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Mitteilung Nr. 10 001/2023 – Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank

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Deutsche Bundesbank

Mitteilung Nr. 10 001/​2023
Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank

Vom 1. März 2023

Die Deutsche Bundesbank gibt den Jahresabschluss für 2022 bekannt:

Bilanz der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2022

Aktiva
31.12.2021
Mio € Mio €
 1 Gold und Goldforderungen 184 036 173 821
davon: Goldforderungen 226 672,54 € (       0)
 2 Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des
Euro-Währungsgebiets
2.1 Forderungen an den IWF 58 047 (  54 917)
2.2 Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und
sonstige Auslandsaktiva
34 406 (  32 649)
92 453 87 566
 3 Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro-Währungsgebiet 38 35
 4 Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro-Währungsgebiets 3 386
 5 Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im
Euro-Währungsgebiet
5.1 Hauptrefinanzierungsgeschäfte 1 110 (     300)
5.2 Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte 235 873 ( 421 685)
5.3 Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen (        –)
5.4 Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen (        –)
5.5 Spitzenrefinanzierungsfazilität 519 (       0)
237 502 421 985
 6 Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet 8 294 3 495
 7 Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet
7.1 Wertpapiere für geldpolitische Zwecke 1 072 976 (1 027 728)
7.2 Sonstige Wertpapiere (        –)
1 072 976 1 027 728
 8 Forderungen an den Bund 4 440 4 440
 9 Forderungen innerhalb des Eurosystems
9.1 Beteiligung an der EZB 2 578 (   2 417)
9.2 Forderungen aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB 10 635 (  10 635)
9.3 Forderungen aus der Verteilung des Euro-Banknotenumlaufs innerhalb
des Eurosystems
(        –)
9.4 Sonstige Forderungen 1 266 872 (1 259 534)
1 280 085 1 272 586
10 Schwebende Verrechnungen 2 1
11 Sonstige Aktiva
11.1 Scheidemünzen 812 (   1 086)
11.2 Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte 863 (     897)
11.3 Finanzanlagen 10 003 (  11 621)
11.4 Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften 0 (       0)
11.5 Rechnungsabgrenzungsposten 8 452 (   5 453)
11.6 Sonstiges 249 (     411)
20 379 19 468
2 903 591 3 011 124
Passiva
31.12.2021
Mio € Mio €
 1 Banknotenumlauf 381 257 374 552
 2 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber
Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet
2.1 Einlagen auf Girokonten 66 583 ( 902 096)
2.2 Einlagefazilität 1 132 287 ( 233 948)
2.3 Termineinlagen (        –)
2.4 Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen (        –)
2.5 Verbindlichkeiten aus Margenausgleich 1 184 (   2 186)
1 200 055 1 138 230
 3 Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im
Euro-Währungsgebiet
21 289 26 972
 4 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im
Euro-Währungsgebiet
4.1 Einlagen von öffentlichen Haushalten 132 215 ( 246 658)
4.2 Sonstige Verbindlichkeiten 45 418 (  52 239)
177 633 298 897
 5 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des
Euro-Währungsgebiets
333 608 404 339
 6 Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im
Euro-Währungsgebiet
88 35
 7 Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des
Euro-Währungsgebiets
 8 Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte 47 048 46 454
 9 Verbindlichkeiten innerhalb des Eurosystems
9.1 Verbindlichkeiten aus der Ausgabe von EZB-Schuldverschreibungen (        –)
9.2 Verbindlichkeiten aus der Verteilung des Euro-Banknotenumlaufs
innerhalb des Eurosystems
518 852 ( 509 840)
9.3 Sonstige Verbindlichkeiten (        –)
518 852 509 840
10 Schwebende Verrechnungen 0 0
11 Sonstige Passiva
11.1 Neubewertungsposten aus außerbilanziellen Geschäften (        –)
11.2 Rechnungsabgrenzungsposten 6 693 (   5 059)
11.3 Sonstiges 567 (     667)
7 260 5 726
12 Rückstellungen 29 248 29 637
13 Ausgleichsposten aus Neubewertung 181 712 170 729
14 Grundkapital und Rücklagen
14.1 Grundkapital 2 500 (   2 500)
14.2 Rücklagen 3 041 (   3 213)
5 541 5 713
15 Bilanzgewinn
2 903 591 3 011 124

Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen

Gewinn- und Verlustrechnung der Deutschen Bundesbank für das Jahr 2022

2021
Mio € Mio €
1.1 Zinserträge 12 077 (   7 319)
1.2 Zinsaufwendungen –8 124 (  –4 818)
 1 Nettozinsertrag 3 954 2 501
2.1 Realisierte Gewinne/​Verluste aus Finanzoperationen 2 (     378)
2.2 Abschreibungen auf finanzielle Vermögenswerte und -positionen –922 (    –161)
2.3 Zuführung zu/​Auflösung von Rückstellungen für allgemeine Wagnisse 972 (  –1 346)
 2 Nettoergebnis aus Finanzoperationen, Abschreibungen und Risikovorsorge 53 –1 129
3.1 Erträge aus Entgelten und Provisionen 113 (     113)
3.2 Aufwendungen aus Entgelten und Provisionen –59 (     –53)
 3 Nettoertrag aus Entgelten und Provisionen 55 60
 4 Erträge aus Beteiligungen 28 172
 5 Nettoergebnis aus Monetären Einkünften –2 204 –1 179
 6 Sonstige Erträge 126 1 535
Nettoerträge insgesamt 2 012 1 960
 7 Personalaufwand 1 239 1 068
 8 Sachaufwand 662 579
 9 Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte 143 153
10 Notendruck 113 129
11 Sonstige Aufwendungen 26 38
Jahresfehlbetrag –172 –7
12 Einstellung in die/​Entnahme aus der Rücklage wegen Ausschüttungssperre
gemäß § 253 Absatz 6 HGB
172 7
Bilanzgewinn

Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen

Frankfurt am Main, 14. Februar 2023

DEUTSCHE BUNDESBANK
Der Vorstand
Dr. Nagel        Prof. Dr. Buch
Balz       Dr. Mauderer       Prof. Dr. Wuermeling

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Deutschen Bundesbank, Frankfurt am Main – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften und den aufgrund § 26 Abs. 2 des Bundesbankgesetzes vom Vorstand beschlossenen „Grundsätzen zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Deutschen Bundesbank zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB i.V.m. mit § 26 Abs. 2 Satz 3 BBankG erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Deutschen Bundesbank unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für sonstige Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen alle Informationen im Geschäftsbericht, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und unseres dazugehörigen Bestätigungs­vermerks.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss erstreckt sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen ausweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung des Vorstands für den Jahresabschluss

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den gesetzlichen Vorschriften und den aufgrund § 26 Abs. 2 des Bundesbankgesetzes vom Vorstand beschlossenen „Grundsätzen zur Rechnungslegung der Deutschen Bundesbank“ entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Bundesbank vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Deutschen Bundesbank zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Vorstand ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Deutschen Bundesbank zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Deutschen Bundesbank abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Deutschen Bundesbank zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Deutsche Bundesbank ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Deutschen Bundesbank vermittelt.

Wir erörtern mit dem Vorstand unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Frankfurt am Main, den 20. Februar 2023

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(Düsseldorf)
Prof. Dr. Thomas Edenhofer
Wirtschaftsprüfer
Ralph Hüsemann
Wirtschaftsprüfer
Frankfurt am Main, den 1. März 2023

DEUTSCHE BUNDESBANK

Prof. Dr. Joachim Wuermeling    Lipp 

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