Andere Länder, andere Sitten. Bekanntlich gilt Deutschland als Land der Ministrafen und lasche Gesetze. Hier kann man sich Millionen einstecken, betrunken Mitbürger über den Haufen fahren und/ oder wahlweise links oder rechts überholen und rasen auf den Straßen, wie man möchte. Die Strafen zahlt man aus der Portokasse und da die Gefängnisse voll sind, vermeidet die Justiz möglichst weitere Überbelegungen… Ja, in der Fremde ist es anders: da landet man als Autobahnraser schon mal im Gefängnis oder muss eine richtige saftige Buße zahlen. So auch in der Schweiz: Hier wurde ein Deutscher zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, die er laut Oberlandesgericht Stuttgart, 1 WS 23/18 in Deutschland absitzen muss.
Hintergrund: Ein 43 Jahre alter Deutscher war in der Schweiz verurteilt worden, nachdem er mehrfach zu schnell gefahren war und als Krönung nach einem Geschwindigkeitsverstoss vor der schweizerischen Polizei geflüchtet war. Die Schweizer Gerichte verurteilten den Deutschen zu einem Jahr Gefängnis. Die Schweizer beantragten die Vollstreckung der Strafe in Deutschland. Das Landgericht Stuttgart lehnte die Gefängnisstrafe ab mit dem Argument, dass man in Deutschland für so ein Verhalten nur ein Bußgeld zahlen müsse. Das Oberlandesgericht meinte hingegen, dass die Strafe vertretbar sei und es ein korrektes Verfahren in der Schweiz gegeben habe. Das sei zwar hart, aber nicht zu hart……
Wer im Ausland nach dem Recht des Staates Straftaten begeht, kann dafür vor Ort, aber auch in Deutschland bestraft werden.
Nur „diejenigen die schon länger hier leben“ werden überaus hart angefasst. Eindringlinge werden, falls überhaupt, nur äußerst mild bestraft.
Merkel will ja der Welt ihr freundlichstes Gesicht zeigen.
Aber auch hier wird sich die alte Weisheit bewahrheiten : „der Krug geht nur solange zum Brunnen bis er bricht !!!!“