Georgien und die Republik Moldau gelten künftig asylrechtlich als sichere Herkunftsstaaten. Dies haben der Bundestag am 16. November 2023 und der Bundesrat am 15. Dezember 2023 beschlossen. Das Gesetz kann daher dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Keine Verfolgungsgefahr im Herkunftsstaat
Bei Staaten, die als sicher bestimmt werden, gilt die gesetzliche Vermutung, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und dass der jeweilige Staat grundsätzlich vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann. Die Bearbeitung der Asylverfahren lässt sich dadurch beschleunigen. Die Anerkennungsquote von Asylsuchenden aus den beiden Staaten betrug im vergangenen Jahr jeweils rund 0,1 Prozent.
Weiterhin Einzelfallprüfung
Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung für Asylsuchende aus Georgien und der Republik Moldau bleibt aber unberührt: Sie erhalten weiterhin die Gelegenheit, individuelle Gründe vorzubringen, die gegen die vermutetet Verfolgungssicherheit sprechen.
Zügigere Asylverfahren
Im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag könne ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden – Deutschland werde dadurch als Zielland für aus nicht asylrelevanten Motiven gestellte Asylanträge weniger attraktiv, heißt es in der amtlichen Gesetzesbegründung.
Ausnahmen vom Verbot der Erwerbstätigkeit
Asylbewerberinnen und -bewerber aus den beiden Staaten, die bis zum 30. August 2023 einen Asylantrag gestellt haben, werden vom grundsätzlichen Verbot der Erwerbstätigkeit für Staatsangehörige aus sicheren Herkunftsstaaten ausgenommen. Das Gleiche gilt für die zu diesem Stichtag Geduldeten aus diesen Ländern, die keinen Asylantrag gestellt haben.
Rasches Inkrafttreten geplant
Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Den Zeitpunkt bestimmt die Bundesregierung.
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