Da ist sicherlich nichts mehr mit Portokasse. Im Gegenteil, solch ein Betrag in dieser Millionenhöhe stellt sicherlich dann nahezu jedes Bankhaus von der Größe MM Warburgs doch vor größere Aufgaben. Möglicherweise hatte das Bankhaus MM Warburg damit gerechnet, „dass dieser Kelch an ihm vorübergehen möge“, aber der Bund hat dem einen Riegel vorgeschoben und die Hamburger Finanzbehörde nun offenbar gezwungen, dem Bankhaus MM Warburg diesen Stuerbescheid zuzustellen.
Übrigens wohl kurz bevor diese Forderung dann möglicherweise verjährt gewesen wäre. Man muss natürlich auch hier einmal die Frage stellen an den Hamburger Finanzsenator, „warum das Interesse der Hamburger Finanzbehörde an der Zustellung dieses Steuerbescheides nur unter Druck geschehen ist?“
Gab es hier ein bewusstes Versäumnis des Hamburger Finanzseneators gegenüber einem in Hamburg bekannten Wohltäter? Wäre dies der Fall, dann müsste man sicherlich über eine Rücktrittsforderung an den Hamburger Finanzsenatort stellen. Das werden aber dann in den nächsten Tagen und Wochen die Hamburger Oppositionsparteien übernehmen. Mit Recht kann man dann nur sagen.
Wie bekannt, wird gegen die angesehene Hamburger Privatbank auch seit knapp zwei Jahren wegen Steuerersparnissen aus sogenannten Cum/Ex-Geschäften ermittelt. Dabei geht es um Aktienverkäufe rund um Dividendenzahlungen. Zahlreiche Kreditinstitute sollen sich dabei Kapitalertragssteuern erstattet haben lassen, die sie nie gezahlt haben. In diesem Zusammenhang wird auch gegen die Warburg-Bank ermittelt. Diese soll jene Cum/Ex-Geschäfte stark betrieben und den Staat so um 146,3 Millionen Euro gebracht haben, heißt es in der „SZ“. Sie stützt sich auf einen Bericht, den die Wirtschaftsprüfungsfirma Deloitte im Auftrag der Bankenaufsicht Bafin erstellt hat.
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