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Biden sagt Deutschland-Besuch kurzfristig ab

US-Präsident Joe Biden hat seinen für diese Woche geplanten Deutschland-Besuch überraschend abgesagt. Das Weiße Haus in Washington gab bekannt, dass der Hurrikan „Milton“ der Grund für die Absage sei. Biden erklärte, er werde noch heute mit Bundeskanzler Olaf Scholz telefonieren, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Ursprünglich war vorgesehen, dass Biden am späten Donnerstagabend in Berlin landen sollte. Hurrikan „Milton“ zieht derzeit über die mexikanische Halbinsel Yucatan und hat inzwischen die höchste Kategorie 5 erreicht. Meteorologen warnen, dass der Sturm morgen auf die Küste Floridas treffen wird und zu einem der stärksten Hurrikans werden könnte, die jemals registriert wurden, wie das Nationale Hurrikanzentrum der USA mitteilte.

Sächsische Juso-Chefin: Miersch steht für zukunftsweisende Themen

Mareike Engel, die Vorsitzende der Jusos in Sachsen, begrüßt die Entscheidung, Matthias Miersch als neuen Generalsekretär der SPD zu nominieren. In einem Interview mit dem MDR erklärte Engel, dass Miersch ein profilierter Politiker des linken Flügels sei, der sich bereits in der Vergangenheit zusammen mit den Jusos für bedeutende Zukunftsthemen, wie die Energiewende, stark gemacht habe. Besonders im Kampf gegen Rechtsextremismus wünsche sich Engel von Miersch eine klare und konsequente linke Positionierung, auch gegenüber der eigenen Parteiführung. Mierschs Engagement wird in der Partei als ein Signal für mehr Dynamik in der SPD verstanden.

EU beschließt neuen Rechtsrahmen für Russland-Sanktionen

Die Europäische Union hat einen erweiterten Rechtsrahmen für Sanktionen gegen Russland verabschiedet. Diese neue Regelung ermöglicht es, gezielt Personen und Organisationen zu bestrafen, die für Cyberangriffe und Sabotageakte verantwortlich sind. Ebenso sollen Versuche sanktioniert werden, Wahlen zu manipulieren oder durch die Schleusung von Migranten politischen Druck auf die EU auszuüben. In einem nächsten Schritt plant die EU konkrete Sanktionen gegen bestimmte Personen und Organisationen zu erlassen. Diese Maßnahmen könnten Einreiseverbote sowie das Einfrieren von Vermögenswerten umfassen. Der neue Rechtsrahmen soll die EU befähigen, schneller und flexibler auf hybride Bedrohungen zu reagieren.

Halle: Fernwärmeversorgung im Südpark vorerst gesichert

In Halle-Neustadt bleibt die Fernwärmeversorgung für die Mieter im Südpark vorerst bestehen. Dies teilte die Energieversorgung Halle (EVH) mit, nachdem dem Vermieter eine Frist gesetzt worden war, um offene Rechnungen zu begleichen. Trotz ausstehender Zahlungen wird die Versorgung vorerst nicht eingestellt, um den betroffenen Mietern keine Unannehmlichkeiten zu bereiten. Laut EVH stehe man weiterhin in engem Kontakt mit dem Vermieter, um eine langfristige Lösung zu finden. Bereits in der vergangenen Woche war die Fernwärmeversorgung kurzzeitig unterbrochen worden, doch nun scheint eine kurzfristige Einigung erzielt worden zu sein, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.

Sachsen-Anhalt plant flächendeckendes Telemedizin-Netzwerk

Sachsen-Anhalt plant den Aufbau eines flächendeckenden Telemedizin-Netzwerks, um die medizinische Versorgung im Land zu verbessern. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, eine digitale Plattform an den Universitätskliniken in Halle und Magdeburg zu errichten. Diese Plattform soll es ermöglichen, zeit- und ortsunabhängige digitale Sprechstunden anzubieten. Darüber hinaus sollen Ärzte über die Plattform miteinander kommunizieren und Patienten aus der Ferne überwachen können. Die Landesregierung plant, bis 2026 rund zwölf Millionen Euro in dieses Projekt zu investieren. Mit dem Netzwerk sollen vor allem ländliche Regionen von einer besseren medizinischen Versorgung profitieren.

Berlin hebt Altersgrenze für Beamte auf 67 Jahre an

Berlin hat als letztes Bundesland beschlossen, die Regelaltersgrenze für Beamte anzuheben. Ab 2026 soll die Altersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben werden, wie der Berliner Senat mitteilte. Grund für diese Entscheidung sei der anhaltende Personalmangel in der Verwaltung. Die Regelung gilt für die Mehrheit der Beamten, Ausnahmen gibt es jedoch für Beschäftigte bei der Feuerwehr, der Polizei und im Justizvollzug. In diesen Bereichen bleibt die bisherige Altersgrenze bestehen. Damit folgt Berlin dem Beispiel aller anderen Bundesländer, die die Regelaltersgrenze bereits auf 67 Jahre angehoben haben.

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