Im größten Atomkraftwerk Europas, im ukrainischen AKW Saporischja, ist es heute Nacht durch russischen Beschuss zu einem Brand gekommen. Das teilte der Bürgermeister der nahegelegenen Stadt Enerhodar, Dmytro Orlow, mit. Getroffen wurde auch ein Block des Kraftwerks, sagte ein Sprecher der Atomanlage in einem Video im Internetdienst Telegram. Die Betriebsfeuerwehr könne wegen der Kämpfe die Brände nicht löschen.
Auf den Aufnahmen einer Überwachungskamera auf dem Youtube-Kanal des Kraftwerks stand ein Gebäude in Vollbrand. Laut ukrainischen Medienberichten war ein Verwaltungsgebäude ebenfalls getroffen worden.
Der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba schrieb auf Twitter, die russische Armee schieße „von allen Seiten“ auf die Anlage. „Das Feuer ist bereits ausgebrochen. Wenn es explodiert, wird das zehnmal größer sein als Tschernobyl!“ Russland müsse das Schießen unverzüglich einstellen, um die Feuerwehr an den Brand heranzulassen.
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Die Ukraine und Russland haben bei ihrer zweiten Verhandlungsrunde die Einrichtung humanitärer Korridore vereinbart. Damit soll die Zivilbevölkerung sicher aus von Russen belagerten Städten abziehen können. Unklar ist, in welchen Städten diese Korridore vereinbart sind. Eine Waffenruhe ist weiter nicht in Sicht.
„Die zweite Gesprächsrunde ist vorbei. Leider gibt es noch nicht die von der Ukraine benötigten Ergebnisse“, schrieb der ukrainische Unterhändler Mychailo Podoljak. Eine erste Verhandlungsrunde russischer und ukrainischer Vertreter in Belarus am Montag war ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Russland und die Ukraine einigten sich zudem auf eine dritte Gesprächsrunde, welche bald stattfinden sollte.
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Die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unkompliziert aufzunehmen. Das teilte EU-Innenkommissarin Ylva Johansson gestern mit. Sie sprach von einer historischen Entscheidung. Die Kommission hatte auf Bitten der EU-Staaten vorgeschlagen, für den schnellen und unbürokratischen Schutz der Ukraine-Flüchtlinge erstmals eine Richtlinie für den Fall eines „massenhaften Zustroms“ von Vertriebenen in Kraft zu setzen.
Der Schutz gilt zunächst für ein Jahr, kann jedoch um insgesamt zwei weitere Jahre verlängert werden. Ein langwieriges Asylverfahren ist dafür nicht nötig, jedoch besteht das Recht, einen Asylantrag zu stellen, weiter.
Zugleich werden den Schutzsuchenden Mindeststandards wie der Zugang zu Sozialhilfe und eine Arbeitserlaubnis garantiert. Die Richtlinie wurde in Folge der Kriege in den 1990er Jahren im ehemaligen Jugoslawien geschaffen. Sie soll auch eine Überlastung der für Asylanträge zuständigen Behörden verhindern.
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