Die Europäische Kommission plant einem Entwurf zufolge einen EU-weiten Mindeststeuersatz für umweltschädliche Flugkraftstoffe. Der Vorschlag zielt auf den Flugverkehr ab, der von der EU-Kraftstoffsteuer befreit ist. Diese Ausnahmeregelung sei „nicht kohärent mit den gegenwärtigen klimapolitischen Herausforderungen“, heißt es in dem Dokument. Der Mindeststeuersatz für Flugbenzin soll im Jahr 2023 bei null beginnen und dann über zehn Jahre sukzessive steigen.
Wie hoch der endgültige Steuersatz sein soll, geht aus dem Dokument nicht hervor. Die EU-Kommission überarbeitet derzeit die EU-Energiesteuern. Das wird Teil eines Maßnahmenpakets, das sie am 14. Juli vorschlagen wird, um das Ziel zu erreichen, die EU-Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken.
Laut Vorschlag würde ein EU-weiter Mindeststeuersatz auf Energieprodukte erhoben werden, die als Flugzeugtreibstoff für Flüge innerhalb der EU geliefert werden. Nachhaltige Kraftstoffe, einschließlich erneuerbaren Wasserstoffs und fortschrittlicher Biokraftstoffe, würden während dieses Zehnjahreszeitraums nicht mit EU-Mindeststeuern belegt. Die Kommission äußerte sich nicht zu dem Entwurf, der sich vor der Veröffentlichung noch ändern könnte.
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EU-Industriekommissar Thierry Breton hält nichts von einem Verbot für die Produktion von Verbrennungsmotoren in der EU. Entscheidend sei, dass das EU-Ziel von Klimaneutralität im Jahr 2050 erreicht werde, sagte der Franzose der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ (Montag-Ausgabe). Damit erteilte er einer entsprechenden Forderung von mehreren EU-Verkehrsministern, darunter Leonore Gewessler (Grüne), eine Absage.
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