Im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat der Internationale Gerichtshof (IGH) eine Klage Kiews gegen Russland weitgehend zugelassen und wird nun ein Hauptverfahren eröffnen. Das höchste Gericht der Vereinten Nationen wies heute in Den Haag die meisten Einwände Moskaus gegen das Verfahren zurück.
Im Kern der Klage geht es um die Rechtfertigung Russlands für seinen Überfall auf die Ukraine vor fast zwei Jahren. Moskau hatte die Invasion damit begründet, dass Millionen Menschen in der Ostukraine vor einem Völkermord geschützt werden müssten.
Die Ukraine hatte die Vorhaltungen zurückgewiesen und kurz nach der russischen Invasion das Nachbarland geklagt. Kiew berief sich dabei auf die Völkermordkonvention, Moskau missbrauche diese, hieß es. Kiew hatte auch eine Erklärung des Gerichts gefordert, dass die Ukraine keinerlei Völkermord verübt oder geplant habe.
Russland beantragte, die Klage vollständig abzuweisen. Das wies das Gericht weitgehend ab. Das Gericht hält sich aber nicht für befugt zu entscheiden, ob Russland die Konvention missbraucht hat. Dieser Fall sei nicht von der Konvention gedeckt. Das Weltgericht soll Konflikte zwischen Staaten klären.
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Bei einem russischen Angriff in der Ukraine sind zwei französische Mitarbeiter einer Nichtregierungsorganisation (NGO) getötet worden. „Ein feiger und unwürdiger Akt“, schrieb Frankreichs Präsident Emmanuel Macron heute auf X (Twitter).
Zuvor hatten ukrainische Behörden den Tod zweier Franzosen bei einem Angriff auf die Stadt Beryslaw in der südukrainischen Region Cherson gemeldet.
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Die russischen Wahlbehörden haben nach eigenen Angaben Unregelmäßigkeiten im Antrag des Kriegsgegners Boris Nadeschdin für eine Kandidatur bei der Präsidentenwahl gefunden.
Dieser hatte 105.000 Unterschriften von Anhängerinnen und Anhängern eingereicht und damit nach eigenen Angaben die Vorgaben erfüllt. Jedoch erklärte der Vorsitzende der zuständigen Kommission, Nikolai Bulajew, heute während einer im Fernsehen übertragenen Sitzung, einige der Unterschriften stammten von Toten.
Zwar seien einige Fehler zu erwarten, bei Dutzenden Fällen stelle sich jedoch die Frage nach den ethischen Standards bei der Sammlung der Unterschriften. „Und der Kandidat ist in gewisser Weise direkt daran beteiligt“, so Bulajew.
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Dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) liegen nach eigenen Angaben Berichte über verhungernde Menschen im Sudan vor. In dem ostafrikanischen Land tobt seit vergangenem April ein Machtkampf zwischen der Armee und paramilitärischen Einheiten.
Das WFP erklärte heute, Zivilistinnen und Zivilisten seien in Teilen des Landes von lebensrettenden Hilfsmaßnahmen abgeschnitten. Das Welternährungsprogramm forderte die Konfliktparteien dazu auf, umgehend Garantien für eine ungehinderte Lieferung von Nahrungsmittelhilfe in die betroffenen Gebiete zu geben.
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