Ergänzung zur Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der aus einer Straftat Geschädigten im Rahmen der Rückgewinnungshilfe (§ 111 e Absatz 3 und 4 StPO)
507 Js 1612/10 (VA)
In einem bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth unter dem oben genannten Aktenzeichen anhängigen Ermittlungsverfahren wurden durch Beschlüsse des Amtsgerichtes Nürnberg zum Zwecke der Rückgewinnungshilfe zugunsten der durch die Straftat Geschädigten mehrere dingliche Arreste in Höhe von insgesamt circa 52,5 Mio. EUR, unter anderem in das Vermögen der
Fa. SUNLi EWIV, vertreten durch den Geschäftsführer Reissig, Jürgen, Sitz: Im Unteren Dorf 14, 91793 Alesheim-Trommetsheim, angeordnet. Die Anordnung bzw. die Sicherungsmaßnahmen erfolgten im Sinne des § 73 Abs. 3 StGB bei der dritten Person.
Ergänzend zu der ursprünglichen Mitteilung vom 04.03.2011 wird mitgeteilt, dass die folgende Pfändungsmaßnahme zur oben Genannten aufgehoben wurde:
Pfändung der Forderungen gegen HDW Edelmetallhandelshaus AG & Co. KG, Lutzstr. 2, 80687 München, aus allen vorhandenen Geschäftsverbindungen, insbesondere aus dem Depot-Nr. EMH/60807-1.
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird im Übrigen auf die bereits erfolgte Benachrichtigung vom 04.03.2011 verwiesen
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