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momentum.investments – die Momentum automotive GmbH eine bilanziell überschuldete Gesellschaft

congerdesign (CC0), Pixabay
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Gesetzlicher Warnhinweis: Der Erwerb der auf dieser Plattform angebotenen Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

die von MOMENTUM automotive GmbH angebotenen Investitionsmöglichkeiten in Fahrzeugprojekte klingen auf den ersten Blick verlockend. Renditeversprechen und der einfache Online-Zeichnungsprozess mögen attraktiv erscheinen. Dennoch möchte ich Sie als potenzieller Anleger auf einige wichtige Punkte hinweisen:

  1. Hohe Risiken: Investitionen in limitierte Fahrzeuge sind mit erheblichen Risiken verbunden. Im schlimmsten Fall droht der Totalverlust Ihres eingesetzten Kapitals. Die Gesellschaft weist selbst auf dieses Risiko hin.
  2. Fehlende Informationen: Die für eine fundierte Anlageentscheidung notwendigen Informationen werden nicht ausreichend bereitgestellt. Es fehlen z.B. Details zur Finanzlage und zum Geschäftsmodell der Gesellschaft sowie zu den konkreten Investitionsobjekten. Ohne diese Transparenz können Sie die Risiken kaum einschätzen.
  3. Keine Eignung als Kernanlage: Aufgrund der hohen Risiken und der Intransparenz sollten Sie solche Investitionen allenfalls als Beimischung sehen, aber keinesfalls als Kerninvestment. Setzen Sie nur Gelder ein, auf die Sie im Extremfall verzichten können.
  4. Fehlende Streuung: Schon ab 100€ könnten Sie zwar investieren, durch eine Konzentration auf nur ein Fahrzeug würden Sie aber ein sehr hohes Klumpenrisiko eingehen. Eine breite Streuung wäre bei diesen Summen nicht möglich.
  5. Unsichere Rückzahlung: Ob die versprochenen Zinsen und Rückzahlungen tatsächlich geleistet werden, hängt von der Bonität und dem Geschäftserfolg der Gesellschaft ab. Beides ist für Sie schwer zu überprüfen.

Mein Rat: Prüfen Sie kritisch, ob ein Investment in die beworbenen Projekte für Sie wirklich geeignet ist. Berücksichtigen Sie dabei unbedingt Ihre persönlichen Verhältnisse, Anlageziele und Ihre Risikotoleranz. Lassen Sie sich nicht von Renditeversprechungen blenden. Im Zweifel sollten Sie unabhängige Finanzexperten zurate ziehen, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Bedenken Sie stets: Gier ist ein schlechter Ratgeber an der Börse. Sicherheit sollte immer vor Rendite gehen. Lassen Sie äußerste Vorsicht walten!

bgcapitalgmbhbilnz

MOMENTUM automotive GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 116.551,00 129.196,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 10.511,00 16.817,00
II. Sachanlagen 106.040,00 112.379,00
B. Umlaufvermögen 6.868.940,24 5.705.681,44
I. Vorräte 2.017.824,62 899.226,31
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.585.450,82 4.044.722,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 265.664,80 761.732,63
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.285,65
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 149.726,23 157.763,85
Aktiva 7.135.217,47 5.993.926,94

 

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 60.000,00 60.000,00
II. Verlustvortrag 217.763,85 239.032,71
III. Jahresüberschuss 8.037,62 21.268,86
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 149.726,23 157.763,85
B. Rückstellungen 495.883,10 452.609,65
C. Verbindlichkeiten 6.639.334,37 5.541.317,29
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 6.639.334,37 5.541.317,29
Passiva 7.135.217,47 5.993.926,94

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Firmenname laut Registergericht: MOMENTUM automotive GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Hamburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hamburg
Register-Nr.: 155040

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben zur Bilanz

Angabe zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt  0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 6.639.334,37 EUR (Vorjahr: 5.541.317,29 EUR).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 0,00 EUR (Vorjahr:  0,00 EUR).

Sonstige Angaben

Erklärung nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnlG i.V.m. § 264 Abs. 2 Satz 3 HGB. Die Geschäftsleitung, vertreten durch Herrn Sandmann versichert, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft vermittelt.

Die Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind i.H.v. EUR 6.591.032,73 als Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt gewährt, so dass die Überschuldung beseitigt ist.

Der Jahresüberschuss i.H.v. EUR 8.037,62 wird zu dem Verlustvortrag i.H.v. EUR 217.763,85 addiert und in einer Gesamthöhe von EUR 209.726,23 auf neue Rechnung vorgetragen.

Hamburg, 13.06.2023 Unterschrift

sonstige Berichtsbestandteile

Hans Sandmann

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.06.2023 festgestellt.

 

Der Unterschied zwischen einer bilanziellen Überschuldung und einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne liegt in der Betrachtungsweise und den Konsequenzen:

1. Bilanzielle Überschuldung:
– Liegt vor, wenn das Eigenkapital eines Unternehmens negativ ist, also die Verbindlichkeiten das Vermögen übersteigen.
– Wird durch einen Vergleich von Vermögen und Schulden in der Bilanz ermittelt.
– Ansatz der Vermögenswerte zu Buchwerten (HGB) bzw. beizulegenden Zeitwerten (IFRS).
– Stellt für sich genommen noch keinen Insolvenzgrund dar.
– Indiz für eine wirtschaftliche Schieflage und ggf. Vorstufe einer insolvenzrechtlichen Überschuldung.

2. Insolvenzrechtliche Überschuldung (§19 InsO):
– Liegt vor, wenn das Vermögen eines Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.
– Zweistufige Prüfung erforderlich:
1. Überschuldungsstatus: Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zu Liquidationswerten
2. Fortführungsprognose: Bei positivem Überschuldungsstatus ist zusätzlich zu prüfen, ob die Fortführung des Unternehmens überwiegend wahrscheinlich ist
– Nur wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, liegt eine insolvenzrechtliche Überschuldung vor.
– Stellt einen eigenständigen Insolvenzgrund dar und verpflichtet zur Stellung eines Insolvenzantrags.

Fazit: Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet noch nicht zwangsläufig eine Insolvenz. Erst wenn auch zu Liquidationswerten eine Überschuldung vorliegt und die Fortführung des Unternehmens unwahrscheinlich ist, liegt eine insolvenzrechtliche Überschuldung vor. Diese ist ein Insolvenzgrund und führt bei juristischen Personen zur Insolvenzantragspflicht.

 

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