Bei Entscheidungen grundlegender Bedeutung war der Aufsichtsrat stets eingebunden.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in den Sitzungen und in Telefonaten zeitnah und ausführlich über den Geschäftsgang, Unternehmensstrategie und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens Bericht erstattet. Fragen der Compliance wurden ebenfalls erörtert. Satzungsbedingt zustimmungspflichtige Geschäfte wurden nicht getätigt. Der Aufsichtsrat hat angesichts seines geringen personellen Umfangs keine Ausschüsse gebildet.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 und der Lagebericht wurden von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben den Jahresabschluss 2018 der Minveo AG und den Bericht des Abschlussprüfers zur eigenständigen Prüfung erhalten. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Die wesentlichen Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden eingehend erörtert.

Der Aufsichtsrat hat dem Vorstand der Minveo AG Entlastung erteilt.

 

München, 12.6.2019

Der Aufsichtsratsvorsitzende

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