Russland hat die Kriterien für einen Marktausstieg ausländischer Unternehmen nachgeschärft. Firmen aus Staaten, die Sanktionen gegen Russland erlassen, müssen künftig mindestens zehn Prozent der Verkaufspreise an den russischen Staat abführen, geht aus einem heute veröffentlichten Vermerk hervor.
Schon früher hatte Russland Bedingungen für einen Ausstieg festgelegt, die für ausländische Investorinnen und Investoren finanzielle Einbußen bedeuten. Seit Jahresende 2022 gilt, dass ein Verkauf nur dann zulässig sei, wenn dem Käufer, der Käuferin ein Nachlass von 50 Prozent gewährt werde. Verkäuferinnen und Verkäufer hätten bisher allerdings wählen können, ob sie zehn Prozent des Gesamtwertes sofort an den russischen Staat abführen oder in Raten über ein bis zwei Jahre zahlen wollen. Diese Wahlmöglichkeit sei nun gestrichen worden
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