Startseite Vorsicht Anlegerschutz Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG zur Emission „Magdeburger Straße – Halle“ zum Berichtsstichtag 05.10.2023
Anlegerschutz

Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG zur Emission „Magdeburger Straße – Halle“ zum Berichtsstichtag 05.10.2023

geralt (CC0), Pixabay
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Magdeburger Str. 27 GmbH

Halle (Saale)

Schlussbericht

über die
Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG
im Auftrag der

Magdeburger Str. 27 GmbH
06114 Halle

zur Emission
„Magdeburger Straße – Halle“

zum Berichtsstichtag
05.10.2023

INHALTSVERZEICHNIS

1.

Auftrag und Auftragsdurchführung

1.1.

Prüfungsauftrag

2.

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

2.1.

Höhe der eingesammelten Anlegergelder

2.2.

Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder

2.3.

Höhe der Anlegergelder für sonstige Ausgaben

2.4.

Aufzählung der sonstigen Ausgaben

2.5.

Aufzählung und Beschreibung der Anlageobjekte

2.6.

Summe der nicht investierten Anlegergelder

3.

Gesamtbewertung

1.

Auftrag und Auftragsdurchführung

1.1

Prüfungsauftrag

(1)

Mit Vertrag vom 25. Oktober 2021 wurde die

CROWDRIGHT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Am Denkmal 4, 15528 Spreenhagen b. Berlin
(im Folgenden auch „Mittelverwendungskontrolleur“ oder „wir“)
(2)

von der

Magdeburger Str. 27 GmbH
Karl-Liebknecht-Straße 37, 06114 Halle (Saale), Register: Amtsgericht
Stendal HRB 28547
(im Folgenden „Emittentin“ oder „Darlehensschuldnerin“)
(3)

beauftragt, die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG durchzuführen, deren Mittel die Emittentin verwendet.

(4)

Im wirtschaftlichen Interesse der Emittentin hat die FH 1 Berlin GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieterin“) unter dem Aktenzeichen: WA 54-Wp 7113-50087840-2021/​0001 ein Vermögensanlageninformationsblatt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Emission „Magdeburger Straße – Halle“ mit Wirkung zum 21.12.2021 gestatten lassen.

(5)

Bei Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 die den Erwerb eines Sachgutes oder eines Rechts an einem Sachgut oder die Pacht eines Sachgutes zum Gegenstand haben, hat die Emittentin einen unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur zu bestellen. Als Mittelverwendungskontrolleure können ausschließlich Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer oder von diesen Berufsträgern gebildete Gesellschaften bestellt werden.

(6)

Der Vertrag wurde rechtzeitig im Sinne von § 5c Abs 1 Satz 3 VermAnlG geschlossen.

(7)

Seit der erstmaligen Bestellung durch die Emittentin sind keine zehn Jahre vergangen (§ 5c Abs 1 Satz 3 VermAnlG).

(8)

Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen.

(9)

Diese Voraussetzungen sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben im Darlehensvertrag der Emittentin festzulegen.

(10)

Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden.

(11)

In diesem Bericht kommen wir den gesetzlichen Berichtspflichten über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle nach. Über die bisherige Mittelverwendungskontrolle wurde bereits im Teilbericht 1 vom 22.06.2022 und Teilbericht 2 vom 21.12.2022 ausführlich berichtet. Die dort mitgeteilten Regelungen zu Haftungsbeschränkung, Rechtswahl und Gerichtsstand sowie die Rahmendaten zur Emission und Vermögensanlage gelten fort. Soweit nachfolgend nicht mitgeteilt, haben sich zum Sachstand wie in Teilbericht 1,2 und 3 mitgeteilt keine wesentlichen Änderungen ergeben. Im nachfolgenden Schlussbericht 4 wird abschließend über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle berichtet.

2.

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

2.1.

Höhe der eingesammelten Anlegergelder

(12)

Gemäß § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 1 beträgt die Summe der eingesammelten Anlegergelder:

2.130.000,00 EUR
2.2

Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder

(13)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 2 beträgt die Summe der eingesammelten Anlegergelder, die in Anlageobjekte investiert werden sollen

1.812.000,00 EUR
(14)

Diese Summe verteilt sich wie folgt:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Gesamt-Summe in EUR
1 Refinanzierung von Eigenmitteln, welche der Emittentin in Form von Gesellschafterdarlehen für Kosten im Rahmen des Projektes zur Verfügung gestellt wurden 1.510.000,00
2 Liquiditätsreserve zahlbar an die Emittentin, aus dieser sind vorrangig ggf. Ausgleichszinsen an die Anleger nach Emissionsende zu zahlen 90.000,00
3 Liquidität für laufende Zinszahlungen zum 30.06.2022 und 30.06.2023 und ggf. für weitere Zinszahlungen 212.000,00
Summe in Anlageobjekt
§ 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 2 VermAnlG
1.812.000,00
(15)

Zum Berichtsstichtag besteht folgender Saldo für diese Positionen:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Rest-Summe in EUR
1 Refinanzierung von Eigenmitteln, welche der Emittentin in Form von Gesellschafterdarlehen für Kosten im Rahmen des Projektes zur Verfügung gestellt wurden. 0,00
2 Liquiditätsreserve zahlbar an die Emittentin, aus dieser sind vorrangig ggf. Ausgleichszinsen an die Anleger nach Emissionsende zu zahlen 0,00
3 Liquidität für laufende Zinszahlungen zum 30.06.2022 und 30.06.2023 und ggf. für weitere Zinszahlungen 22.582,42
Rest-Summe in Anlageobjekt
§ 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 2 VermAnlG
22.582,42
2.3

Höhe der Anlegergelder für sonstige Ausgaben

(16)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 3 beträgt die Summe der sonstigen Ausgaben gemäß Darlehensvertrag:

318.000,00 EUR
2.4

Aufzählung der sonstigen Ausgaben

(17)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 4 berichten wir über Zusammensetzung der sonstigen Ausgaben gemäß Darlehensvertrag wie folgt:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Gesamt-Summe in EUR
4 Kosten gemäß Verträgen mit der BERGFÜRST AG und BERGFÜRST Service 305.326,50 €
5 Kosten der Mittelverwendungskontrolle der CROWDRIGHT GmbH 12.673,50 €
Summe sonstige Ausgaben gemäß Mittelverwendungsplan § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 3 VermAnlG 318.000,00
(18)

Zum Berichtsstichtag besteht folgender Saldo für diese Positionen:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Rest-Summe in EUR
3 Kosten gemäß Verträgen mit der BERGFÜRST AG und BERGFÜRST Service 9.101,20 €
5 Kosten der Mittelverwendungskontrolle der CROWDRIGHT GmbH 0,00 €
Rest-Summe sonstige Ausgaben
§ 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 4 VermAnlG
9.101,20
2.5

Aufzählung und Beschreibung der Anlageobjekte

(19)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr.5 hat die Emittentin bereits nachfolgende Anlageobjekte oder der Rechte daran erworbenen:

Nr. Anlageobjekt Nachweis
1 Die Emittentin ist Eigentümerin des Grundbesitzes Magdeburger Straße 27, 06112 Halle (Saale), Amtsgericht Halle (Saale), Grundbuch von Halle, Blatt 33141
Flur 6, Flurstücke 94/​9, 97/​1, 3878, 94/​11, 94/​12 und 110/​3.
Grundbuchauszug vom 21.01.2022
2.6

Summe der nicht investierten Anlegergelder

(20)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr.6 beträgt die Summe der nicht investierten Anlegergelder zum Berichtsstichtag:

31.683,62 EUR
(21)

Die Summe der nicht investierten Anlegergelder wurde am 05.10.2023 auf Nachweis der vollständigen Tilgung der Vermögensanlage zum Stichtag 21.09.2023 an die Emittentin ausgekehrt und das Mittelverwendungskonto geschlossen.

3.

Gesamtbewertung

(22)

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße und vertragsgerechte Verwendung der eingesammelten Anlegergelder liegt allein bei den gesetzlichen Vertretern der Emittentin.

(23)

Unsere Aufgabe war es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung darüber abzugeben, ob die Verwendung der Anlegergelder planmäßig erfolgte.

(24)

Auf Grund der von uns durchgeführten Prüfung, kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Verwendung der Anlegergelder durch die Emittentin planmäßig erfolgte.

(25)

Die Mittelverwendungskontrolle ist beendet.

 

Berlin, den 05.10.2023

CROWDRIGHT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

gez.
Prof. Dr. Kirmes
Rechtsanwalt

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