Edmond de Rothschild Fund
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(a) |
Präzisierung des siebten Absatzes des Abschnitts „Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen“ wie folgt (Ergänzungen werden unterstrichen, Streichungen in Klammern dargestellt [•]): „Zwischen 75 % und 110 % des Nettovermögens des Teilfonds werden ( direkt oder indirekt ) in Aktien an den internationalen Märkten und insbesondere in Schwellenländern [investiert und/oder] engagiert. Der Teilfonds kann auch ( direkt oder indirekt ) bis zu 110 % seines Nettovermögens in die internationalen Aktienmärkte von OECD-Mitgliedstaaten sowie von Ländern außerhalb der OECD und außerhalb der Schwellenländer [investieren] engagieren, wenn diese Märkte mit Schwellenmärkten verbunden sind.“ |
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(b) |
Ausweitung des möglichen Einsatzes von Aktienoptionen und Aktienindexkontrakten, die nur zur Verringerung der Aktienvolatilität verwendet werden könnten, und Streichung der Beschränkung für den Einsatz von Devisentermingeschäften (Devisentermingeschäfte oder -Futures) oder Währungsswaps zur Absicherung des Engagements in bestimmten Währungen im Falle von Titeln aus Ländern außerhalb der Eurozone, sodass der zehnte Absatz des Abschnitts „Anlagepolitik und Anlagebeschränkungen“ des Sonderabschnitts des Prospekts zum Teilfonds nun wie folgt lautet: „Der Teilfonds kann derivative Finanzinstrumente einsetzen, um sein Anlageziel in Übereinstimmung mit den in Kapitel 5 „Anlagebeschränkungen“ festgelegten Einschränkungen und Grenzen zu erreichen. Diese Instrumente können auch zu Absicherungszwecken eingesetzt werden. Zu diesen Instrumenten zählen unter anderem folgende:
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Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass die Änderungen wesentliche Änderungen des Prospekts darstellen.
Zusätzlich zu den Änderungen hat der Verwaltungsrat beschlossen:
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klarzustellen, dass jeder Tag, an dem die Banken in Luxemburg und Frankreich allgemein für den Kundenverkehr geöffnet sind, sowie jeder andere Tag, an dem die französischen und chinesischen Finanzmärkte geöffnet sind (offizieller Kalender von EURONEXT PARIS S.A. und der Hong Kong Stock Exchange), ein Bewertungstag ist. |
Falls Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, können Sie während eines einmonatigen Zeitraums vom Datum dieser Mitteilung bis zum 15. Juli 2022 (der „Zeitraum für die Anzeige der Rücknahme“) Ihre Anteile kostenlos zurückgeben. Rücknahmen während des Zeitraums für die Anzeige der Rücknahme unterliegen den Bestimmungen des Prospekts, es ist jedoch keine Rücknahmegebühr zahlbar.
Die oben beschriebenen Änderungen werden ab dem 18. Juli 2022 wirksam.
Der Verwaltungsrat hat darüber hinaus beschlossen, den allgemeinen Teil des Prospekts zu ändern (die Allgemeinen Änderungen), um unter anderem den Inhalt von Abschnitt 5 (Anlagebeschränkungen) zu präzisieren, damit die durch das Gesetz vom 17. Dezember 2010 auferlegten aufsichtsrechtlichen Beschränkungen Berücksichtigung finden, wie in der überarbeiteten Fassung des Prospekts näher beschrieben. Zur Klarstellung: Der Verwaltungsrat hält die Allgemeinen Änderungen für nicht wesentlich.
Eine überarbeitete Version des Prospekts, die alle Änderungen enthält, wird Anlegern auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt. Der neue freigegebene Prospekt wird Anlegern auf Anfrage kostenlos von der Gesellschaft zur Verfügung gestellt.
Dieses Schreiben unterliegt den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg und ist nach diesen Gesetzen auszulegen. Den Bezirksgerichten der Stadt Luxemburg kommt die ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf Streitigkeiten zu, die aus diesem Schreiben erwachsen.
Für Anleger in Deutschland sind der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung der Gesellschaft, die geprüften Jahresberichte, die ungeprüften Halbjahresberichte sowie die oben aufgeführten Dokumente auf Wunsch bei der deutschen Informations- und Zahlstelle Marcard, Stein & Co AG, Ballindamm 36, D-20095 Hamburg, kostenlos in Papierform erhältlich.
Luxemburg, 15. Juni 2022
Mit freundlichen Grüßen
Der Verwaltungsrat
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