Startseite Allgemeines Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG zur Emission „Quartier Wendelsteinblick – Schliersee“ 25.11.2024
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Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG zur Emission „Quartier Wendelsteinblick – Schliersee“ 25.11.2024

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GLD Projektentwicklungsgesellschaft Waldschmidtstraße 5 mbH

82031 Grünwald

Bericht

über die
Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG
im Auftrag der

GLD Projektentwicklungsgesellschaft Waldschmidtstraße 5 mbH
82031 Grünwald

zur Emission
„Quartier Wendelsteinblick – Schliersee“

zum Berichtsstichtag
21.11.2024

INHALTSVERZEICHNIS

1. Auftrag und Auftragsdurchführung
1.1. Prüfungsauftrag
2. Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag
2.1. Höhe der eingesammelten Anlegergelder
2.2 Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder
2.3 Höhe der Anlegergelder für sonstige Ausgaben
2.4 Aufzählung der sonstigen Ausgaben
2.5 Aufzählung und Beschreibung der Anlageobjekte
2.6 Summe der nicht investierten Anlegergelder
3. Gesamtbewertung
1.

Auftrag und Auftragsdurchführung

1.1.

Prüfungsauftrag

(1)

Mit Vertrag vom 25. Oktober 2021 wurde die

CROWDRIGHT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Am Denkmal 4, 15528 Spreenhagen b. Berlin
(im Folgenden auch „Mittelverwendungskontrolleur“ oder „wir“)
(2)

von der

GLD Projektentwicklungsgesellschaft Waldschmidtstraße 5 mbH
Nördliche Münchner Straße 9c, 82031 Grünwald, Register: Amtsgericht München HRB 264919
(im Folgenden „Emittentin“ oder „Darlehensschuldnerin“)
(3)

beauftragt, die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG durchzuführen, deren Mittel die Emittentin verwendet.

(4)

Im wirtschaftlichen Interesse der Emittentin hat die FH 1 Berlin GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieterin“) unter dem Aktenzeichen: WA 54-Wp 7113-50087341-2021/​0001 ein Vermögensanlageninformationsblatt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Emission „Quartier Wendelsteinblick – Schliersee“ mit Wirkung zum 19.11.2021 gestatten lassen.

(5)

Bei Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 die den Erwerb eines Sachgutes oder eines Rechts an einem Sachgut oder die Pacht eines Sachgutes zum Gegenstand haben, hat die Emittentin einen unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur zu bestellen. Als Mittelverwendungskontrolleure können ausschließlich Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer oder von diesen Berufsträgern gebildete Gesellschaften bestellt werden.

(6)

Der Vertrag wurde rechtzeitig im Sinne von § 5c Abs 1 Satz 3 VermAnlG geschlossen.

(7)

Seit der erstmaligen Bestellung durch die Emittentin sind keine zehn Jahre vergangen (§ 5c Abs 1 Satz 3 VermAnlG).

(8)

Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen.

(9)

Diese Voraussetzungen sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben im Darlehensvertrag der Emittentin festzulegen.

(10)

Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden.

(11)

In diesem Bericht kommen wir den gesetzlichen Berichtspflichten über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle nach. Über die bisherige Mittelverwendungskontrolle wurde bereits im Teilbericht 1 vom 20.05.2022, Teilbericht 2 vom 21.11.2022 und Teilbericht 3 vom 21.05.2023, Teilbericht 4 vom 21.11.2023 und Teilbericht 5 vom 21.05.2024 ausführlich berichtet. Die dort mitgeteilten Regelungen zu Haftungsbeschränkung, Rechtswahl und Gerichtsstand sowie die Rahmendaten zur Emission und Vermögensanlage gelten fort. Soweit nachfolgend nicht mitgeteilt, haben sich zum Sachstand wie in Teilbericht 1 bis 5 dargestellt keine wesentlichen Änderungen ergeben. Im nachfolgenden Teilbericht 6 wird über den aktuellen Sachstand der Mittelverwendungskontrolle berichtet.

2.

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

2.1.

Höhe der eingesammelten Anlegergelder

(12)

Gemäß § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 1 beträgt die Summe der eingesammelten Anlegergelder:

1.900.000,00 EUR
2.2

Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder

(13)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 2 beträgt die Summe der eingesammelten Anlegergelder, die in Anlageobjekte investiert werden sollen

1.265.000,00 EUR
(14)

Diese Summe verteilt sich wie folgt:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Gesamt-Summe in EUR
1 Teilweise Refinanzierung der bereits eingesetzten Eigenmittel 590.000,00
2 Kosten der Finanzierungsvermittlung der lnfinment GmbH 56.525,00
3 Planungs-, Projekt-, Bau- und sonstige Kosten 618.475,00
Summe in Anlageobjekt
§ 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 2 VermAnlG
1.265.000,00
(15)

Zum Berichtsstichtag besteht folgender Saldo für diese Positionen:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Rest-Summe in EUR
1 Teilweise Refinanzierung der bereits eingesetzten Eigenmittel 0,00
2 Kosten der Finanzierungsvermittlung der lnfinment GmbH 0,00
3 Planungs-, Projekt-, Bau- und sonstige Kosten 0,00
Rest-Summe in Anlageobjekt
§ 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 2 VermAnlG
0,00
2.3

Höhe der Anlegergelder für sonstige Ausgaben

(16)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 3 beträgt die Summe der sonstigen Ausgaben gemäß Darlehensvertrag:

635.000,00 EUR
2.4

Aufzählung der sonstigen Ausgaben

(17)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 4 berichten wir über Zusammensetzung der sonstigen Ausgaben gemäß Darlehensvertrag wie folgt:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Gesamt-Summe in EUR
4 Kosten der Mittelverwendungskontrolle der Crowdright GmbH 11.305,00
5 Kosten gemäß Verträgen mit der BERGFÜRST AG und BERGFÜRST Service GmbH 296.695,00
6 Liquidität für laufende Zinszahlungen 327.000,00
Summe sonstige Ausgaben gemäß Mittelverwendungsplan § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 3 VermAnlG 635.000,00
(18)

Zum Berichtsstichtag besteht folgender Saldo für diese Positionen:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Rest-Summe in EUR
4 Kosten der Mittelverwendungskontrolle der Crowdright GmbH 0,00
5 Kosten gemäß Verträgen mit der BERGFÜRST AG und BERGÜRST Service GmbH 39.402,61
6 Liquidität für laufende Zinszahlungen 21.674,57
Rest-Summe sonstige Ausgaben
§ 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 4 VermAnlG
61.077,18
2.5

Aufzählung und Beschreibung der Anlageobjekte

(19)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr.5 hat die Emittentin bereits nachfolgende Anlageobjekte oder der Rechte daran erworbenen:

Nr. Anlageobjekt Nachweis
1 Die Emittentin ist Eigentümerin des Grundbesitzes Waldschmidtstraße 5, 5a, 83727 Schliersee -Neubaus, Amtsgericht Miesbach, Grundbuch von Schliersee, Band 94, Blatt 4280 Grundbuchauszug vom 10.01.2022
2.6

Summe der nicht investierten Anlegergelder

(20)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr.6 beträgt die Summe der nicht investierten Anlegergelder zum Berichtsstichtag:

61.077,18 EUR
3.

Gesamtbewertung

(21)

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße und vertragsgerechte Verwendung der eingesammelten Anlegergelder liegt allein bei den gesetzlichen Vertretern der Emittentin.

(22)

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung darüber abzugeben, ob die Verwendung der Anlegergelder planmäßig erfolgte.

(23)

Auf Grund der von uns durchgeführten Prüfung, kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Verwendung der Anlegergelder durch die Emittentin bisher planmäßig erfolgte.

 

Spreenhagen b. Berlin, den 21.11.2024

CROWDRIGHT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

gez.
Prof. Dr. Kirmes
Rechtsanwalt

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