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Mitteilung des von der BaFin bestellten Abwicklers für die BWF Stiftung

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Mit Beschluss der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, vom 06.02.2015, zugestellt dem Bund Deutscher Treuhandstiftung e.V. am 25.02.2015, ist Herr Rechtsanwalt Dr. Georg Bernsau, BBL Bernsau Brockdorff & Partner Rechtsanwälte PartGmbB, zum

Abwickler
der vom Bund Deutscher Treuhandstiftung e.V. unter dem Namen „Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung“ betriebenen Einlagengeschäfte gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 KWG bestellt worden.

In dieser Eigenschaft wird er versuchen, in den Besitz aller Vermögensstücke zu gelangen und wird weiter versuchen, über alle bekannten Konten der Gesellschaften die Verfügungsbefugnis zu erhalten. Mit den Besitzergreifungsmaßnahmen hat der Abwickler heute am 25.02.2015 begonnen.

Im Rahmen dieser weiteren Tätigkeit wird Dr. Bernsau alle Konto- und sonstigen Unterlagen der Gesellschaften auswerten, um festzustellen, welche Personen berechtigt sind. Nach Feststellung der entsprechenden Berechtigungen wird versucht, mit dem arrestierten Vermögen die Rückführung der Ansprüche zu ermöglichen.

Aufgrund der Aktenlage geht Dr. Bernsau davon aus, dass etwa 6.500 Personen betroffen sind. Da die Gesellschaften noch mindestens bis Ende des Jahres 2014 die nunmehr untersagten Einlagengeschäfte betrieben haben, wird die Aufarbeitung der Unterlagen einige Zeit in Anspruch nehmen. Gleichwohl ist er bestrebt, die Einlagen möglichst bald an die Anleger zurückzuführen.

Wir bitten Sie, von Anfragen abzusehen. Sie können wegen der hohen Anzahl der Betroffenen naturgemäß nicht beantwortet werden. Telefonische Anfragen werden wir nicht beantworten. Dr. Bernsau wird in der Angelegenheit regelmäßig über den Link

http://www.bbl-law.de/verfahren/bwf-stiftung
berichten und, falls es notwendig ist, auch alle Anleger direkt anschreiben.

Frankfurt am Main/Berlin, den 25.02.2015
Dr. Georg Bernsau
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Steuerrecht
als Abwickler

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