Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG – (Bedingte Kapitalia) und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen)

Published On: Mittwoch, 26.06.2024By Tags:

Brockhaus Technologies AG

Frankfurt am Main

WKN: A2GSU4: DE000A2GSU42

Mitteilung gemäß § 49 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 WpHG (Bedingte Kapitalia) und Hinweisbekanntmachung gemäß § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG (Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen)

I. Bedingtes Kapital 2024/​I

Die ordentliche Hauptversammlung der Brockhaus Technologies AG vom 20. Juni 2024 hat zu Tagesordnungspunkt 8 beschlossen, den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 19. Juni 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zu 550.000 Bezugsrechte („Aktienoptionen“), die insgesamt zum Bezug von bis zu 550.000 auf den Namen lautende Stammaktien (Stückaktien) der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 („BKHT-Aktie“) berechtigen, an Arbeitnehmer der Gesellschaft sowie an Geschäftsführer und Arbeitnehmer von Konzernunternehmen auszugeben und das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 550.000,00 durch Ausgabe von bis zu 550.000 auf den Namen lautende Stammaktien (Stückaktien) bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2024/​I). Ein Bezugsrecht der Aktionäre besteht nicht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Bezugsrechte, die im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2024 begeben werden, von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Aktienoptionen keine eigenen Aktien liefert oder einen Barausgleich gewährt.

Wegen Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 8 der Einberufung der Hauptversammlung der Brockhaus Technologies AG verwiesen, der im Bundesanzeiger vom 7. Mai 2024 bekannt gemacht wurde und den die Hauptversammlung am 20. Juni 2024 ohne Änderung beschlossen hat.

Das Bedingte Kapital 2024/​I wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister wirksam.

II. Bedingtes Kapital 2024/​II

Die ordentliche Hauptversammlung der Brockhaus Technologies AG vom 20. Juni 2024 hat den Vorstand ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen („Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 40.875.000,00 zu begeben und den Gläubigern in diesem Zusammenhang Wandlungs- beziehungsweise Optionsrechte und Wandlungs- bzw. Optionspflichten für auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von insgesamt bis zu EUR 1.090.000,00 nach näherer Maßgabe der Schuldverschreibungsbedingungen zu gewähren bzw. aufzuerlegen. Die Ermächtigung gilt für die Ausgabe von Schuldverschreibungen bis zum Ablauf des 19. Juni 2027. Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären der Gesellschaft grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen in bestimmten Fällen nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses auszuschließen.

Der Ermächtigungsbeschluss wird beim Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt (HRB 109637) hinterlegt.

Zugleich hat die ordentliche Hauptversammlung beschlossen, das Grundkapital der Brockhaus Technologies AG um bis zu EUR 1.090.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.090.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen („Bedingtes Kapital 2024/​II“). Das Bedingte Kapital 2024/​II dient der Gewährung von auf den Namen lautenden Stückaktien bei Ausübung von Wandel- und/​oder Optionsrechten (oder der Erfüllung entsprechender Wandlungs- bzw. Optionspflichten) oder dazu, bei Ausübung des Wahlrechts der Gesellschaft ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft an den Inhaber oder Gläubiger von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen zu gewähren, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 20. Juni 2024 bis zum 19. Juni 2027 von der Gesellschaft oder einem mit der Gesellschaft im Sinne von §§ 15 ff AktG verbundenen Unternehmen ausgegeben werden.

Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch gemacht wird bzw. zur Options- oder Wandlungsausübung verpflichtete Inhaber von Schuldverschreibungen ihre Verpflichtung zur Options- bzw. Wandlungsausübung erfüllen und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden.

Wegen Einzelheiten wird auf den Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 9 der Einberufung der Hauptversammlung der Brockhaus Technologies AG verwiesen, der im Bundesanzeiger vom 7. Mai 2024 bekannt gemacht wurde und den die Hauptversammlung am 20. Juni 2024 ohne Änderung beschlossen hat.

Das Bedingte Kapital 2024/​II wird mit der noch ausstehenden Eintragung in das Handelsregister wirksam.

 

Frankfurt am Main, im Juni 2024

Der Vorstand

 

Interviewer: Frau Bontschev, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit für dieses Gespräch nehmen. Können Sie uns kurz erklären, worum es in dieser Mitteilung der Brockhaus Technologies AG geht?

Rechtsanwältin Bontschev: Gerne. Es handelt sich hier um zwei wichtige Beschlüsse der Hauptversammlung der Brockhaus Technologies AG vom 20. Juni 2024. Zum einen wurde ein bedingtes Kapital für ein Aktienoptionsprogramm beschlossen, zum anderen ein weiteres bedingtes Kapital für die mögliche Ausgabe von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen.

Interviewer: Können Sie uns das etwas genauer erläutern?

Rechtsanwältin Bontschev: Natürlich. Das erste bedingte Kapital, das sogenannte „Bedingte Kapital 2024/I“, ermöglicht es der Gesellschaft, bis zu 550.000 Aktienoptionen an Mitarbeiter und Führungskräfte auszugeben. Das zweite, das „Bedingte Kapital 2024/II“, schafft die Voraussetzung dafür, dass die Gesellschaft Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Wert von bis zu 40,875 Millionen Euro ausgeben kann.

Interviewer: Was bedeutet das konkret für die Anleger?

Rechtsanwältin Bontschev: Für die bestehenden Aktionäre bedeutet dies zunächst eine potenzielle Verwässerung ihrer Anteile. Das Grundkapital der Gesellschaft könnte sich um bis zu 1.640.000 Euro erhöhen, wenn alle Optionen und Wandlungsrechte ausgeübt werden. Allerdings ist dies ein üblicher Vorgang bei börsennotierten Unternehmen und dient dazu, die Finanzierungsmöglichkeiten und die Mitarbeiterbindung zu verbessern.

Interviewer: Gibt es noch weitere Aspekte, die Anleger beachten sollten?

Rechtsanwältin Bontschev: Ja, es ist wichtig zu erwähnen, dass bei der Ausgabe der Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen das Bezugsrecht der Aktionäre unter bestimmten Umständen ausgeschlossen werden kann. Das bedeutet, dass bestehende Aktionäre möglicherweise nicht die Möglichkeit haben, diese Schuldverschreibungen zu erwerben und so ihre relative Position zu wahren.

Interviewer: Welche Chancen ergeben sich aus Ihrer Sicht aus diesen Beschlüssen?

Rechtsanwältin Bontschev: Diese Maßnahmen geben der Brockhaus Technologies AG mehr finanzielle Flexibilität. Das Aktienoptionsprogramm kann dazu beitragen, wichtige Mitarbeiter zu binden und zu motivieren. Die Möglichkeit, Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen auszugeben, eröffnet der Gesellschaft zusätzliche Finanzierungsoptionen, die möglicherweise günstiger sind als klassische Kredite oder die direkte Ausgabe neuer Aktien.

Interviewer: Vielen Dank für diese Erläuterungen, Frau Bontschev. Haben Sie noch einen abschließenden Rat für Anleger?

Rechtsanwältin Bontschev: Anleger sollten diese Entwicklungen im Auge behalten und beobachten, wie die Gesellschaft von diesen neuen Möglichkeiten Gebrauch macht. Es ist wichtig zu verstehen, dass solche Maßnahmen zwar kurzfristig zu einer Verwässerung führen können, langfristig aber das Potenzial haben, den Unternehmenswert zu steigern, wenn sie klug eingesetzt werden.

Interviewer: Vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch, Frau Bontschev.

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