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Mithaftung von Wirtschaftsprüfern, Banken, Analysten usw. im Fall Lombardium

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Man merkt es so langsam geht der Urlaub auch so manches Users zu Ende und man interessiert sich wieder für „Probleme“ die man im Urlaub einfach einmal ausgeblendet hatte. So erging es wohl auch dem einen oder anderen Lombardium Geschädigten. In dieser Woche erhielten wir nun rund 10 Mails mit der Frage „wer haftet eigentlich noch möglicherweise gegenüber Lombardiumgeschädigten?“. Mit Verlaub eine Frage die wir als Nichtjuristen nicht beantworten können. Wir können nur spekulieren an wen es Sinn machen könnte dann zukünftig Forderungen zu stellen. Neben den Hauptverantwortlichen wie Patrick Ebeeling  und weiteren Personen in den Gesellschaften, werden auch die Wirtschaftsprüfer, Banken und Rechtsanwälte zu erklären haben welche Rolle diese im Fall Lombardium gespielt haben, ob daraus auch ein Haftungsanspruch entsteht ist dann eben eine juristische Bewertung und dann auch eine gerichtliche.

So mancher Anleger jedoch kommt immer mehr zur Erkenntnis, so haben wir den Eindruck, auch einmal über einen möglichen Anspruch gegenüber seinem Berater prüfen zu lassen. Aus unserer Sicht die naheliegende Konsequenz, denn mit Verlaub, stimmt es das manche Berater das wirklich als Alternative zum Festgeld verkauft haben an ihre Anleger, dann wird sicherlich so mancher Richter einen Schadensersatzanspruch des geschädigten Anlegers sicherlich „Bejahen“. Da hilft es auch nicht, dass man als Berater auf eine Analyse verweist die einem der Initiator zur Verfügung gestellt hat und der man Glauben geschenkt habe. Eine unternehmerische Beteiligung hat nichts, aber auch gar nichts mit dem Festgeld bei der Bank zu tun. Solche Gefälligkeitsanalysen sind nichts wert, nicht einmal das Papier auf dem sie stehen. Da sollten wir uns alle einig sein. Bei jedem der solch eine Analyse erstellt hat würde ich zumindest auch mal die Frage nach der Haftung stellen. Verweisen sei zum Beispiel einmal auf diese Analyse die man auch heute noch im Netz finden kann, deshalb haben wir diese auch nur verlinkt auf den entsprechenden Fundort im Netz. Natürlich dürfte auch Stephan Appel heute um einiges Klüger sein, als zu dem Zeitpunkt wo er diese Analyse erstellt hat, und man kann ihn auch nicht für mögliche kriminelle Handlungen von Drtten verantwortlich machen, aber nochmals eine unternehmersiche Beteiligung auch nur die Nähe eines „Festgeldes“ gedanklich zu rücken halten wir dann doch für „grob Fahrlässig“. Natürlich sollen slche Ratings und Analysen letztlich für den Vermittler auch eine Verkaufshilfe darstellen, was sie dann hier wohl auch waren. Unter anderen Bedingungen würde sicherlich auch kein Initiator solch eine Analyse für sich verwerten bzw. auch bezahlen dafür. Auch das dürfte klar sein.

http://www.fhk24.de/sites/default/files/LC2/270412_CHECKLOMBARDCLASSIC2.pdf

Unser Artkel hat zu einer Reaktion von Herrn Appel geführt, die wir hiermit gerne unter diesem Artikel veröffentlichen wollen.

Sehr geehrter Herr Bremer,

 

Dank für Ihre Kritik.

Als ich Ende 2011 den Herren Miethe und Wilhelmi in der Burchardtstraße in Hamburg gegenüber saß, um meine CHECK-Fragen zum Beteiligungsangebot LC2 zu klären, hätte ich mir nicht träumen lassen, dass Wilhelmi (zusammen mit Miethe und Ebeling!) zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere „Rahmenrechnungsvereinbarungen“ unterzeichnet hatten, die die im Prospekt ausführlich beschriebene Mittelverwendungskontrolle bei Einzahlung der stillen Beteiligungen faktisch außer Kraft setzte.

Die Trennung der Verfügung über die Konten 1. Oderfelder, Lombardium und Isetreuhand, die unter Schroeder und Kretschmann dem Schein nach offenbar noch wirksam war (wurde mir jüngst von Jörn Reinecke persönlich bestätigt!), wurde mit „einem Federstrich“ annulliert: Jetzt ( 5 Jahre später!) liegen uns diese „Vereinbarungen“ vom 27. Juli 2011 vor:

Auszug:

„Die Parteien sind sich darüber einig , dass die gegenseitigen Zahlungen verrechnet und nur Differenzbeträge tatsächlich gezahlt werden sollen.“

„Die verbleibenden Zahlungsbeträge haben ….direkt auf das Konto der Ersten Oderfelder (Zinszahlungen oder Darlehenszahlungen) zu erfolgen.“

Damit wurde die Funktion der Isetreuhand zur Farce und dem Schneeballsystem Tür und Tor geöffnet! Ob unter den von Lombardium verrechneten Position ein Pfandgeschäft stattgefunden hat oder nicht, war nun zweitrangig und wurde – die „Unwilligkeit“ Ebelings zur Transparenz unterstellt – nur zufällig bekannt. Erst schleppend bekannt wurde, welche Pfandgeschäft NICHT stattgefunden haben. Es wurde zudem keine korrekten Pfandlisten vorgelegt. Die verantwortlichen Geschäftsführer der Erste Oderfelder und der fidentum GmbH und der Isetreuhand, die diesen Mangel schon frühzeitig bemerkten, standen in einem Interessenkonflikt, da sie gesellschaftsrechtlich mittelbar abhängig von Ebling waren (und mittelbar von ihm entlassen werden konnten!). Aber auch diese Tatsache (Isetreuhand nicht unabhängig) wurde im Prospekt verschleiert, bzw. betrügerisch falsch dargestellt.

Wie abgekartet dieses System schon damals eingeleitet wurde, sprengt jede Vorstellung, Risiken zu antizipieren ….Ein Lehrstück des grauen Kapitalmarkts!

Unbestritten ist m.E. dagegen, dass das Geschäftsmodell, seriös und kaufmännisch risikobewußt realisiert, nach wie vor tragfähig sein kann.

Besten Gruß

Stephan Appel

 

Stephan Appel
Jaspersdiek 7
D 22399 Hamburg
Tel: 0049-(0)40-409725
Fax: 0049-(0)40-409866
www.check-analyse.de

 

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