Bruder Ireneos, der Kläger des Ausgangsverfahrens, ist ein Mönch im Kloster Petra in Karditsa (Griechenland). Mit Antrag vom 12. Juni 2015 beantragte er beim DSA die Eintragung in das besondere Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer Athen (Griechenland) als Rechtsanwalt, der seine Berufsqualifikation in einem anderen Mitgliedstaat, nämlich in Zypern, erworben hatte.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=213766&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=8422806
Der Europäische Gerichtshof hebt diese ablehnende Entscheidung auf. Wer also als Priester oder Mönch Richter oder Anwalt werden will, darf das.
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