Parallax Consulting LTD, Kanada: BaFin ermittelt gegen Betreiber
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Parallax Consulting LTD keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Parallax Consulting LTD nimmt unaufgefordert telefonischen Kontakt zu Verbraucherinnen und Verbrauchern auf und bietet ihnen an, Aktien der „Prokon Regenerative Energien eG“ abzukaufen. Damit das Geschäft zustande kommt, muss der Verkäufer mindestens 500 Aktien verkaufen. Sie lässt ihnen auch entsprechende Annahmeerklärungen zukommen. Dabei verweist sie auf ihr Angebot im Bundesanzeiger und behauptet, als „Tochtergesellschaft des Bundesanzeigers“ zu handeln. Sollten die Angesprochenen keine entsprechenden Aktien oder nicht die vorgeschriebene Mindestmenge von 500 Stück besitzen, bietet die Parallax Consulting LTD an, diese für sie günstiger zu erwerben und später mit Gewinn abzukaufen. Dazu fordert sie zur Zahlung des Kaufpreises auf.
Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
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