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Mo-rphoSys AG-Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 5 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 UmwG Verschmelzung mit der Novartis BidCo Germany AG (Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)

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MorphoSys AG

Planegg

Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 5 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 UmwG

Verschmelzung mit der Novartis BidCo Germany AG

(Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out)

Die MorphoSys AG mit Sitz in Planegg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 121023 (MorphoSys), als übertragende Gesellschaft soll auf die Novartis BidCo Germany AG mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 283042 (Novartis BidCo Germany), als übernehmende Gesellschaft verschmolzen werden.

Die Verschmelzung soll zur Aufnahme unter Auflösung ohne Abwicklung durch Übertragung des gesamten Vermögens von MorphoSys als übertragende Gesellschaft auf Novartis BidCo Germany als übernehmende Gesellschaft nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. UmwG erfolgen. Im Zusammenhang mit der Verschmelzung soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre von MorphoSys erfolgen (§ 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG).

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen MorphoSys und Novartis BidCo Germany (Verschmelzungsvertrag) wurde am 12. Juli 2024 aufgestellt und zum Handelsregister des Sitzes von MorphoSys sowie Novartis BidCo Germany eingereicht. Am 19. Juli 2024 wurde der Verschmelzungsvertrag beurkundet. Einzelheiten der Verschmelzung sind im Verschmelzungsvertrag geregelt.

Novartis BidCo Germany hält unmittelbar mehr als neun Zehntel des Grundkapitals von MorphoSys. Einer Zustimmung der Hauptversammlung von Novartis BidCo Germany zu diesem Verschmelzungsvertrag bedarf es daher gemäß § 62 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 UmwG nur dann, wenn Aktionäre von Novartis BidCo Germany, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals von Novartis BidCo Germany erreichen, die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Die alleinige Aktionärin von Novartis BidCo Germany, die Novartis BidCo AG, eine nach Schweizer Recht gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Basel, Schweiz, eingetragen beim Handelsregisteramt des Kantons Basel-Stadt unter der Firmennummer CHE-477.907.492, hat gegenüber Novartis BidCo Germany erklärt, von diesem Recht keinen Gebrauch zu machen.

Gemäß § 62 Abs. 4 Satz 1 und 2 UmwG ist auch eine Zustimmung der Hauptversammlung von MorphoSys zum Verschmelzungsvertrag nicht erforderlich, wenn – wie vorliegend vorgesehen – ein Übertragungsbeschluss der Hauptversammlung von MorphoSys nach § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG gefasst und der Übertragungsbeschluss mit einem Vermerk nach § 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG in das Handelsregister des Sitzes von MorphoSys eingetragen wird.

Zur Information der Aktionäre von MorphoSys sind vom Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger an folgende Unterlagen auf der Internetseite von MorphoSys unter der Internetadresse https:/​/​www.morphosys.com/​de/​hv zugänglich:

der Entwurf des Übertragungsbeschlusses;

die Gewährleistungserklärung der Deutsche Bank AG gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 3 AktG vom 11. Juli 2024;

der Verschmelzungsvertrag zwischen Novartis BidCo Germany als übernehmender Gesellschaft und MorphoSys als übertragender Gesellschaft vom 19. Juli 2024;

die Einzel- und Konzernjahresabschlüsse sowie Einzel- und Konzernlageberichte von MorphoSys jeweils für die Geschäftsjahre 2021, 2022 und 2023 und die Zwischenbilanz von MorphoSys zum 30. Juni 2024;

der Jahresabschluss von Novartis BidCo Germany für das (Rumpf-)Geschäftsjahr 2023 und die Zwischenbilanz von Novartis BidCo Germany zum 30. Juni 2024;

der gemäß § 8 UmwG vorsorglich erstattete gemeinsame Verschmelzungsbericht der Vorstände von Novartis BidCo Germany und MorphoSys vom 12. Juli 2024;

der nach § 60 i.V.m. § 12 UmwG vorsorglich erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers ADKL AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf (ADKL) für beide an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger über die Prüfung des Entwurfs des Verschmelzungsvertrags zwischen Novartis BidCo Germany als übernehmender Gesellschaft und MorphoSys als übertragender Gesellschaft vom 12. Juli 2024;

der nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327c Abs. 2 Satz 1 AktG von Novartis BidCo Germany erstattete schriftliche Bericht über die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von MorphoSys auf Novartis BidCo Germany und zur Erläuterung und Begründung der Angemessenheit der festgelegten Barabfindung vom 12. Juli 2024; und

der nach § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. §§ 327c Abs. 2 Satz 2 bis 4, 293e AktG erstattete Prüfungsbericht des vom Landgericht München I ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfers ADKL über die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung vom 12. Juli 2024.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär von MorphoSys unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorgenannten Unterlagen zugesandt. Entsprechende Verlangen bitten wir zu richten an: MorphoSys AG, Semmelweisstraße 7, 82152 Planegg.

 

Planegg, im Juli 2024

MorphoSys AG

Der Vorstand

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