Nun hat man es wohl geschafft. Der S&K-Prozess dürfte jetzt sehr schnell abgearbeitet werden und im Sommer 2017 beendet sein. Gleichzeitig dürften die Angeklagten dann sicherlich aus dem Gefängnis entlassen werden. Selbst bei einer Haftstrafe von neun Jahren wären wir bei Anrechnung der Untersuchungshaft dann schon bei der Halbstrafe. Verurteilt werden sollen die Angeklagten dann nur noch wegen Untreue. Das Thema „bandenmäßiger Betrug“ wird nach Absprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht fallengelassen. Somit darf man keinen der Angeklagten einen verurteilten Betrüger nennen. Auch ein Erfolg für die Angeklagten. Trotzdem, wirtschaftlich dürften die Angeklagten am Ende sein, denn sie werden nach dem Urteil von vielen Anlegerschutzanwälten verklagt werden, und sicherlich auch das eine oder andere Urteil kassieren. Was anderes als eine Privatinsolvenz wird dann nicht übrigbleiben. Nichtsdestotrotz wird man aber sicherlich von den Angeklagten auch wieder im Geschäftsleben hören.
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