Die Sparkasse KölnBonn und die Berliner Sparkasse weisen Erstattungsforderungen für die von ihnen zu Unrecht erhobenen Gebühren zurück.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) plant, mit Musterfeststellungsklagen gegen diese Praxis vorzugehen und Verbraucher:innen so zu ihrem zu Recht verhelfen. Jetzt sucht der Verband Verbraucher:innen, deren Fälle er in der Klageschrift schildern kann.
„Verbraucherinnen und Verbraucher können verlangen, die von den Sparkassen eigenmächtig erhöhten Entgelte erstattet zu bekommen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Leider weigern sich die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn, die nach Auffassung des vzbv berechtigten Forderungen ihrer Kunden zu erfüllen. Deshalb leitet der vzbv nun weitere gerichtliche Schritte ein.“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. April 2021 in einer Klage des vzbv gegen die Postbank entschieden, dass Änderungsklauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. Das Kreditinstitut wollte Entgelte ohne aktive Zustimmung der Kund:innen ändern. Der BGH sah darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher:innen. Inhaltsgleiche Klauseln wie die von der Postbank wurden branchenweit verwendet. Da die Klauseln unwirksam sind, können auch die darauf gestützten Preisänderungen keinen Bestand haben.
Die Sparkasse KölnBonn und die Berliner Sparkasse gehören zu den größten Sparkassen Deutschlands. Sie weisen die Forderungen mit der Begründung zurück, dass sie die letzten Preiserhöhungen vor mehr als drei Jahren vorgenommen haben und eine Erstattung damit ausscheide. Diese Argumentation ist nach Auffassung des vzbv verfehlt. Genau das soll mit den Musterfeststellungsklagen geklärt werden.
Die Gerichte sollen feststellen, dass sämtliche Entgelte erstattet werden müssen, die ohne aktive Zustimmung der Verbraucher:innen erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung.
Der vzbv bittet Kund:innen der Berliner Sparkasse und der Sparkasse KölnBonn, unter musterfeststellungsklagen.de/bankgebuehren ihr Interesse an der Teilnahme an einer der Klagen zu bekunden. Darüber hinaus können sie prüfen lassen, ob ihr Fall hierfür geeignet ist. Den Verbraucher:innen entstehen durch eine solche Beteiligung an der Klage keinerlei Kosten oder sonstige Verpflichtungen. Verbraucher:innen können weiterhin den Musterbrief der Verbraucherzentralen nutzen, um eine Gebührenerstattung zu verlangen.
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