Auch wenn diese Bilanz auf den ersten Blick eine gute Bilanz zu sein scheint, erkennt man auf den 2. Blick dann als Anleger schon, dass die Gesellschaft innerhalb eines Jahres ein 6-stelliges Minus als realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres ausweisen muss. Dann relativiert sich diese Bilanz.
HFO Europe Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG
München
Jahresbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Sitz: München
Handelsregister München
HRB 150 878
UST.-IDNR. DE 813914313
Inhaltsverzeichnis
Bilanz zum 31. Dezember 2019
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)
Bilanz zum 31. Dezember 2019
31.12.2019 | 31.12.2018 | |
EUR | EUR | |
I. Investmentbetriebsvermögen | ||
A. Aktiva | ||
Vermögenswerte | 0,00 | 0,00 |
0,00 | 0,00 | |
B. Passiva | ||
Verbindlichkeiten | 0,00 | 0,00 |
0,00 | 0,00 |
II. Investmentanlagevermögen
A. Aktiva
1. Beteiligungen | 11.520.404,70 | 7.282.166,83 |
2. Barmittel und Barmitteläquivalente | ||
Täglich verfügbare Bankguthaben | 1.480.975,09 | 3.189.130,09 |
3. Forderungen | ||
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 45.000,00 | 0,00 |
13.046.379,79 | 10.471.296,92 |
B. Passiva
1. Rückstellungen | 524.354,80 | 76.925,00 |
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 95.588,24 | 594,36 |
3. Sonstige Verbindlichkeiten | ||
a) gegenüber Gesellschaftern | 0,00 | 1.875,00 |
b) Andere | 0,00 | 0,00 |
4. Eigenkapital | ||
a) Kapitalanteile | 17.250,00 | 17.250,00 |
b) Kapitalrücklage | 9.484.750,00 | 8.547.250,00 |
c) Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung | 2.733.803,06 | 1.486.651,25 |
d) Gewinnvortrag/Verlustvortrag | 340.751,31 | -386.174,09 |
e) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -150.117,62 | 726.925,40 |
13.046.379,79 | 10.471.296,92 |
Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019
2019 | 2018 | |
EUR | EUR | |
I. Verwaltungstätigkeit | ||
a) Erträge | 0,00 | 0,00 |
b) Aufwendungen | 0,00 | 0,00 |
0,00 | 0,00 | |
II. Investmenttätigkeit | ||
1. Erträge | 480.362,43 | 836.420,61 |
Erträge aus Sachwerten | 480.362,43 | 836.420,61 |
Summe der Erträge | 480.362,43 | 836.420,61 |
2. Aufwendungen | ||
a) Verwaltungsvergütung | -28.125,00 | -28.125,00 |
b) Verwahrstellenvergütung | -35.700,00 | -35.700,00 |
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten | -82.381,99 | -29.749,39 |
d) Sonstige Aufwendungen | -484.273,06 | -15.920,82 |
Summe der Aufwendungen | -630.480,05 | -109.495,21 |
3. Ordentlicher Nettoertrag | -150.117,62 | 726.925,40 |
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -150.117,62 | 726.925,40 |
5. Zeitwertänderung | ||
a) Erträge aus der Neubewertung | 1.250.343,18 | 630.748,29 |
b) Aufwendungen aus der Neubewertung | 0,00 | -1.589,23 |
c) Abschreibungen Anschaffungsnebenkosten | -3.191,37 | -9.489,14 |
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres | 1.247.151,81 | 619.669,92 |
6. Ergebnis des Geschäftsjahres | 1.097.034,19 | 1.346.595,32 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2019
der HFO Europe Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft wurde am 15. Juli 2015 gegründet. Die Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts München (HRA 104154) unter der Firma „HFO Europe Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG“ (HFO Europe Fund KG) erfolgte am 03. August 2015.
Die Gesellschaft ist eine Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des § 149 Abs. 1 Satz 1 KAGB. Die HFO Europe Fund KG ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.
Als geschlossener Spezial-AIF im Sinne des § 1 Abs. 5, 6 KAGB ist die HFO Europe Fund KG verpflichtet, einen Jahresbericht nach den Regelungen des § 158 KAGB i.V.m. § 135 KAGB sowie den Bestimmungen der KARBV und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 zu erstellen.
Die Bilanz ist in Staffelform nach den Vorgaben des § 21 Abs. 4 KARBV gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß § 22 Abs. 3 KARBV. Die Gesellschaft hat nach § 158 KAGB i.V.m. § 135 KAGB sowie § 23 KARBV einen Lagebericht nach den Vorschriften des HGB und den ergänzenden Regelungen des KAGB erstellt.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird darauf hingewiesen, dass im Vorjahr eine Umgliederung zwischen den Eigenkapitalpositionen „Nicht realisierte Gewinne/Verluste aus der Neubewertung“ und „Gewinn-/Verlustvortrag“ erfolgte. Die Vorjahreszahlen wurden daher angepasst. Das Eigenkapital hat sich dadurch insgesamt aber nicht geändert.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände erfolgt durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft, MHC Marble House Capital AG, Hamburg, nach den Vorschriften von § 286 KAGB i.V.m. §§ 168, 261 KAGB. Die Zielfonds stellen in der Regel quartalsweise Zwischenberichte und Partners‘ Capital Account Statements zur Verfügung, die Informationen zum Verkehrswert der Zielfondsbeteiligung (Fair Value) beinhalten. Dieser ermittelte Wert der Beteiligung an einem Zielfonds wird bei der Anteilswertermittlung von der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu Grunde gelegt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurden beibehalten.
Beteiligungen werden mit den bis zum Stichtag geleisteten Einzahlungen, gegebenenfalls reduziert um erfolgte Ausschüttungen, angesetzt und zu Verkehrswerten bewertet. Noch nicht an das Beteiligungsunternehmen eingezahlte Beträge sind nur als Verbindlichkeit darzustellen, wenn schon eine Anforderung bestand.
Barmittel und Barmitteläquivalente werden zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Erträge und Aufwendungen sind periodengerecht abgegrenzt. Aufwendungen des Berichtsjahres, welche noch nicht in Rechnung gestellt worden sind, werden über Rückstellungen oder Verbindlichkeiten abgebildet.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Beteiligungen
Nachfolgende Beteiligungen befinden sich zum 31. Dezember 2019 im Portfolio:
Zielfonds/Co-Investments | Nennwert (Commitment) | Bewertung 31.12.2018 | Veränderung laufendes Jahr | Bewertung 31.12.2019 |
in EUR | in EUR | in EUR | in EUR | |
CapEntrepreneurs II FPCI | 1.500.000,00 | 1.732.170,00 | -905.525,00 | 826.645,00 |
Sagard 3 FPCI | 2.000.000,00 | 1.151.792,59 | 435.811,41 | 1.587.604,00 |
MCH Iberian Capital IV FCR | 2.425.000,00 | 881.407,87 | 937.503,13 | 1.818.911,00 |
APIA Ciprés FPCI | 250.000,00 | 352.886,00 | 76.676,00 | 429.562,00 |
Cortefiel Co-Invest SCSp | 300.000,00 | 440.400,00 | -5.700,00 | 434.700,00 |
Abénex V FPCI | 2.000.000,00 | 1.628.000,00 | -33.732,00 | 1.594.268,00 |
Investintile S.p.A. | 250.000,00 | 249.988,83 | 11,17 | 250.000,00 |
RG Safety Invest FPCI | 250.000,00 | 250.650,00 | 56.100,00 | 306.750,00 |
Origo Wista Holding GmbH (Winkemann) | 350.000,00 | 350.000,00 | 0,00 | 350.000,00 |
APIA Expereo FPCI | 150.000,00 | 149.664,00 | 40.460,00 | 190.124,00 |
Lyceum Capital DMC L.P. | 169.678,00 | 95.207,54 | 142.454,05 | 237.661,59 |
Three Hills Capital I SICAV-FIAR | 451.922,00 | 0,00 | 607.556,23 | 607.556,23 |
Three Hills Capital II SICAV-FIAR | 1.548.078,00 | 0,00 | 1.686.588,85 | 1.686.588,85 |
Global Thessalia S.L. (Litalsa) | 1.000.000,00 | 0,00 | 1.050.000,00 | 1.050.000,00 |
Palacios Foods Investments S.L. (Mafalda) | 150.034,00 | 0,00 | 150.034,03 | 150.034,03 |
Summe | 12.794.712,00 | 7.282.166,83 | 4.238.237,87 | 11.520.404,70 |
Die Gesellschaft übt keinen beherrschenden Einfluss auf Zielfonds und Zielunternehmen aus, da alle Beteiligungen Minderheitsbeteiligungen darstellen.
Anlagenspiegel
Zielfonds/Co-Investments | 31.12.2018 | Zugänge | Abgänge | Zeitwertänderung | 31.12.2019 |
in EUR | in EUR | in EUR | in EUR | in EUR | |
CapEntrepreneurs II FPCI | 1.732.170,00 | 0,00 | 442.550,00 | -462.975,00 | 826.645,00 |
Sagard 3 FPCI | 1.151.792,59 | 354.803,93 | 0,00 | 81.007,48 | 1.587.604,00 |
MCH Iberian Capital IV FCR | 881.407,87 | 886.387,92 | 48.965,10 | 100.080,31 | 1.818.911,00 |
APIA Ciprés FPCI | 352.886,00 | 0,00 | 0,00 | 76.676,00 | 429.562,00 |
Cortefiel Co-Invest SCSp | 440.000,00 | 286,76 | 45.000,00 | 39.013,24 | 434.700,00 |
Abénex V FPCI | 1.628.000,00 | 112.000,00 | 317.378,00 | 171.646,00 | 1.594.268,00 |
Investintile S.p.A. | 249.988,83 | 0,00 | 0,00 | 11,17 | 250.000,00 |
RG Safety Invest FPCI | 250.650,00 | 0,00 | 0,00 | 56.100,00 | 306.750,00 |
Origo Wista Holding GmbH (Winkemann) | 350.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 350.000,00 |
APIA Expereo FPCI | 149.664,00 | 0,00 | 0,00 | 40.460,00 | 190.124,00 |
Lyceum Capital DMC L.P. | 95.207,54 | 6.709,42 | 0,00 | 135.744,63 | 237.661,59 |
Three Hills Capital I SICAV-FIAR | 0,00 | 428.445,30 | 0,00 | 179.110,93 | 607.556,23 |
Three Hills Capital II SICAV-FIAR | 0,00 | 1.384.186,00 | 32.251,57 | 334.654,42 | 1.686.588,85 |
Global Thessalia S.L. (Litalsa) | 0,00 | 1.014.161,00 | 0,00 | 35.839,00 | 1.050.000,00 |
Palacios Foods Investments S.L. (Mafalda) | 0,00 | 153.225,40 | 0,00 | -3.191,37 | 150.034,03 |
Summe | 7.282.166,83 | 4.340.205,73 | 1.084.766,67 | 784.176,81 | 11.520.404,70 |
Weitere Angaben zu den Beteiligungen
Zielfonds/Co-Investments | Sitz | Datum Eingehen Beteiligung | Gesamtkapital Zielfonds | Commitment HFO Europe Fund |
in EUR | in EUR | |||
CapEntrepreneurs II FPCI | Frankreich | 24.10.2016 | 100.000.000,00 | 1.500.000,00 |
Sagard 3 FPCI | Frankreich | 14.12.2016 | 808.080.808,08 | 2.000.000,00 |
MCH Iberian Capital IV FCR | Spanien | 03.05.2017 | 335.200.000,00 | 2.425.000,00 |
APIA Ciprés FPCI | Frankreich | 03.07.2017 | 68.500.000,00 | 250.000,00 |
Cortefiel Co-Invest SCSp | Luxemburg | 15.09.2017 | 100.000.000,00 | 300.000,00 |
Abénex V FPCI | Frankreich | 22.12.2017 | 424.200.000,00 | 2.000.000,00 |
Investintile S.p.A. | Italien | 12.12.2017 | 28.440.000,00 | 250.000,00 |
RG Safety Invest FPCI | Frankreich | 27.09.2017 | N.A. | 250.000,00 |
Origo Wista Holding GmbH (Winkemann) | Deutschland | 26.04.2018 | 10.000.000,00 | 350.000,00 |
APIA Expereo FPCI | Frankreich | 19.09.2018 | N.A. | 150.000,00 |
Lyceum Capital DMC L.P. | England | 27.06.2018 | N.A. | 169.678,00 |
Three Hills Capital I SICAV-FIAR | Luxemburg | 31.07.2019 | 31.322.136,00 | 451.922,00 |
Three Hills Capital II SICAV-FIAR | Luxemburg | 31.07.2019 | 160.691.595,00 | 1.548.078,00 |
Global Thessalia S.L. (Litalsa) | Spanien | 17.07.2019 | 24.254.000,00 | 1.000.000,00 |
Palacios Foods Investments S.L. (Mafalda) | Spanien | 17.07.2019 | 29.625.047,00 | 150.034,00 |
Rückstellungen
Die Rückstellungen setzen sich zusammen aus Kosten für die steuerliche Beratung, für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen und für die Jahresabschlussprüfung der Gesellschaft (EUR 40.000,00), aus der Verwahrstellenvergütung für das vierte Quartal 2019 (EUR 8.925,00) sowie aus der für die Steuerjahre 2018 und 2019 zu zahlenden Gewerbesteuer (EUR 475.429,80).
Die Rückstellungen haben, wie im Vorjahr, insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Forderungen
Es bestehen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von EUR 45.000,00 aus Ausschüttungen aus dem Investment Cortefiel Co-Invest SCSp, die das Geschäftsjahr 2019 betreffen, aber erst im Geschäftsjahr 2020 an die Gesellschaft ausgeschüttet worden sind.
Verbindlichkeiten
Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Investitionsgütern.
Zum 31. Dezember 2019 bestehen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 95.588,24.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Eigenkapital
Im Handelsregister ist eine Hafteinlage von jeweils EUR 1.000,00 für den Gründungskommanditisten, die Proba Private Equity Services GmbH, Hamburg, sowie für die Kapitalverwaltungsgesellschaft, MHC Marble House Capital AG, Hamburg, eingetragen.
Der Komplementär ist am Gesellschaftskapital nicht beteiligt.
Die Kapitalkonten des Komplementärs und der Kommanditisten stellen sich gemäß Gesellschaftsvertrag, wie folgt, dar:
Die Kapitalkonten des Komplementärs und der Kommanditisten stellen sich gemäß Gesellschaftsvertrag, wie folgt, dar:
EUR | |||
Komplementär: | Kapitalkonto I | (Haftsummenkonto) | 0,00 |
Kommanditisten: | Kapitalkonto I | (Haftsummenkonto) | 17.250,00 |
Kapitalkonto II | (Rücklagenkonto) | 9.484.750,00 | |
Kapitalkonto III | (Laufendes Konto) | 2.924.436,75 | |
Kapitalkonto IV | (Verlustvortragskonto) | 0,00 | |
Kommanditkapital | 12.426.436,75 |
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Von den Zielfonds wurden bis zum 31. Dezember 2019 rd. 79 % der Kapitalzusagen abgerufen. Somit ergibt sich zum Bilanzstichtag eine verbleibende Zahlungsverpflichtung der Fondsgesellschaft an ihre Zielfonds von maximal rd. EUR 2,7 Mio.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die HFO Europe Fund KG hat im Geschäftsjahr 2019 Beteiligungserträge aus ihren Zielfonds-Beteiligungen in Höhe von insgesamt EUR 480.362,43 erzielt.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen Aufwendungen in Höhe von EUR 484.273,06 beinhalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten in Höhe von EUR 2.827,07 und die für das Geschäftsjahr 2019 an den Komplementär zu zahlende Haftungsvergütung in Höhe von EUR 1.875,00 sowie die Aufwendungen aus der für die Steuerjahre 2018 und 2019 zu zahlenden Gewerbesteuer in Höhe von EUR 473.064,80.
Darüber hinaus sind in den Aufwendungen die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft in Höhe von EUR 28.125,00, die Vergütung der Verwahrstelle in Höhe von EUR 35.700,00 sowie die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und für die Erstellung der Steuererklärungen in Höhe von EUR 82.381,99 enthalten.
Aus der Bewertung der zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Zielfonds und Co-Investments mit dem Fair-Market-Value haben sich unrealisierte Erträge aus Zuschreibungen in Höhe von EUR 1.250.343,18 sowie unrealisierte Verluste aus Abschreibungen in Höhe von EUR 3.191,37 ergeben.
V. Angaben zum Anteilswert und zur Anzahl der umlaufenden Anteile
Ein Kapitalanteil beträgt einen Euro. Die Summe der umlaufenden Anteile beträgt gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 2. HS KARBV i.V.m. § 23 Abs. 2 Nr. 4 KARBV zum 31. Dezember 2019 EUR 9.502.000,00. Als umlaufende Anteile wird das eingeforderte und eingezahlte Kapital definiert.
Der Wert eines Anteils für Kommanditisten auf Basis der umlaufenden Anteile und des zum Bilanzstichtag im Jahresabschluss ausgewiesenen Eigenkapitals beträgt zum 31. Dezember 2019 EUR 1,31.
Es gibt vier Anteilsklassen:
• |
Komplementär |
• |
Gründungskommanditisten |
• |
Kapitalverwaltungsgesellschaft |
• |
Anleger |
Der Komplementär übernimmt keine Kapitalzusage und ist am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.
Der Gründungskommanditist übernimmt eine Kapitalzusage in Höhe von EUR 1.000,00. Im Hinblick auf die von ihm übernommene Kapitalzusage wird der Gründungskommanditist wie ein Anleger behandelt.
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft übernimmt eine Kapitalzusage in Höhe von EUR 1.000,00. Im Hinblick auf die von ihr übernommene Kapitalzusage wird die Kapitalverwaltungsgesellschaft wie ein Anleger behandelt.
Bei der Fondsgesellschaft bestehen zwei getrennte Buchungskreise I und II, die insbesondere für die Beteiligung der Anleger am Gesellschaftsvermögen, für die Verteilung von Aufwand und Ertrag sowie für Ergebnisverteilungen und Auszahlungen maßgeblich sind. Im Buchungskreis I werden die Beteiligungen aller Anleger mit Ausnahme der Alternativen Investmentfonds (AIF) der Marble-House-Gruppe geführt. Im Buchungskreis II werden ausschließlich die Beteiligungen der AIF der Marble-House-Gruppe geführt.
Bis zum Zeitpunkt der Vollrückzahlung des eingezahlten Kapitals der Anleger wird das Ergebnis der Fondsgesellschaft im jeweiligen Buchungskreis allen Anlegern im Verhältnis ihrer Kapitalzusagen in diesem Buchungskreis zueinander zugewiesen. Abweichend hiervon erhält die Kapitalverwaltungsgesellschaft nach dem Zeitpunkt der Vollrückzahlung eine gesonderte Gewinnzuweisung im Buchungskreis I gemäß § 11 Nr. 2 des Gesellschaftsvertrags.
VI. Wertentwicklung im Geschäftsjahr
Aufgrund der im Gründungsjahr noch nicht aufgenommenen Anleger und noch nicht getätigten Investitionen ist die Bewertung des Investmentvermögens zum 31. Dezember 2015 noch nicht aussagekräftig.
Das Portfolio der Gesellschaft wurde zum 31. Dezember 2016 zum 1,08-fachen, bezogen auf das von der Fondsgesellschaft in die Zielfonds und die Co-Investments eingezahlte Kapital, bewertet.
Zum 31. Dezember 2017 wurde das Portfolio der Gesellschaft zum 1,21-fachen und zum 31. Dezember 2018 zum 1,19-fachen, bezogen auf das von der Fondsgesellschaft in die Zielfonds und die Co-Investments eingezahlte Kapital, bewertet.
Zum 31. Dezember 2019 wurde das Portfolio der Gesellschaft zum 1,15-fachen, bezogen auf das von der Fondsgesellschaft in die Zielfonds und Co-Investments eingezahlte Kapital, bewertet.
Die Bewertung der Zielfonds und Co-Investments zum 31. Dezember 2019 wurde auf der Basis des geprüften Jahresabschlusses oder des vorläufigen Zwischenabschlusses der einzelnen Beteiligungen vorgenommen, in denen Informationen zum Verkehrswert der Zielfonds bzw. Co-Investments enthalten sind.
Unter Berücksichtigung der im Beteiligungsprospekt ausgewiesenen, von der HFO Europe Fund KG zu tragenden Aufwendungen (Vergütungen des Komplementärs, der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der Verwahrstelle, Gründungskosten, Steuerberatungskosten, Abschluss- und Prüfungskosten etc.) beläuft sich der Wert eines Anteils für Kommanditisten zum 31. Dezember 2019 auf 131 %, bezogen auf das von den Kommanditisten in die Fondsgesellschaft eingezahlte Kapital.
Vergleichende Übersicht über die Wertentwicklung des Investmentvermögens
31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
Bewertung Portfolio | 115 % | 119 % | 121 % | 108 % |
Bewertung Nettoinvestmentvermögen | 95 % | 99 % | 100 % | 99 % |
Wert eines Anteils für Kommanditisten | 131 % | 121 % | 104 % | 98 % |
VII. Gewinnverwendungsrechnung und Entwicklungsrechnung
Verwendungsrechnung gemäß § 24 Abs. 1 KARBV
2019 | 2018 | |
in EUR | in EUR | |
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | -150.117,62 | 726.925,40 |
Gutschrift/Belastung auf Kapitalkonten | 150.117,62 | -726.925,40 |
Bilanzgewinn/Bilanzverlust | 0,00 | 0,00 |
Entwicklungsrechnung für das Vermögen des Komplementärs gemäß § 24 Abs. 2 KARBV
2019 | 2018 | |
in EUR | in EUR | |
Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres | 0,00 | 0,00 |
Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres | 0,00 | 0,00 |
Entwicklungsrechnung für das Vermögen der Kommanditisten gemäß § 24 Abs. 2 KARBV
2019 | 2018 | |
in EUR | in EUR | |
Wert des Eigenkapitals am Beginn des Geschäftsjahres | 10.391.902,56 | 13.767.807,24 |
Mittelzufluss aus Kapitalabrufen von Kommanditisten | 937.500,00 | 1.027.500,00 |
Mittelabfluss aufgrund von Ausschüttungen an Kommanditisten | 0,00 | -5.750.000,00 |
Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung | -150.117,62 | 726.925,40 |
Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | 1.247.151,81 | 619.669,92 |
Wert des Eigenkapitals am Ende des Geschäftsjahres | 12.426.436,75 | 10.391.902,56 |
VIII. Angaben zur Transparenz und zur Gesamtkostenquote
Gesamtkostenquote
Die Gesamtkostenquote umfasst gemäß § 166 Abs. 5 Satz 3 KAGB sämtliche von der HFO Europe Fund KG im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Fonds; dieser beträgt im abgelaufenen Geschäftsjahr EUR 4.301.389,03 im Buchungskreis I und EUR 13.084.509,77 im Buchungskreis II. Die Gesamtkostenquote für das abgelaufene Geschäftsjahr beträgt 4,76 % im Buchungskreis I und 3,25 % im Buchungskreis II.
Rückvergütungen und Vermittlungsfolgeprovisionen
Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der von der Gesellschaft an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Vergütungen, die von der HFO Europe Fund KG an die Kapitalverwaltungsgesellschaft geleistet werden, werden nicht für Vergütungen an Vermittler von Anteilen der Gesellschaft auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet.
Erfolgsabhängige oder zusätzliche Vergütungen
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft erhält keine erfolgsabhängige oder zusätzliche Verwaltungsvergütung gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 1 2. HS KAGB.
Transaktionskosten
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat im Geschäftsjahr 2019 keine Transaktionskosten von der HFO Europe Fund KG erhalten.
IX. Nachtragsbericht
Durch die Ausbreitung von Covid-19 ergeben sich Risiken für die globale und makroökonomische Entwicklung und damit einhergehend ebenfalls potenziell negative Auswirkungen auf die Beteiligungen der Gesellschaft. Die konkreten Auswirkungen aus der Verbreitung von Covid-19 auf die Weltwirtschaft sind derzeit noch nicht absehbar. Zu Beginn der Pandemie wurde gemäß der Schätzungen des Internationalen Währungsfonds (IWF) der Rückgang der Weltwirtschaft für 2020 noch mit bis zu drei Prozent prognostiziert. Mit den zu diesem Zeitpunkt noch nicht erwarteten, immer wieder aufkeimenden Infektionswellen und neuen Varianten des Corona-Virus SARS-CoV-2 musste der IWF seine Schätzung für das Jahr 2020 nochmals um 0,5 Prozent auf 3,5 Prozent korrigieren. Dieser Rückgang der Weltwirtschaft führt zu einer negativen Beeinflussung der Umsatz- und Ergebnisziele der Beteiligungen der Gesellschaft für das Jahr 2020. Es ist jedoch für die Gesellschaft derzeit nicht möglich, die Implikationen der Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit abschließend zu beurteilen.
Mit dem Ausblick der jüngsten Impfstoffzulassungen und der Wirksamkeit der politischen Maßnahmen gegen die Pandemie prognostiziert der IWF in seinen jüngsten Veröffentlichungen für das Jahr 2021 bereits wieder ein Plus von 5,5 Prozent der weltweiten Wirtschaftsleistungen.
Darüber hinaus haben sich nach dem Bilanzstichtag keine Ereignisse ergeben, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.
X. Sonstige Angaben
Mitarbeiteranzahl
Im Geschäftsjahr 2019 beschäftigte die Gesellschaft keine Mitarbeiter.
Persönlich haftender Gesellschafter
Persönlich haftender Gesellschafter der HFO Europe Fund KG ist die Marble House Private Equity Verwaltungs GmbH, Hamburg, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00. Sie ist am Gesellschaftskapital der Gesellschaft nicht beteiligt.
Die Geschäftsführer der Komplementärin waren im Berichtszeitraum:
― |
Herr Roderich Widenmann, Bankkaufmann (bis Mai 2019) |
― |
Herr Dr. Christoph Ludwig, Dipl.-Kaufmann (bis März 2020) |
― |
Herr Dr. Volker Simmering, Dipl.-Volkswirt (ab März 2020) |
― |
Herr Claus Kühn, Jurist (ab März 2020) |
Für die Marble House Private Equity Verwaltungs GmbH gilt folgende Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Sämtliche Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Geschäftsführung/Vertretung
Die Geschäfte der Gesellschaft werden nach Maßgabe der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages durch den Komplementär Marble House Private Equity Verwaltungs GmbH, Hamburg, als Organ der Fondsgesellschaft geführt.
Der Komplementär ist berechtigt, die Geschäfte der Gesellschaft im Rahmen der ihm im Gesellschaftsvertrag eingeräumten Geschäftsführungsbefugnis allein zu führen. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Komplementär wird stets vertreten durch seine Geschäftsführer.
Hamburg, den 8. Februar 2021
Marble House Private Equity Verwaltungs GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer
Claus Kühn
Dr. Volker Simmering
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019
der HFO Europe Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG
I. Branchenentwicklung
Branchenbezogene Rahmenbedingungen
Trotz der wachsenden makroökonomischen und politischen Unsicherheiten auf den globalen Märkten hat sich das Wachstum der Private-Equity-Branche im Vergleich zu den Vorjahren nicht wesentlich verlangsamt. In 2019 wurde weiterhin stark investiert, es wurden im Durchschnitt relativ hohe Renditen an die Anleger ausgeschüttet und mehr Kapital beschafft als jemals zuvor. Die Entwicklung wurde vor allem geprägt vom Enthusiasmus der Investoren, die den Markt weiterhin mit frischem Kapital versorgt haben. So belief sich das Fundraising-Volumen der europäischen Private-Equity-Fonds in 2019 insgesamt auf EUR 109 Mrd. Das entspricht einem Anstieg um 6 % im Vergleich zum Vorjahr und dem höchsten Stand seit 2006. Im selben Zeit- raum erzielte die Höhe des investierten Kapitals mit einem Zuwachs um 10 % auf EUR 94 Mrd. einen neuen Rekord. Ein Großteil der Investitionen entfällt dabei auf Unternehmen des Mittelstands. Die Desinvestitionen konnten indes das Niveau des Vorjahres nicht halten und erreichten mit einem Rückgang der tatsächlichen Transaktionen in 2019 den niedrigsten Stand der letzten sechs Jahre. Insgesamt sank das Transaktionsvolumen der Verkäufe in 2019 um 16% auf EUR 31,0 Mrd.
Aufgrund neuer Rekordstände noch nicht investierten Kapitals (sog. „Dry Powder“), herrscht weiterhin starker Wettbewerb unter den Private Equity-Anbietern um attraktive Zielinvestments, was zu höheren Ankaufsbewertungen der Portfoliounternehmen geführt hat. Das hatte u.a. zur Konsequenz, dass sich Private Equity-Fonds noch stärker auf Wertschöpfungspotenziale und innovative Transaktionsstrukturen konzentriert haben, um die angestrebten Renditen zu erzielen. Anhaltend hohe Ankaufspreise, volatile Kapitalmärkte, Spannungen im Welthandelssystem (vor allem zwischen den USA und China), der bevorstehende Brexit und die wachsende Gefahr einer weltweiten Rezession haben allerdings auch Unsicherheiten in den Private Equity-Märkten spürbar werden lassen.
Die MHC Marble House Capital AG hat zu Beginn des Geschäftsjahres 2019 mit insgesamt 13 Fonds, einschließlich der HFO Europe Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG (nachfolgend „HFO Europe Fund KG“, „Fonds“ oder „Gesellschaft“), ein Kapitalvolumen von insgesamt ca. EUR 225 Mio. in der Anlageklasse Private Equity verwaltet. Mit Abschluss des Geschäftsjahres 2019 hat sich das verwaltete Kapital der MHC Marble House Capital AG auf ca. EUR 235 Mio. erhöht.
Prognosebericht
Vorhersagen sind aufgrund der großteils opportunistischen Natur des Private-Equity-Geschäfts im Allgemeinen und der zunehmend ausgeprägten Volatilität in den ökonomischen Rahmenbedingungen im Besonderen mit einem hohen Grad an Unschärfe versehen. Verallgemeinernd lässt sich jedoch davon ausgehen, dass sich die Trends des Jahres 2019 betreffend die Entwicklung der Private-Equity-Branche wohl in 2020 nicht im gleichen Maße fortsetzen werden.
Die allgemeine wirtschaftliche Situation im Jahr 2020 wird eher schwächer als in 2019 eingeschätzt. Für das politische Umfeld wird eine weiter abnehmende Stabilität erwartet.
Für die Geschäftstätigkeit der HFO Europe Fund KG sind ausschließlich die Zielmärkte in Europa von Bedeutung. Trotz eines allgemein komplizierten Marktumfeldes in Europa (aufgrund der finanziellen Probleme einzelner EU-Mitgliedsstaaten und des bevorstehenden Brexits) sowie der weltweiten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie erscheint ein weiteres Wachstum des Private-Equity-Sektors auch in 2020 und darüber hinaus möglich. Die Geschäftstätigkeit der HFO Europe Fund KG und ihrer Zielfonds und Portfoliounternehmen sollte in den folgenden Jahren von dieser Entwicklung profitieren können.
II. Grundlagen der Gesellschaft
Allgemeine Angaben
Die HFO Europe Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG, München, ist ein geschlossener Spezial-AIF („Alternativer Investment Fonds“) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches („KAGB“). Die Gesellschaft wurde am 15. Juli 2015 errichtet und in das Handelsregister eingetragen. Das Zielvolumen betrug bei Auflage des AIF EUR 20 Mio. Die Zeichnungsfrist der HFO Europe Fund KG endete zum 30. Juni 2017. Das Kommanditkapital beträgt zum Ende der Zeichnungsfrist EUR 15,250 Mio. Es bestehen keine verschiedenen Anteilsklassen. Die Anzahl der Anleger beträgt 7. Die Grundlaufzeit der Gesellschaft ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Sie kann mit Beschluss der Gesellschafter einmal um 2 Jahre verlängert werden.
Bei der Gesellschaft bestehen zwei getrennte Buchungskreise I und II, die insbesondere für die Beteiligung der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen, für die Verteilung von Aufwand und Ertrag, für Ergebnisverteilungen und Auszahlungen, für einen Auseinandersetzungsanspruch und die Beteiligung am Liquidationserlös maßgeblich sind. Im Buchungskreis I werden die Beteiligungen aller Gesellschafter mit Ausnahme der AIF der Marble-House-Gruppe geführt. Im Buchungskreis II werden ausschließlich die Beteiligungen der AIF der Marble-House-Gruppe geführt.
Anlageziele und Anlagepolitik
Das Anlageziel der Gesellschaft ist die Erwirtschaftung einer überdurchschnittlichen Rendite für die Anleger durch unmittelbare und mittelbare Beteiligungen an nicht börsennotierten Unternehmen des europäischen Mittelstandes („European Mid Market“).
Die HFO Europe Fund KG investiert unmittelbar oder mittelbar in Beteiligungen an Private-Equity-Zielfonds, die mindestens 80 % ihres investierbaren Kapitals in Beteiligungen an europäischen Mittelstandsunternehmen anlegen. Der Fonds erwirbt unmittelbare Beteiligungen an Zielfonds ausschließlich im Rahmen von Sekundärtransaktionen (Erwerb von Beteiligungen über den Zweitmarkt). Daneben investiert die Gesellschaft in Beteiligungen an Portfoliounternehmen durch Co-Investments mit bestehenden europäischen Private Equity-Fonds. Die Gesellschaft kann unmittelbare Beteiligungen auch durch Erwerb eines Portfolios von Unternehmensbeteiligungen auf dem Sekundärmarkt erwerben (sog. Secondary-Direct-Transaktionen).
Die Anlagerichtlinien der HFO Europe Fund KG sehen im Buchungskreis I einen Erwerb von 10-20 Zielfonds und 5-10 unmittelbaren Unternehmensbeteiligungen vor; im Buchungskreis II ausschließlich einen Erwerb von Beteiligungen an 10-20 Zielfonds. Im Buchungskreis I darf in einen einzelnen Zielfonds maximal ein Betrag von 20 % und in ein einzelnes Portfoliounternehmen maximal ein Betrag von 10 % des Zeichnungskapitals der Gesellschaft in diesem Buchungskreis investiert werden; im Buchungskreis II in einen einzelnen Zielfonds maximal ein Betrag von 40 % des Zeichnungskapitals der Fondsgesellschaft in diesem Buchungskreis.
Die Gesellschaft wird im Buchungskreis I mindestens 45 % ihres Zeichnungskapitals in diesem Buchungskreis in Zielfonds und mindestens 45 % in unmittelbare Beteiligungen an Portfoliounternehmen investieren; im Buchungskreis II mindestens 90 % in Zielfonds. Die HFO Europe Fund KG darf in Beteiligungen an Zielfonds und Portfoliounternehmen insgesamt einen Betrag von bis zu 100 % ihres Zeichnungskapitals investieren.
Zum Bilanzstichtag besteht das Portfolio der HFO Europe Fund KG aus sieben Beteiligungen an Private-Equity-Zielfonds („Sagard 3 FPCI“, „CapEntrepreneurs II Fund FPCI”, „MCH Iberian Capital Fund IV FCR“, „Abenex V FPCI“, „Three Hills Capital I SICAV-FIAR“, „Three Hills Capital II SICAV-FIAR“ und „Global Thessalia S.L.“) mit geografischem Fokus auf Frankreich, Spanien und Großbritannien. Die Zielfonds wurden durch Erwerb auf dem Sekundärmarkt oder vergleichbare Transaktionen erworben. Die Beteiligungen an den Zielfonds werden sowohl von Buchungskreis I als auch Buchungskreis II gehalten.
Darüber hinaus sind zum Bilanzstichtag acht Co-Investments („APIA Cipres FPCI“, „Cortefiel Co- Invest SCSp“, „RG Safety Invest FPCI“, „Investintile S.p.A.“, „Origo Wista Holding GmbH“, „APIA Expereo FPCI“, „Lyceum Capital DMC L.P.” und „Palacios Foods Investments S.L.“) mit geografischem Fokus auf Spanien, Frankreich, Italien, Großbritannien und Deutschland im Portfolio der HFO Europe Fund KG enthalten. Die Co-Investments werden ausschließlich vom Buchungskreis I gehalten.
Die Investitionsphase endet fünf Jahre nach Zeichnungsschluss, d.h. am 30. Juni 2022. Nach Ablauf der Investitionsphase dürfen keine weiteren Beteiligungen an Zielfonds oder Portfoliounternehmen erworben werden, zu deren Erwerb sich die Fondsgesellschaft zum Zeitpunkt des Ablaufs der Investitionsphase nicht bereits rechtlich bindend verpflichtet hatte.
Die Gesellschaft ist als sog. Blindpool ausgestaltet, d.h. zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung standen die Zielfonds, an denen sich die Gesellschaft beteiligen wird, noch nicht fest. Änderungen gegenüber der im Fondsprospekt beschriebenen Anlagestrategie hat es nicht gegeben.
Angaben zur Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)
Der Fonds hat mit der MHC Marble House Capital AG, Hamburg, als Kapitalverwaltungsgesellschaft (nachfolgend „KVG“) einen Fondsverwaltungsvertrag geschlossen. Die KVG übernimmt bei der HFO Europe Fund KG sämtliche Aufgaben, die nach dem Gesellschaftsvertrag der KVG zugewiesen sind, insbesondere die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement des Fonds.
Ende 2019 hat die Hamburger Paribus-Gruppe 100 % der Anteile an der MHC Marble House Capital AG übernommen. Die Paribus-Gruppe initiiert, konzipiert und realisiert mit rund 120 Mitarbeitern Investments für private und institutionelle Anleger in den Assetklassen Immobilien, Eisenbahnlogistik und Private Equity. Das Gesamtinvestitionsvolumen laufender und bereits abgeschlossener Investments unter Paribus-Management beläuft sich auf rund 2,7 Milliarden Euro.
Der Fondsverwaltungsvertrag regelt in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag die Übernahme der gesamten Verwaltung der HFO Europe Fund KG durch die KVG. Dies betrifft sowohl die Investmentmanagement-Aufgaben als auch die Fondsmanagement-Aufgaben.
Die Investmentmanagement-Aufgaben umfassen insbesondere die Auswahl und Prüfung von möglichen Beteiligungen an Zielfonds und Portfoliounternehmen, den Erwerb, die Verwaltung und Überwachung sowie die Veräußerung und Übertragung von Beteiligungen an Zielfonds und Portfoliounternehmen und die Verwertung von Sachwertauskehrungen von Zielfonds im Namen und auf Rechnung der Fondsgesellschaft.
Der Investmentprozess sieht vor, dass potenzielle Investitionen zunächst vom Investment Advisor als Berater der KVG geprüft und einer Due Diligence unterzogen werden. Bei positivem Verlauf stellt der Investment Advisor dem Investitionsausschuss der KVG eine finale Investmentempfehlung nebst Dokumentation zur Verfügung. Die KVG unterzieht die potentielle Investition auf Basis der Investmentempfehlung einer eingehenden Prüfung. Es können auch externe Berater hinzugezogen werden. In Abhängigkeit von dem Ergebnis der Prüfung trifft die KVG die Entscheidung, ob die Investition eingegangen wird oder nicht.
Die Fondsmanagement-Aufgaben umfassen insbesondere die Aufnahme von Anlegern, die Durchführung von Beschlussfassungen und Gesellschafterversammlungen des Fonds, die Überwachung von Maßnahmen zu Zahlungsvorgängen im Fonds hinsichtlich der Kapitaleinzahlungsverpflichtungen der Anleger sowie die Koordination von Auszahlungen, Maßnahmen der Verwaltung der Gesellschaft, insbesondere Angelegenheiten zur Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen dem Fonds und den Anlegern, den Abschluss von sonstigen Verwaltungs- und Geschäftsbesorgungsvorgängen, die Entscheidung über die Einrichtung, Höhe und Verwendung einer im Rahmen der Geschäftstätigkeit angemessenen Liquiditätsreserve, die Anlage liquider Mittel, die Erstellung der Jahres- und Quartalsberichte und die sonstige Betreuung der Anleger.
Die KVG ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf eigene Kosten der Leistungen Dritter zu bedienen. Insbesondere betrifft dies die Beratung durch die Idinvest Partners S.A., Paris, als Investment Advisor.
Für die Haftung der KVG, die Verjährung von Ansprüchen im Verhältnis zur KVG und die Freistellung der KVG aus diesem Vertrag gelten die Regelungen des Gesellschaftsvertrags entsprechend.
Der Fondsverwaltungsvertrag hat eine Laufzeit bis zur Vollbeendigung der HFO Europe Fund KG. Während der Laufzeit der Fondsgesellschaft (einschließlich einer möglichen Verlängerung der Laufzeit) kann der Fondsverwaltungsvertrag nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Zwischen der Gesellschaft und der KVG ist entsprechend den Regelungen im Gesellschaftsvertrag und in den Anlagebedingungen eine Verwaltungsvergütung in Höhe von 0,75 % der Bemessungsgrundlage vereinbart. Bemessungsgrundlage ist das Zeichnungskapital im Buchungskreis I. Im Geschäftsjahr wurde die HFO Europe Fund KG mit einer Verwaltungsvergütung der KVG in Höhe von EUR 28.125,00 belastet.
Nach Erreichen der Vollrückzahlung der geleisteten Kapitalzusagen sowie einer rechnerischen Mindestverzinsung der geleisteten Kapitalzusagen von 7 % p.a. für die Zeit der effektiven Kapitalbindung der Anleger im Buchungskreis I erhält die KVG eine Erfolgsbeteiligung (Carried Interest) in Höhe von 20 % der Auszahlungen der HFO Europe Fund KG. Im Geschäftsjahr sind keine Zahlungen von Carried Interest angefallen.
III. Wesentliche Risiken der Gesellschaft
Das Risikomanagement der HFO Europe Fund KG wird von der KVG betrieben. Die von dieser eingesetzten Risikomanagement-Systeme beinhalten eine ständige Risikocontrolling-Funktion, welche die Erfassung, Messung, Steuerung und Überwachung aller wesentlichen Risiken, denen das Investmentvermögen ausgesetzt ist oder sein kann, umfasst.
Die Wertentwicklung der HFO Europe Fund KG kann durch folgende Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden:
Risiken im Zusammenhang mit Investitionen in Unternehmensbeteiligungen
Die HFO Europe Fund KG wird gemäß ihrer Anlagestrategie Investitionen in Zielfonds und Portfoliounternehmen tätigen. Die Gesellschaft wird dabei voraussichtlich nur Beteiligungen erwerben, die es ihr aufgrund ihrer Beteiligungshöhe im Verhältnis zum Gesamtkapital des Zielfonds bzw. des Portfoliounternehmens regelmäßig nicht ermöglichen, auf die Investitions- oder Desinvestitionsentscheidungen der erworbenen Zielfonds und Portfoliounternehmen Einfluss zu nehmen. Auf die Investitionsentscheidung der Zielfonds und Portfoliounternehmen hat die Gesellschaft somit regelmäßig keinen Einfluss. Es besteht das Risiko, dass sich die erworbenen Zielfonds und Portfoliounternehmen nicht erwartungsgemäß entwickeln.
Risiko des Fokus auf Sekundärtransaktionen
Wird eine Zielfondsbeteiligung im Rahmen einer Sekundärtransaktion erworben, übernimmt der Erwerber regelmäßig neben bestehenden Einzahlungsverpflichtungen auch etwaige Verbindlichkeiten des Verkäufers gegenüber dem Zielfonds. Aus diesem Grund kann es dazu kommen, dass der Erwerber gegenüber einem oder mehreren Zielfonds verpflichtet ist, Auszahlungen zurückzuzahlen, die der Verkäufer von dem Zielfonds erhalten hat, obwohl die entsprechenden Zahlungen nie an den Erwerber geleistet wurden. Die Geltendmachung von etwaigen Rückgriffsansprüchen gegen den Verkäufer kann zusätzliche Kosten verursachen und kann zudem erfolglos bleiben. Des Weiteren sind Beteiligungen an Zielfonds auf dem Sekundärmarkt nur in begrenzter Zahl verfügbar. Dies kann bei starker Nachfrage zu Preisen führen, die den Erwerb von Beteiligungen wirtschaftlich unattraktiv machen.
Risiko des Fokus auf Co-Investments
Bei der Eingehung von Co-Investments hat die Gesellschaft regelmäßig nur einen stark eingeschränkten oder keinen Verhandlungsspielraum in Bezug auf die Beteiligungsbedingungen. Dasselbe gilt für die Veräußerung eines Co-Investments. Typischerweise ist die Gesellschaft hierbei an eine Entscheidung des Managers des Zielfonds gebunden. Sie kann dann ihre Beteiligung an den Portfoliounternehmen weder zu einem anderen Zeitpunkt noch zu anderen Bedingungen veräußern als sie vom Manager des Zielfonds verhandelt werden. Die Beteiligung an Portfoliounternehmen im Wege von Co-Investments ist eine unmittelbare Beteiligung an einem einzelnen Portfoliounternehmen. Insofern ist die Beteiligung der Gesellschaft weniger risikodiversifiziert als die Beteiligung an einem Zielfonds.
Risikodiversifizierung
Die HFO Europe Fund KG investiert nur in einem speziellen Marktsegment, dem Bereich europäische Mittelstandsbeteiligungen. Durch diesen Branchenfokus und die begrenzte Anzahl der Zielfonds kann der Fonds nur eine eingeschränkte Risikodiversifizierung erreichen. Die Gesellschaft hat darüber hinaus keinen Einfluss darauf, welchen Grad der Risikodiversifizierung die Zielfonds über deren Beteiligungen an Portfoliounternehmen erreichen. Eine geringere Risikodiversifizierung hat zur Folge, dass der Gesellschaft bei Eintritt eines Risikos bei einem oder mehreren Zielfonds oder deren Portfoliounternehmen ein größerer Nachteil entsteht, als dies bei einer Verteilung der Investitionen auf eine größere Zahl von Zielfonds und Portfoliounternehmen der Fall wäre.
Risiko des Zahlungsverzugs gegenüber den Zielfonds
Die Kapitaleinzahlungsverpflichtung, welche die HFO Europe Fund KG mit dem Erwerb einer Beteiligung an einem Zielfonds übernimmt (zusätzlich zum Kaufpreis bei einem Erwerb auf dem Sekundärmarkt), wird aus den Kapitaleinzahlungen der Anleger und sonstigen Finanzmitteln der Gesellschaft erfüllt. Besteht nicht genügend Liquidität zur Finanzierung der Kapitaleinzahlungen bei den Zielfonds, kann der Fonds seinerseits gegenüber den Zielfonds in Verzug geraten. Dies kann Sanktionen gegen den Fonds nach sich ziehen, die dazu führen können, dass sich das an die Anleger auszahlbare Ergebnis der Gesellschaft verringert. Zur Abwendung des Verzugs kann die HFO Europe Fund KG ferner gezwungen sein, Beteiligungen an Zielfonds oder Co-Investments auf dem Sekundärmarkt zu verkaufen.
Liquiditätsrisiko / Reinvestitionen
Die HFO Europe Fund KG darf in Beteiligungen an Zielfonds und Portfoliounternehmen insgesamt einen Betrag von bis zu 100 % ihres Zeichnungskapitals investieren. Soweit die Gesellschaft Beteiligungen für Kaufpreise erwirbt und Kapitalzusagen gegenüber den Zielfonds abgibt, die in Summe den Betrag ihres Zeichnungskapitals abzüglich aller Kosten über die Laufzeit der Gesellschaft übersteigen, kann es erforderlich werden, dass die Gesellschaft einen Teil der Zahlungsverpflichtungen aus Rückflüssen finanziert, die sie aus ihren Beteiligungen oder aus der Anlage freier Liquidität erhalten hat.
Kurs- und Marktpreisrisiken; Währungsrisiken
Erhält die HFO Europe Fund KG von den Zielfonds oder Portfoliounternehmen Sachwertausschüttungen in Form von Aktien oder anderen Gesellschaftsanteilen, besteht ein Kurs- bzw. Preisrisiko für den Zeitraum zwischen Erhalt der Sachwerte und deren Veräußerung, d.h. der Wert der Anteile kann sich in der Zwischenzeit verringern. Die Gesellschaft könnte infolgedessen geringere Erlöse aus dem Verkauf der Anteile erzielen, als zum Zeitpunkt des Erhalts der Anteile zu erwarten war. Dasselbe Risiko besteht, wenn die Fondesgesellschaft Beteiligungen eingeht, die in einer anderen Währung geführt werden. Aus diesen Beteiligungen erfolgende Auszahlungen können durch Wechselkursveränderungen und lokale Devisenbestimmungen beeinträchtigt werden.
Auslandsrisiken
Der Fonds wird sich gemäß seiner Anlagestrategie voraussichtlich mit einem erheblichen Teil seines investierbaren Kapitals an Zielfonds und Portfoliounternehmen beteiligen, die in ausländischen Rechtsordnungen ansässig oder investiert sind. Die Durchsetzung rechtlicher Ansprüche der Gesellschaft gegenüber Zielfonds und Portfoliounternehmen im Ausland kann wesentlich schwieriger und mit höheren Kosten verbunden sein als im Inland. Darüber hinaus kann es aufgrund von Änderungen in den jeweiligen ausländischen Rechts- und Steuersystemen zu Nachteilen kommen. Schließlich können allgemeine Veränderungen der politischen oder wirtschaftlichen Situation in den Ländern, in denen von der Gesellschaft gezeichnete Zielfonds oder Portfoliounternehmen investiert oder ansässig sind, negative Auswirkungen haben. Insbesondere bei erneutem Eintreten einer Finanz- und Wirtschaftskrise muss damit gerechnet werden, dass der Fonds sowie seine Zielfonds nicht, nur verzögert oder nur zu nachteiligen Bedingungen die Portfoliounternehmen veräußern können.
IV. Tätigkeitsbericht und Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Tätigkeitsbericht
Die KVG hat im Geschäftsjahr die ihr obliegenden Aufgaben gemäß KAGB wahrgenommen.
Im Geschäftsjahr 2019 waren von der KVG weitere Investitionsentscheidungen zu treffen. Diese führten zu unmittelbaren Beteiligungen an drei weiteren Zielfonds und einem weiteren Co-Investment.
Neue Anleger waren nicht in die Gesellschaft aufzunehmen, da der Vertrieb bereits abgeschlossen war.
Darüber hinaus konzentrierte sich die Tätigkeit der KVG im Geschäftsjahr 2019 auf das Risikomanagement des Fonds, das Liquiditätsmanagement, die Kontrolle und Freigabe von Zahlungen sowie weitere aufsichtsrechtliche Aufgaben wie die Anlegerverwaltung, die Fondsbuchhaltung, das Beschwerdemanagement und sonstige administrative Aufgaben.
Angaben zum Risikoprofil und Risikomanagementsystem
Das Risikoprofil des Fonds und das Risikomanagementsystem der KVG werden unter „III. Wesentliche Risiken der Gesellschaft“ erläutert.
Vermögenslage
Die HFO Europe Fund KG befindet sich noch in der Investitionsphase und hält Liquidität für weitere Investments vor. Das Portfolio umfasst zum 31. Dezember 2019 Beteiligungen an den bereits in 2016 erworbenen Zielfonds „CapEntrepreneurs II FPCI“ und „Sagard 3 FPCI“ sowie die Beteiligungen an den Zielfonds „MCH Iberian Capital Fund IV FCR“, „Abénex V FPCI“, Three Hills Capital I SICAV-FIAR“, „Three Hills Capital II SICAV-FIAR“ und „Global Thessalia S.L.“, die in den Geschäftsjahren 2017 und 2019 im Rahmen von Sekundärmarkttransaktionen von der Gesellschaft erworben wurden. Darüber hinaus befinden sich zum 31. Dezember 2019 die Co-Investments „APIA Cipres FPCI“, „Cortefiel Co-Invest SCSp“, „RG Safety Invest FPCI“, „Investintile S.p.A.“, „Origo Wista Holding GmbH“, „APIA Expereo FPCI“, „Lyceum Capital DMC L.P.“ und „Palacios Foods Investments S.L.“ im Portfolio der Gesellschaft.
Sämtliche unmittelbar gehaltenen Zielfonds wurden im Rahmen von Sekundärmarkttransaktionen von der Gesellschaft erworben; die Co-Investments ist die HFO Europe Fund KG direkt eingegangen.
Ein Verkauf der vorhandenen Zielfondsbeteiligungen und Co-Investments ist derzeit nicht geplant.
Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände
Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten, sind nicht im Fondsvermögen enthalten. Die Anteile können grundsätzlich auf Sekundärmärkten gehandelt werden. Üblicherweise unterliegen solche Transaktionen Abschlägen auf die zuletzt festgestellten Bewertungen zum Fair-Market-Value.
Finanzlage
Bei der HFO Europe Fund KG handelt es sich um ein im Jahr 2015 aufgelegtes Investmentvermögen. Die Zeichnungsfrist endete zum 30. Juni 2017.
Die Geschäftstätigkeit umfasste im Geschäftsjahr 2019 zum einen den Auf- bzw. Ausbau des Portfolios auf insgesamt sieben unmittelbar gehaltene Zielfonds- Beteiligungen und acht unmittelbare Co-Investments sowie zum anderen die Verwaltung des bestehenden Portfolios.
Ausschüttungen an die Investoren fanden bisher nicht statt. Die Finanzlage ist geordnet.
Die Gesellschaft finanziert ihre Investitionen ausschließlich aus Eigenkapital. Kreditaufnahmen sind nur zur kurzfristigen Zwischenfinanzierung zulässig, insbesondere zur Überbrückung der Kapitalabruf-Frist. Eine Belastung der Vermögensgegenstände der Gesellschaft erfolgt nicht.
Die HFO Europe Fund KG darf keine Geschäfte vornehmen, die Derivate zum Gegenstand haben.
Die Bilanzstruktur stellt sich wie folgt dar:
Die HFO Europe Fund KG schließt das Geschäftsjahr mit einer Bilanzsumme von TEUR 13.046. Der Anteil der liquiden Mittel an der Bilanzsumme beträgt 11,4 % Den wesentlichen Teil des Gesamtvermögens stellen die Investitionen mit TEUR 11.520 bzw. 88,3% des Vermögens dar. Dem Gesamtvermögen von TEUR 13.046 steht ein Eigenkapital von TEUR 12.426 gegenüber. Die Eigenkapitalquote beträgt 95,2 %.
Ertragslage
Die HFO Europe Fund KG hat im Geschäftsjahr 2019 Beteiligungserträge aus ihren Zielfonds-Beteiligungen „CapEntrepreneurs II FPCI“, „MCH Iberian Capital Fund IV FCR“, „Abenex V FPCI“ und „Three Hills Capital III SICAV-FIAR“ in Höhe von insgesamt EUR 480.362,43 erzielt.
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen Aufwendungen in Höhe von EUR 484.273,06 beinhalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten in Höhe von EUR 2.827,07 und die für das Geschäftsjahr 2019 an den Komplementär zu zahlende Haftungsvergütung in Höhe von EUR 1.875,00 sowie die Aufwendungen aus der für die Steuerjahre 2018 und 2019 zu zahlenden Gewerbesteuer in Höhe von EUR 473.064,80.
Darüber hinaus sind in den Aufwendungen die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaft in Höhe von EUR 28.125,00, die Vergütung der Verwahrstelle in Höhe von EUR 35.700,00 sowie die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und für die Erstellung der Steuererklärungen in Höhe von EUR 82.381,99 enthalten.
Aus der Bewertung der zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Zielfonds und Co-Investments mit dem Fair-Market-Value haben sich unrealisierte Erträge aus Zuschreibungen in Höhe von EUR 1.250.343,18 sowie unrealisierte Verluste aus Abschreibungen in Höhe von EUR 3.191,37 ergeben.
Angaben zu Änderungen im Geschäftsjahr
Im Geschäftsjahr 2019 sind keine wesentlichen Änderungen gegenüber den im Verkaufsprospekt zur Verfügung gestellten Informationen betreffend die Gesellschaft eingetreten.
Änderungen der von der Gesellschaft oder der KVG für die Gesellschaft geschlossenen Dienstleistungsverträge haben sich nicht ergeben.
Es wurden keine neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement im Geschäftsjahr 2019 eingeführt.
Im Mai 2019 ist der Gründer, Alleininhaber und Vorstandsvorsitzende der MHC Marble House Capital AG, Roderich Widenmann, verstorben.
Wertentwicklung des Fonds während des Geschäftsjahres
31.12.2019 | 31.12.2018 | 31.12.2017 | 31.12.2016 | |
Eingezahltes Kapital | EUR | EUR | EUR | EUR |
(Beteiligungen) | 11.058.664,97 | 6.100.621,29 | 4.737.836,70 | 2.005.323,86 |
in % des zugesagten Kapitals | 86,43 % | 63,25 % | 55,41 % | 57,29 % |
Investment Multiple 1 | 1,31x | 1,21x | 1,04x | 0,98x |
1 Investment Multiple = Nettoinventarwert plus Gesamtbetrag der Ausschüttungen in Relation zum Gesamtbetrag des eingezahlten Kapitals
Das Portfolio der Gesellschaft wurde zum 31. Dezember 2016 zum 1,08-fachen bzw. zum 31. Dezember 2017 zum 1,21-fachen, bezogen auf das von der Fondsgesellschaft in die Zielfonds und Co-Investments eingezahlte Kapital, bewertet.
Zum 31. Dezember 2018 wurde das Portfolio der Gesellschaft zum 1,19-fachen, bezogen auf das von der Fondsgesellschaft in die Zielfonds und Co-Investments eingezahlte Kapital, bewertet.
Zum 31. Dezember 2019 wurde das Portfolio der Gesellschaft zum 1,15-fachen, bezogen auf das von der Fondsgesellschaft in die Zielfonds und Co-Investments eingezahlte Kapital, bewertet.
Die bisherige Wertentwicklung der HFO Europe Fund KG ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung der Gesellschaft.
Der typische Geschäftsverlauf eines Private-Equity-Fonds erfolgt in Form einer liegenden J-Kurve. Bedingt durch die Gründungskosten in den Erstjahren ist die Wertentwicklung negativ. Durch den planmäßigen Erwerb der insgesamt sieben Zielfonds durch Sekundärmarkttransaktionen und acht Co-Investments in den Vorjahren und im Geschäftsjahr konnte diese Kurve verkürzt werden. Der Geschäftsverlauf entspricht bisher den Erwartungen.
V. Angaben zur Mitarbeitervergütung der KVG
Die nachfolgenden Angaben – insbesondere die Vergütung und deren Aufteilung sowie die Ermittlung der Anzahl der Mitarbeiter – basieren auf dem geprüften Jahresabschluss der MHC Marble House Capital AG, Hamburg, zum 31. Dezember 2019. Die Vergütungen wurden auf Grundlage des in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Personalaufwands berechnet.
Gesamtsumme der von der KVG im Geschäftsjahr gezahlten Mitarbeitervergütung | EUR 914.422,06 |
davon feste Vergütung | EUR 846.114,20 |
davon variable Vergütung | EUR 68.307,86 |
Anzahl der Mitarbeiter der KVG | 6 |
Gesamtsumme der von der KVG im Geschäftsjahr gezahlten Vergütung an Führungskräfte und Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF ausgewirkt hat | EUR 914.422,06 |
davon Führungskräfte | EUR 462.994,49 |
davon andere Mitarbeiter | EUR 451.427,57 |
Hamburg, den 8. Februar 2021
Marble House Private Equity Verwaltungs GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer
Claus Kühn
Dr. Volker Simmering
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die HFO Europe Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG
Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der HFO Europe Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG, München, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HFO Europe Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse
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entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und |
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vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen. |
Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN
Prüfungsurteil
Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der HFO Europe Fund GmbH & Co. geschlossene Investment KG zum 31. Dezember 2019 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren. |
München, den 8. Februar 2021
BTR Beratung Treuhand Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Lothar Ponzer, Wirtschaftsprüfer
Ralph-Peter Scholz, Wirtschaftsprüfer
Versicherung der gesetzlichen Vertreter (Bilanzeid)
(Erklärung gem. § 158 S. 1 KAGB i. V. m. § 135 Abs. 1 Nr. 3 KAGB i. V. m. § 264 Abs. 2 S. 3, § 289 Abs. 1 S. 5 HGB zum Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019)
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der geschlossenen Investment KG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der geschlossenen Investment KG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.
Hamburg, den 8. Februar 2021
Marble House Private Equity Verwaltungs GmbH
vertreten durch die Geschäftsführer
Claus Kühn
Dr. Volker Simmering
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