MIOHERO AG
Frankfurt am Main
Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am
04.03.2019, 09:30 Uhr
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stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der MIOHERO AG ein.
Tagesordnung
(1) |
Bericht des Vorstands Der Vorstand wird über die aktuelle wirtschaftliche Situation des Unternehmens berichten. Die Gesellschaft konnte die bei Gründung verfolgten Ziele nicht erreichen. Der Vorstand wird anregen, den Geschäftsbetrieb einzustellen. |
(2) |
Liquidation Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Gesellschaft zu liquidieren. Es wird vorgeschlagen folgenden Beschluss zu fassen: Die Gesellschaft wird liquidiert. |
(3) |
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen. |
(4) |
Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen. |
Bedingungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 18 der Satzung die Aktionäre berechtigt, die sich spätestens am
26.02.2019 |
bei der Gesellschaft schriftlich bei deren Sitz in der Feuerbachstraße 44, 60325 Frankfurt am Main oder in Textform unter
atillacansun@yahoo.de |
und in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und dieser ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Hierfür ist ein in Textform und in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft wird den Aktionären die Bestätigung der Anmeldung zur Hauptversammlung übersandt.
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Die Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Vollmacht sind in Textform unter der oben genannten Adresse zu erteilen. Die Bevollmächtigten haben sich rechtzeitig selbst anzumelden oder durch den Aktionär anmelden zu lassen. Die Vorschrift des § 135 des Aktiengesetzes bleibt unberührt.
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung samt Begründung sind bis zum
18.02.2019 |
ausschließlich zu richten an MIOHERO AG, Feuerbachstraße 44, 60325 Frankfurt am Main der in Textform unter
atillacansun@yahoo.de |
Wenn Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, gemäß § 122 Abs. 2 des Aktiengesetzes verlangen, dass neue Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, muss das Verlangen samt Begründung oder Beschlussvorlage der Gesellschaft bis zum
08.02.2019 |
unter der zuvor genannten Adresse zugehen. Alle eingegangenen Anträge (einschließlich Gegenanträge) oder Wahlvorschläge von Aktionären werden den anderen Aktionären nach den gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich im Internet unter
www.bundesanzeiger.de |
zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte oder später zugegangene Anträge werden nicht berücksichtigt.
Darüber hinaus können Aktionäre in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbunden Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.
Frankfurt am Main, den 23.01.2019
MIOHERO AG
Der Vorstand
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