Berlin, 17.07.2017: GlobalPayments BV bewirbt auf mehreren Internetseiten „Schufa“-freie Sofortkredite, doch Verbraucher erhalten stattdessen kostenpflichtige Prepaid-Kreditkarten. Gegen dieses Geschäftsgebaren des Kreditvermittlers reichte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun Klage vor dem Landgericht Berlin ein. Bereits Anfang November 2016 mahnte das Marktwächterteam den Anbieter ab.
Mit Formulierungen wie „SofortKredit Anfrage und Goldene Master-Card für alle!“ oder „100% Zuteilung sicher sogar bei negativer Schufa, Arbeitslosigkeit oder geringem Einkommen“ suggerierte die GlobalPayments BV in ihrer Werbung die Kreditvergabe für Verbraucher zusichern zu können. „Tatsächlich hat der Anbieter als reiner Kreditvermittler auf die Vergabe des Darlehens aber keinen Einfluss und kann somit auch keine Zuteilung sicherstellen“, sagt David Bode, Rechtsreferent im Marktwächter Finanzen. Die Marktwächterexperten forderten daraufhin Unterlassung. Im Juni 2017 trat der Anbieter der Forderung entgegen. Jetzt hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Klage vor dem Landgericht Berlin eingereicht.
Unzureichende Informationen in vielen Belangen
Statt des gewünschten Sofortkredites erhalten Verbraucher auf der Webseite mit der Bestellung nur eine Prepaid-MasterCard. Auch über die anfallenden Kosten der Kartenbestellung, die aus einer Ausgabegebühr von 49,90 Euro, einer Jahresgebühr von 49,90 Euro und aus Versandkosten in Höhe von 10 Euro bestehen, setzt der Anbieter aus Sicht des Marktwächterteams die Verbraucher nicht ausreichend in Kenntnis. Zudem fehlt es an Informationen über die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Dienstleistung. Dass der Anbieter lediglich als Kreditvermittler auftritt, ist für den Verbraucher nicht ersichtlich. Die Marktwächterexperten werfen daher dem Anbieter vor, auf seinen Internetseiten irreführende Werbung zu betreiben.
Bisher Keine Unterlassungserklärung abgegeben
Auf die Abmahnung und die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung im November 2016 reagierte die GlobalPayments BV zunächst nicht. Auf nochmalige Aufforderung trat der Anbieter dem Begehren im Juni 2017 sogar ausdrücklich entgegen. „Da bisher keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, sehen wir hier ganz klar Wiederholungsgefahr“, so Bode. Erst durch die Abgabe einer solchen Erklärung oder ein rechtskräftiges Urteil können Verbraucher auf der Suche nach einem geeigneten Konsumentenkredit künftig besser vor unseriösen Anbietern geschützt.
Quelle:Marktwächter
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