Startseite Allgemeines Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG zur Emission „Sophienstraße – Kassel“
Allgemeines

Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG zur Emission „Sophienstraße – Kassel“

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
Teilen

Sophie Projekt GmbH & Co. KG

Werner-Hilpert-Straße 21
34117 Kassel

Bericht

über die
Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c VermAnlG

zur Emission
„Sophienstraße – Kassel“

zum Berichtsstichtag
09.02.2024

INHALTSVERZEICHNIS

1. Auftrag und Auftragsdurchführung
1.1. Prüfungsauftrag
2. Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag
2.1. Höhe der eingesammelten Anlegergelder
2.2 Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder
2.3 Höhe der Anlegergelder für sonstige Ausgaben
2.4 Aufzählung der sonstigen Ausgaben
2.5 Aufzählung und Beschreibung der Anlageobjekte
2.6 Summe der nicht investierten Anlegergelder
3. Gesamtbewertung
1.

Auftrag und Auftragsdurchführung

1.1.

Prüfungsauftrag

(1)

Mit Vertrag vom 19. Januar 2022 wurde die

CROWDRIGHT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Am Denkmal 4, 15528 Spreenhagen b. Berlin
(im Folgenden auch „Mittelverwendungskontrolleur“ oder „wir“)
(2)

von der

Sophie Projekt GmbH & Co. KG
Werner-Hilpert-Straße 21, 34117 Kassel,
Register: Amtsgericht Kassel HRA 17991
(im Folgenden „Emittentin“ oder „Darlehensschuldnerin“)
(3)

beauftragt, die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG durchzuführen, deren Mittel die Emittentin verwendet.

(4)

Im wirtschaftlichen Interesse der Emittentin hat die FH 1 Berlin GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieterin“) unter dem Aktenzeichen: WA 54-Wp 7113-50088172-2022/​0001 ein Vermögensanlageninformationsblatt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für die Emission „Sophienstraße – Kassel“ mit Wirkung zum 04.02.2022 gestatten lassen.

(5)

Bei Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 die den Erwerb eines Sachgutes oder eines Rechts an einem Sachgut oder die Pacht eines Sachgutes zum Gegenstand haben, hat die Emittentin einen unabhängigen Mittelverwendungskontrolleur zu bestellen. Als Mittelverwendungskontrolleure können ausschließlich Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer oder von diesen Berufsträgern gebildete Gesellschaften bestellt werden.

(6)

Der Vertrag wurde rechtzeitig im Sinne von § 5c Abs 1 Satz 3 VermAnlG geschlossen.

(7)

Seit der erstmaligen Bestellung durch die Emittentin sind keine zehn Jahre vergangen (§ 5c Abs 1 Satz 3 VermAnlG).

(8)

Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen.

(9)

Diese Voraussetzungen sind in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben im Darlehensvertrag der Emittentin festzulegen.

(10)

Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden.

(11)

In diesem Bericht kommen wir den gesetzlichen Berichtspflichten über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle nach. Über die bisherige Mittelverwendungskontrolle wurde bereits im Teilbericht 1 vom 09.08.2022, Teilbericht 2 vom 09.02.2023 und Teilbericht 3 vom 09.08.2023 ausführlich berichtet. Die dort mitgeteilten Regelungen zu Haftungsbeschränkung, Rechtswahl und Gerichtsstand sowie die Rahmendaten zur Emission und Vermögensanlage gelten fort. Soweit nachfolgend nicht mitgeteilt, haben sich zum Sachstand wie in Teilbericht 1, 2 und 3 mitgeteilt keine wesentlichen Änderungen ergeben. Im nachfolgenden Teilbericht 4 wird über den aktuellen Sachstand der Mittelverwendungskontrolle berichtet.

2.

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

2.1.

Höhe der eingesammelten Anlegergelder

(12)

Gemäß § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 1 beträgt die Summe der eingesammelten Anlegergelder:

3.860.000,00 EUR
2.2

Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder

(13)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 2 beträgt die Summe der eingesammelten Anlegergelder, die in Anlageobjekte investiert werden sollen

3.330.000,00 EUR
(14)

Diese Summe verteilt sich wie folgt:

Pos. Empfänger und/​oder Verwendungszweck Betrag in EUR
1 Ablösung der zur Finanzierung des Ankaufs des Objektes, der Erwerbsnebenkosten sowie erster Planungsmaßnahmen aufgenommenen Finanzierung in Form einer Anleihe (WKN A3E5X7 I ISIN DE000A3E5X78) welche über die Pegasus Vermögensmanagement AG strukturiert wurde. Die Mittel dienen zur Befriedigung sämtlicher Forderungen der Anleihegläubiger sowie darüberhinausgehender Verbindlichkeiten der Darlehensnehmerin im Zusammenhang mit vorgenannter Anleihe, die dieser bis zum 31.03.2022 entstehen. 2.683.000,00 €
2 Planungs-, Projekt-, Bau- und sonstige Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt auf dem Grundstück des Darlehensnehmers wie in Ziffer 9.3.1 beschrieben, stehen. Zahlungsempfänger müssen Leistungen für das Projekt auf dem Grundstück erbracht haben, was sich aus der Rechnung ergeben muss. Die Ernittentin bringt zu jedem Abruf für Kosten in den Leistungsphasen 8/​9 HOAI eine Bestätigung des beauftragen Planers oder Baubetreuers als Ergebnis der Rechnungsprüfung bei, aus der sich ergibt, in welchem Umfang die in den Rechnungen angegebenen Leistungen erbracht wurden und fällig sind und auf das Sachgut, das Gegenstand der Vermögensanlage ist, verwendet wurden. 622.000,00 €
3 Liquiditätsreserve zahlbar an die Emittentin, aus dieser sind vorrangig ggf. Ausgleichszinsen an die Anleger nach Emissionsende zu zahlen 25.000,00 €
Summe in Anlageobjekt § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 2 VermAnlG 3.330.000,00 €
(15)

Zum Berichtsstichtag besteht folgender Saldo für diese Positionen:

Pos. Empfänger und/​oder Verwendungszweck Restsumme
in EUR
1 Ablösung der zur Finanzierung des Ankaufs des Objektes, der Erwerbsnebenkosten sowie erster Planungsmaßnahmen aufgenommenen Finanzierung in Form einer Anleihe (WKN A3E5X7 I ISIN DE000A3E5X78) welche über die Pegasus Vermögensmanagement AG strukturiert wurde. Die Mittel dienen zur Befriedigung sämtlicher Forderungen der Anleihegläubiger sowie darüberhinausgehender Verbindlichkeiten der Darlehensnehmerin im Zusammenhang mit vorgenannter Anleihe, die dieser bis zum 31.03.2022 entstehen. 0,00 €
2 Planungs-, Projekt-, Bau- und sonstige Kosten, welche im Zusammenhang mit dem Immobilienprojekt auf dem Grundstück des Darlehensnehmers wie in Ziffer 9.3.1 beschrieben, stehen. Zahlungsempfänger müssen Leistungen für das Projekt auf dem Grundstück erbracht haben, was sich aus der Rechnung ergeben muss. Die Emittentin bringt zu jedem Abruf für Kosten in den Leistungsphasen 8/​9 HOAI eine Bestätigung des beauftragen Planers oder Baubetreuers als Ergebnis der Rechnungsprüfung bei, aus der sich ergibt, in welchem Umfang die in den Rechnungen angegebenen Leistungen erbracht wurden und fällig sind und auf das Sachgut, das Gegenstand der Vermögensanlage ist, verwendet wurden. 0,00 €
3 Liquiditätsreserve zahlbar an die Emittentin, aus dieser sind vorrangig ggf. Ausgleichszinsen an die Anleger nach Emissionsende zu zahlen 0,00 €
Rest-Summe in Anlageobjekt § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 2 VermAnlG 0,00 €
2.3

Höhe der Anlegergelder für sonstige Ausgaben

(16)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 3 beträgt die Summe der sonstigen Ausgaben gemäß Darlehensvertrag:

530.000,00 EUR
2.4

Aufzählung der sonstigen Ausgaben

(17)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr. 4 berichten wir über Zusammensetzung der sonstigen Ausgaben gemäß Darlehensvertrag wie folgt:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Gesamt-Summe in EUR
4 Kosten gemäß Verträgen mit der BERGFÜRST AG und BERGFÜRST Service GmbH 507.033,00 €
5 Vergütung Mittelverwendungskontrolleur CROWDRIGHT GmbH 22.967,00 €
Summe sonstige Ausgaben gemäß Mittelverwendungsplan § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 3 VermAnlG 530.000,00 €
(18)

Zum Berichtsstichtag besteht folgender Rest-Saldo für diese Positionen:

Pos. Mittelverwendungsplan Darlehensvertrag Gesamt-Summe in EUR
4 Kosten gemäß Verträgen mit der BERGFÜRST AG und BERGFÜRST Service 1.998,34 €
5 Vergütung Mittelverwendungskontrolleur CROWDRIGHT GmbH 0,00 €
Summe sonstige Ausgaben gemäß Mittelverwendungsplan § 5c Abs. 2 Satz 8 Nr. 3 VermAnlG 1.998,34 €
2.5

Aufzählung und Beschreibung der Anlageobjekte

(19)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr.5 hat die Emittentin bereits nachfolgende Anlageobjekte oder der Rechte daran erworbenen:

Nr. Anlageobjekt Nachweis
1 Die Emittentin ist Eigentümerin des Grundbesitzes Sophienstraße 1, Wohnungs-/​Teileigentumsgrundbücher von Kassel, Blätter 26854 bis 26897, Flur 10, Flurstück14/​19, 34117 Kassel, Grundbuchauszug vom 21.02.2022
2.6

Summe der nicht investierten Anlegergelder

(20)

Gemäß § 5c Abs.2 Satz 8 Nr.6 beträgt die Summe der nicht investierten Anlegergelder zum Berichtsstichtag:

1.998,34 EUR
3.

Gesamtbewertung

(21)

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße und vertragsgerechte Verwendung der eingesammelten Anlegergelder liegt allein bei den gesetzlichen Vertretern der Emittentin.

(22)

Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung darüber abzugeben, ob die Verwendung der Anlegergelder planmäßig erfolgte.

(23)

Auf Grund der von uns durchgeführten Prüfung, kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Verwendung der Anlegergelder durch die Emittentin bisher planmäßig erfolgte.

 

Berlin, den 09.02.2024

CROWDRIGHT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

gez.
Prof. Dr. Kirmes
Rechtsanwalt

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Wirtschaftsweise senken Wachstumsprognose: „Stagnation bleibt Deutschlands Realität“

Deutschlands führende Wirtschaftsexperten haben ihre Erwartungen für das Jahr 2025 erneut nach...

Allgemeines

Night News

Scholz fordert Geschlossenheit: „Die Krise verlangt Entschlossenheit und Zusammenhalt“ Bundeskanzler Olaf Scholz...

Allgemeines

„Melania Trump: White House? Nein, danke!“

Von der First Lady zur Fernpendlerin: Warum Melania Trump lieber zwischen New...

Allgemeines

Bekanntmachung der Risikowarenliste für Kontrollen der Waren nach Artikel 73 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 bei der Einfuhr

Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen Bekanntmachung der Risikowarenliste für Kontrollen der Waren...