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MIROVA Funds

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MIROVA FUNDS, Société d’investissement à capital variable die nach den Gesetzen des Großherzogtums

Eingetragener Sitz: 5 allée Scheffer, L-2520 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
R.C.S Luxembourg B 148004

EINBERUFUNG

Luxemburg, 13. Juni 2016

Am 11. April 2016 um 11.00 Uhr (luxemburgische Ortszeit) fand am Sitz der CACEIS Bank Luxembourg, 5 Allée Scheffer, L-2520 Luxemburg, unter notarieller Aufsicht eine außerordentliche Hauptversammlung der Anteilinhaber der Gesellschaft (die „außerordentliche Hauptversammlung“) mit der nachfolgend genannten Tagesordnung statt. Das gemäß Artikel 67-1 (2) des Luxemburger Gesetzes vom 10. August 1915 über Handelsgesellschaften in der jeweils gültigen Fassung vorgeschriebene Quorum wurde dabei nicht erreicht, weshalb keine Beschlüsse gefasst werden konnten.

Daher laden wir Sie zur Teilnahme an der vertagten Versammlung ein, die unter notarieller Aufsicht am 30. Juni 2016 um 11.00 Uhr (luxemburgische Ortszeit) am Sitz der CACEIS Bank Luxembourg, 5 Allée Scheffer, L-2520 Luxemburg, mit der nachfolgend genannten Tagesordnung stattfinden wird:

1.

Änderung von Artikel 11 – „Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil“ durch Einfügung der folgenden Absätze nach dem ersten Absatz:
„An jedem Bewertungstag kann der Verwaltungsrat die Anwendung einer alternativen Methode zur Berechnung des Nettoinventarwerts je Anteil bestimmen (um jenen Faktoren Rechnung zu tragen, die nach seiner Einschätzung sinnvollerweise zu berücksichtigen sind). Mit dieser Bewertungsmethode sollen die geschätzten Kosten der Anlageaktivitäten der Gesellschaft an die aktiven Anteilinhaber weitergegeben werden, indem der Nettoinventarwert des betreffenden Anteils angepasst und die Anteilinhaber, die eine langfristige Anlage in der Gesellschaft getätigt haben, auf diese Weise gegen die mit laufenden Zeichnungs- und Rücknahmeaktivitäten verbundenen Kosten abgesichert werden.
Diese alternative Methode zur Nettoinventarwertberechnung kann Handelsspannen im Hinblick auf die Anlagen der Gesellschaft sowie aufgrund von Handelsaktivitäten zu zahlende Abgaben und Gebühren berücksichtigen und eine Toleranz für Marktauswirkungen vorsehen.

Beschließt der Verwaltungsrat auf Grundlage der vorherrschenden Marktbedingungen und des Umfangs der Anträge auf Zeichnungen und Rücknahmen, die im Verhältnis zum Umfang des betreffenden Teilfonds durch Anteilinhaber oder potenzielle Anteilinhaber für einen bestimmten Teilfonds gestellt werden, eine alternative Methode zur Berechnung des Nettoinventarwerts zu verwenden, kann der Teilfonds entweder auf Grundlage des Angebotspreises oder des Nachfragepreises bewertet werden (welcher die im vorangegangenen Absatz genannten Faktoren umfassen würde).“

2.

Änderung von Artikel 22 – „Hauptversammlungen der Anteilinhaber der Gesellschaft“, Absatz 4, durch folgenden Wortlaut:
„Die Jahreshauptversammlung findet gemäß Luxemburger Recht an dem in der Einberufungsmitteilung angegebenen Ort in Luxemburg-Stadt am [dritten] vierten Freitag [des] Monats [Mai] April um 10.00 Uhr statt.“
Die obige Verfügung wird zum Beginn des neuen Geschäftsjahres am 1. Januar 2016 wirksam.

3.

Änderung von Artikel 18 – „Anlagepolitiken und Beschränkungen“, Absatz 6. Aus Gründen der Vereinheitlichung wird der Begriff „Verkaufsprospekt“ durch die Formulierung „Verkaufsunterlagen für die Anteile der Gesellschaft“ ersetzt.

4.

Änderung von Artikel 17 – „Übertragung von Befugnissen“ und Artikel 25 – „Zusammenlegung“. Aus Gründen der Vereinheitlichung wird der Begriff „SICAV“ durch den Begriff „Gesellschaft“ ersetzt.

5.

Verschiedenes.

Die Anteilinhaber werden darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 31 der Satzung der Gesellschaft (i) beim zweiten Aufruf kein Quorum erforderlich ist, wenn beim ersten Aufruf kein Quorum erreicht wird und (ii) Beschlüsse mit mindestens zwei Dritteln (2/3) der in der Versammlung gültig abgegebenen Stimmen gefasst werden.

Falls Sie an der außerordentlichen Hauptversammlung teilnehmen möchten, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns mindestens 48 Stunden vor dem Tag der Versammlung über Ihre Absicht in Kenntnis setzen würden.

Falls Sie nicht in der Lage sind, persönlich an der außerordentlichen Hauptversammlung teilzunehmen, können Sie abstimmen, indem Sie das beiliegende Vollmachtsformular ausfüllen und per Fax an Alexandra Schmitt, per Fax an die Nummer (+352) 47 67 33 45 oder per E-Mail an lb-domicile@caceis.com senden (bis spätestens 30. Juni 2016) UND per Post an die folgende Adresse:

Caceis Bank Luxembourg
5 Allée Scheffer
L-2520 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
z. Hd. Frau Alexandra Schmitt

Das Vollmachtsformular ist auf Anfrage auch am eingetragenen Sitz der Gesellschaft erhältlich oder bei der CACEIS Bank Deutschland GmbH, Lilienthalallee 34 – 36, D-80939 Munich.

Die wesentlichen Anlegerinformationen sowie der Verkaufsprospekt Ihrer SICAV, in dem alle ihre Merkmale dargelegt sind, sind wie folgt erhältlich

– CACEIS Bank Deutschland GmbH, Lilienthalallee 34 – 36, D-80939 Munich

– am Gesellschaftssitz von Natixis Asset Management, Immeuble Grand Seine, Direction Service Clients, 21 quai d’Austerlitz, 75634 Paris Cedex 13. Sie werden Ihnen auf schriftliche Anfrage innerhalb einer Woche zugeschickt.

– per E-Mail an nam-service-clients@am.natixis.com

– oder auf der Website www.nam.natixis.com

DER VERWALTUNGSRAT

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