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Mitschuld am Verlust von Anlegergeldern? JAAAAA!

geralt (CC0), Pixabay
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Für uns sind diese Medien bewusste Unterstützer von Betrügern, denn mal ehrlich, mir kann doch keiner erzählen, dass die nicht wissen, wer da für was bei ihnen Werbung macht und natürlich wissen diese Verlage/Medien auch, dass gerade „krumme Hunde“ für Investments dort Werbung machen, um sich in ein positives Licht zu stellen und sich das Internet zu gestalten.

Den Anlegern wird diese Veröffentlichung oft als Beitrag des jeweiligen Mediums, redaktioneller Beitrag, verkauft. Der kleine Hinweis „Anzeige“, den man da oft vorfindet, ändert daran nun wirklich nichts.

Natürlich sind diese Einnahmen möglicherweise bei den Unternehmen „eingebucht“, aber man sollte hier doch einmal in den Verlagen und Medienhäusern darüber nachdenken, diese Art von Veröffentlichungen insofern einzuschränken, dass man hier nur noch Unternehmen zur Werbung für Kapitalanlagen zulässt, die über eine BaFin-Gestattung verfügen. Diese muss sich der Vermittler dieser Anzeigen nachweisen lassen. Tut er das nicht, und mit dem Investment geht etwas schief, dann sollte man ihn in die Haftung nehmen können.

 

 

 

 

1 Komment

  • Interessanter Aspekt.
    Ich erinnere an die höchstrichterliche Entscheidung, wonach ein ehemaliger Bundesminister als Werbefigur haften musste, da er einem Kapialanlageprodukt die Serioösität vermittelte, welches es nicht hatte. Unternehmen und Parteien gehen ohnehin in die Richtung, Werbung zu schalten, die erst beim dritten hinsehen, sich als Werbung enttarnt. also eher wie ein redaktioneller Teil daher geht. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, ist in solchem Fall der Werbeeffekt am Gößten. Da ist zu Recht die Frage nach der (Mit)haftung des Verlages zu stellen.

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